Digitaler Tachograph: Wann ist dieser vorgeschrieben?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 5. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Digital-Tachograph ersetzt die altbekannten Tachoscheiben zunehmend.
Der Digital-Tachograph ersetzt die altbekannten Tachoscheiben zunehmend
Der Digital-Tachograph ersetzt die altbekannten Tachoscheiben zunehmend.

Die neue Generation Fahrtenschreiber

Gewerbliche Fahrer wissen: Wer schwere Kfz mit Gütern oder Fahrgästen transportiert, der benötigt neben der Fahrerkarte einen Fahrtenschreiber – auch Tachograph oder EG-Kontrollgerät genannt. Die Messgeräte zeichnen Fahrzeiten und zurückgelegte Kilometer auf und sollen so sicherstellen, dass Fahrer ihre vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten.

Heutzutage finden sich Fahrtenschreiber immer seltener in ihrer analogen Form. Stattdessen wird vermehrt ein Digital-Tachograph eingesetzt. Zudem ist für bestimmte Wagen ein digitaler Tachograph per Gesetz vorgeschrieben. Welche das sind und was Sie sonst noch zu Fahrtenschreibern wissen sollten, erfahren Sie im Nachfolgenden.

FAQ: Digitaler Tachograph

Was ist ein digitaler Tachograph?

Beim digitalen Tachographen handelt es sich um ein Gerät, welches beim gewerblichen Güterverkehr unter anderem die Lenk- und Ruhezeiten dokumentiert.

Was wird für die Verwendung des digitalen Fahrtenschreibers benötigt?

Für die Dokumentation der Daten benötigt der Fahrer eine sogenannte Fahrerkarte.

Müssen alle Lkw über einen digitalen Tachographen verfügen?

Nein, vorgeschrieben sind digitale Fahrtenschreiber nur bei Neuzulassungen. Bei älteren Fahrzeugen ist eine Umrüstung nicht notwendig, da die Dokumentation durch einen analogen Fahrtenschreiber erfolgen kann.

Digitaler Tachograph – Ab wann ist dieser Fahrtenschreiber Pflicht?

Ein Fahrtenschreiber – in digital oder als Tachoscheibe – gilt verpflichtend für all jene Fahrzeuge, die gewerblich unterwegs sind und

  • ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und/oder
  • es sich um Busse handelt, die zum Transport von mehr als acht Personen ausgelegt sind.

Daraus ergibt sich: Benutzen Sie einen Pkw mit Anhänger zu gewerblichen Zwecken und das Gesamtgewicht des Zuges liegt über 3,5 Tonnen, dann wird ebenfalls ein digitaler Tachograph bzw. eine Fahrerkarte benötigt!

Beachten Sie außerdem: Sind Sie gewerblich unterwegs und liegen unter der 3,5-Tonnen-Grenze, bedeutet das nicht, dass Sie von der Aufzeichnungspflicht befreit sind. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen und mit weniger als 3, 5 Tonnen sind Sie laut Fahrpersonalverordnung § 1 Abs. 6 dennoch dazu angehalten, Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen! Der Prozess muss in der Regel nur nicht automatisiert erfolgen – es sei denn, es ist ohnehin ein digitales Messgerät in dem Wagen verbaut. Ansonsten können bspw. auch Tageskontrollblätter verwendet werden. Ab den 3,5 Tonnen wird ein digitaler Tachograph hingegen zur Pflicht.

Seit wann sind digitale Fahrtenschreiber vorgeschrieben?

Für Neuwagen ist nach 2006 ein digitaler Tachograph mit dazugehörigem Auslesegerät vorgeschrieben
Für Neuwagen ist nach 2006 ein digitaler Tachograph mit dazugehörigem Auslesegerät vorgeschrieben.

Die Vorschriften für den Güterverkehr innerhalb der europäischen Union wird vor allem durch die Verordnung Nr. 3821/85 EWG bzw. die Verordnung Nr. 561/2006 EG bestimmt. Seit 2006 ist für Neuwagen ein digitales Messgerät Pflicht.

Mit Einführung dieser Regelung soll verhindert werden, dass Arbeitszeiten manipuliert und Fahrer um ihre Ruhezeiten betrogen werden.

Über kurz oder lang wird voraussichtlich in jedem betroffenen Kfz ein elektronischer bzw. digitaler Fahrtenschreiber zu finden sein. Dies hängt zum einen mit der fortschreitenden Technisierung zusammen, aber auch damit, dass eine Nachrüstung – sofern diese notwendig wird – sehr teuer werden kann und viele Betriebe deshalb direkt Wagen erwerben, in denen schon ein digitaler Tachograph verbaut ist.

Wer braucht keinen Fahrtenschreiber?

Nicht für jede gewerbliche Fahrt wird ein (digitaler) Tachograph benötigt. Zum einen besteht die sogenannte „Handwerkerregelung“ – diese wird so genannt, weil sie eben hauptsächlich diese Berufsgruppen betrifft. Damit diese greift, müssen zwei Anforderungen erfüllt sein:

  1. Es werden Dinge transportiert, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt.
  2. Das Führen von Fahrzeugen ist nicht die Haupttätigkeit des Fahrers.

Ist dies der Fall, dann gilt: Bei einem Gewicht von 2,8 bis 3,5 Tonnen sind betroffene Fahrer von der Aufzeichnungspflicht befreit; ein (digitaler) Tachograph muss auch dann nicht verwendet werden, wenn er bereits im Fahrzeug installiert ist. Bei Kfz, die von 3,5 bis 7, 5 Tonnen wiegen, müssen innerhalb der festgelegten Nahzone von 100 Kilometer ebenso keine Aufzeichnungen geführt werden; im Regelfall greift die Aufzeichnungspflicht erst bei Entfernungen über diese 100 Kilometer hinweg.

Abgesehen von diesen Beispielen listet der § 18 der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes, für welche Fahrzeuge und Fahrten kein (digitaler) Tachograph benötigt wird. Hierzu gehören u.a.:

  • Behördenfahrzeuge
  • Fahrzeuge von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen
  • Autos für den Fahrschulunterricht
  • Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte etc.

Die richtige Bedienung: Ein digitaler Tachograph erfordert Know-How

Arbeitnehmern sollte ein digitaler Tachograph und dessen Bedienung genau erläutert werden
Arbeitnehmern sollte ein digitaler Tachograph und dessen Bedienung genau erläutert werden.

Im Regelfall macht ein digitaler Tachograph eine Schulung für betroffene Fahrer nötig. Denn auch wenn das Gerät automatisch mitläuft, muss es natürlich bei Fahrtbeginn und/oder bei Wechsel korrekt eingestellt sein. Die oben genannten Verordnungen bestimmen zudem, dass der Fahrer für das vorschriftsmäßige Funktionieren des Fahrtenschreibers zu sorgen hat.

Dementsprechend obliegt es dem Unternehmen, seine Angestellten auch entsprechend durch eine hierfür befähigte Stelle zu schulen. Denn natürlich fallen neben dem allgemeinen Gebrauch im Fahralltag verschiedene Umstände an, in denen ein digitaler Tachograph beeinflusst wird: Uhrzeit einstellen etwa oder das Reagieren auf Fehlermeldungen.

So ist es etwa möglich, dass ein digitaler Tachograph auf „Out of Scope“ eingestellt wird. Bei diesem Modus zeichnen digitale Fahrtenschreiber die zurückgelegte Strecke nicht als Arbeitszeit auf. Dies darf immer dann angewendet werden, wenn eine Fahrt eben nicht aufzeichnungspflichtig ist bzw. eine bestimmte Ausnahme greift. Wann dies gegeben ist und wann nicht, sollte zuvor geprüft werden. Zudem muss dann in der Regel auch die Fahrerkarte entfernt werden.

Es gilt: Alle 28 Tage sollen die Daten übertragen werden, die ein digitaler Tachograph aufzeichnet. Das Auslesen erfolgt über spezielle Auslesegeräte, die in Normalfall mit dem Fahrtenschreiber erworben werden und welche optisch einem USB-Stick bzw. einem Terminal ähnlich sind. Ein digitaler Tachograph produziert einen Ausdruck, der neben den Uhrzeiten und verschiedenen Zahlenkürzeln auch spezifische Piktogramme enthält. Diese zeigen sowohl Störungen als auch Zeitangaben und Informationen zum jeweiligen Fahrer an.

Ist ein digitaler Tachograph defekt, dann ist der Unternehmer hierüber umgehend zu informieren. Zudem hat dieser dafür Sorge zu tragen, umgehend eine Reparatur des Kontrollgerätes vornehmen zu lassen. Gibt das Gerät während der Fahrt den Geist auf, dann gilt trotzdem eine Aufzeichnungspflicht. In der Regel sind Fahrer dann dazu angehalten, entsprechende Daten handschriftlich zu verzeichnen und aufzubewahren!

Digitale Tachographen zeichnen nicht nur Zeitfenster auf, sondern geben auch genau Auskunft über die genaue Geschwindigkeit eines Fahrers zu einer bestimmten Zeit. Kommt es dann zu einer Kontrolle, sind viele besorgt, dass Sie ein Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten können. Hier sei angemerkt, dass es bis dato rechtlich nicht eindeutig ist, ob eine solche Sanktion vorgenommen werden darf oder nicht.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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