DDR-Führerschein: Infos zu Gültigkeit, Umtauschpflicht und mehr

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 14. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Der Führerschein aus der DDR: Kfz-Fahren vor der Wende

DDR-Führerschein: Besteht eine Umtauschpflicht?
DDR-Führerschein: Besteht eine Umtauschpflicht?

Wenn Sie im Osten aufgewachsen sind, haben vielleicht auch Sie ihn noch in der Tasche: den DDR-Führerschein. Vom modernen EU-Führerschein im Scheckkartenformat unterscheidet er sich nicht nur optisch. Auch listet der Führerschein aus der DDR andere Klassen von Fahrzeugtypen, zu deren Nutzung er berechtigt.

Aber wie steht es eigentlich um die Gültigkeit vom DDR-Führerschein? Müssen Sie ihn bald gegen eine neue Fahrerlaubnis umtauschen? Und können Sie ihn auch im Ausland verwenden? All das erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: DDR-Führerschein

Besitzt der DDR-Führerschein noch Gültigkeit?

Ja, die Fahrerlaubnis aus der DDR ist noch gültig. Sie müssen natürlich darauf achten, die richtige Führerscheinklasse für Ihr Fahrzeug zu besitzen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Muss ich meinen DDR-Führerschein umtauschen oder umschreiben lassen?

Aktuell ist das nicht nötig. In Zukunft müssen Sie aber auf den EU-Führerschein umsteigen. Wann genau Sie die DDR-Fahrerlaubnis umtauschen müssen, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Wie sieht es mit der Gültigkeit des DDR-Führerschein im Ausland aus?

Im EU-Ausland können Sie den DDR-Führerschein verwenden. Anders kann das im Nicht-EU-Ausland aussehen. Mehr zum Thema DDR-Führerschein im Ausland erfahren Sie hier.

Ist der DDR-Führerschein noch gültig?

Die alles entscheidende Frage für Kfz-Fahrer dreht sich um die Gültigkeit des Dokuments aus der DDR. Schließlich begehen Personen, die ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs sind, eine Verkehrsstraftat. Diese kann hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Inhaber einer Fahrerlaubnis aus der DDR können beruhigt sein: Die Gültigkeit des Führerschein aus der DDR ist weiterhin gegeben.

In der DDR waren die Führerscheinklassen anders gestaltet.
In der DDR waren die Führerscheinklassen anders gestaltet.

Fahrerlaubnis aus der DDR: Welche Führerscheinklassen gab es?

Die Regelungen zu den Führerscheinklassen in der DDR waren nicht immer dieselben. Bis zum Jahr 1957 gab es vier Führerscheinklassen, die mit 1-4 beziffert waren. Einen DDR-Führerschein der Klasse B gab es beispielsweise nicht. Bis 1982 kamen zwei weitere Fahrerlaubnisklassen hinzu. Seit 1982 werden Buchstaben für die Fahrerlaubnisklassen verwendet.

Eine genaue Übersicht darüber, welche aktuellen Fahrerlaubnisklassen Ihr DDR-Führerschein beinhaltet finden Sie in Tabelle B Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

DDR-Führerschein: Besteht eine Umtauschpflicht?

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihren alten Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein umzutauschen. Ein Umtausch des DDR-Führerschein ist allerdings vorerst keine Pflicht. Wie bereits erwähnt ist die DDR-Fahrerlaubnis heute immer noch gültig.

In den nächsten Jahren müssen Sie ihre DDR-Fahrerlaubnis dennoch umtauschen. Damit nicht alle gleichzeitig ihre Dokumente umtauschen, wurden verschiedene Fristen festgelegt. Die spätesten Umtauschtermine sind:

  • der 19.01.2033 für vor 1953 Geborene
  • der 19.07.2022 für zwischen 1953 und 1958 Geborene
  • der 19.01.2023 für zwischen 1959 und 1964 Geborene
  • der 19.01.2024 für zwischen 1965 und 1970 Geborene
  • der 19.01.2025 für 1971 oder später Geborene

Kann der DDR-Führerschein auch im Ausland verwendet werden?

DDR-Führerschein: Vor der Auslandsreise empfiehlt sich ein Umtausch.
DDR-Führerschein: Vor der Auslandsreise empfiehlt sich ein Umtausch.

Dass DDR-Führerscheine in Deutschland noch genutzt werden dürfen, wäre geklärt. Nun stellt sich vielen noch die Frage, ob der Führerschein aus der DDR auch Gültigkeit im Ausland entfaltet.

Innerhalb der EU muss der DDR-Führerschein auch im Ausland anerkannt werden. Es kann jedoch sein, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Polizei oder des Ordnungsamts das Dokument nicht zuordnen können. Sollte dann fälschlicherweise ein Bußgeldbescheid ergehen, können Sie diesen später in der Heimat anfechten. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei helfen.

Außerhalb der EU sollten Sie, um Bußgelder zu vermeiden, einen internationalen Führerschein mit sich führen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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