Drängler auf der Autobahn: Was können Autofahrer tun?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Lassen Sie sich von einem Drängler nicht provozieren. Auch von abrupten Bremsmanövern ist abzuraten.

Wenn zu dichtes Auffahren zur Gefahr wird

Auf Deutschlands Straßen treffen die verschiedensten Verkehrsteilnehmer, Fahrzeugarten und Mentalitäten aufeinander. Großes Konfliktpotenzial kann zum Beispiel bestehen, wenn Drängler und Schleicher zusammenfinden. Dabei führen vor allem das zu nahe Auffahren und die damit einhergehende Unterschreitung des Abstandes immer wieder zu schweren Unfällen und der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.

Bußgeldrechner zum Sicherheitsabstand

Bußgeldtabelle zum Sicherheitsabstand

Tatbe­standBuß­geldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Abstands­unter­schrei­tung bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
...mit Gefähr­dung30 €eher nicht
...mit Sach­beschä­digung35 €Hier prüfen **
Abstandsunterschreitung bei über 80 km/h
...Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
...Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
...Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
...Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
...Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Abstandsunterschreitung bei über 100 km/h
...Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
...Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
...Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 MonatHier prüfen **
...Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 MonateHier prüfen **
...Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 MonateHier prüfen **
Abstandsunterschreitung bei über 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
...Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
...Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 MonatHier prüfen **
...Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 MonateHier prüfen **
...Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 MonateHier prüfen **

Wann ist von Drängeln im Straßenverkehr die Rede?

Lassen Sie sich von einem Drängler nicht provozieren. Auch von abrupten Bremsmanövern ist abzuraten.
Lassen Sie sich von einem Drängler nicht provozieren. Auch von abrupten Bremsmanövern ist abzuraten.

Sie fahren zu nah auf, betätigen die Lichthupe und gestikulieren während der Fahrt wild umher – Drängler. Durch ihre aggressive Fahrweise sorgen diese Autofahrer bei anderen Verkehrsteilnehmern für Unsicherheit, was nicht selten zu unbedachten Fahrmanövern führt. Zudem stellt ein solcher Abstandsverstoß nicht selten eine Gefahr für die allgemeine Verkehrssicherheit dar. Denn nicht ohne Grund gehört die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes zu den häufigsten Ursachen für Kollisionen im Straßenverkehr.

Doch können Sie eine Anzeige erstatten, wenn Sie auf der Autobahn von einem Drängler belästigt wurden? Worauf gilt es dabei zu achten, damit die Anzeige möglichst erfolgsversprechend verläuft? Und was sieht der Gesetzgeber fürs Drängeln als Strafe vor? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Drängler

Was sind Drängler?

Hierbei handelt es sich um aggressive Autofahrer, die absichtlich den Sicherheitsabstand unterschreiten, um schneller voranzukommen.

Mit welchen Konsequenzen müssen Drängler rechnen?

Welche Sanktionen für eine Abstandsunterschreitung drohen, verrät diese Bußgeldtabelle. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch eine Nötigung vorliegen.

Kann ich einen Drängler anzeigen?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Um eine Identifizierung des Verkehrssünders zu ermöglichen, sollten Sie bei der Polizei möglichst konkrete Angaben zu Fahrer und Fahrzeug machen.

Drängeln auf der Autobahn: Welche Strafe droht?

Unter Umständen kann es sich beim Drängeln im Straßenverkehr um eine Straftat handeln.
Unter Umständen kann es sich beim Drängeln im Straßenverkehr um eine Straftat handeln.

Bei der Einschätzung, welche Sanktionen einem Drängler drohen, kommt es darauf an, ob die Situation als Abstandsverstoß oder als Nötigung im Straßenverkehr gewertet wird.

Bei einer Abstandsunterschreitung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog drohen. Wie weitreichend diese ausfallen, hängt vor allem davon ab, wie stark der vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten wurde und mit welchem Tempo der Drängler unterwegs war.

So kann ein solcher Verkehrsverstoß nur ein Verwarngeld oder auch ein Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot nach sich ziehen. Eine Übersicht der Sanktionen bietet die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers. Alternativ dazu können Sie sich diese auch von unserem Bußgeldrechner ausgeben lassen.

Nötigung liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein Autofahrer über einen längeren Zeitraum so nah auf auffährt, dass der Vordermann nicht mehr in der Lage ist, das Kennzeichen des hinteren Fahrzeuges zu sehen. Ein weiteres Merkmal kann auch das Betätigen der Lichthupe sein, wodurch der Vorausfahrende zur Steigerung des Tempos oder zum Ausweichen auf eine andere Fahrbahn bewegt werden soll.

Da es sich bei Nötigung im Straßenverkehr gemäß § 240 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) um eine Straftat handelt, kann eine Anzeige wegen Drängeln weitreichende Konsequenzen haben. So sieht der Gesetzgeber für Ersttäter in der Regel eine Geldstrafe von 30 bis 60 Tagessätzen vor. Darüber hinaus können dem Drängler ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten und zwei Punkte in Flensburg drohen. In schweren Fällen kann eine Nötigung auch die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

Äußert sich ein aufgebrachter Drängler unflätig oder zeigt unangemessene Gesten, kann es sich unter Umständen um eine Beleidigung im Straßenverkehr handeln. Diese wird als Straftat gewertet und zieht in der Regel eine Geldstrafe nach sich. Wie hoch diese ausfällt, hängt dabei nicht selten vom Einkommen des Täters ab.

Können Sie einen Drängler anzeigen?

Drängler anzeigen: Die Erfolgschancen steigen, wenn Sie Fahrer und Auto genau beschreiben können.
Drängler anzeigen: Die Erfolgschancen steigen, wenn Sie Fahrer und Auto genau beschreiben können.

Grundsätzlich steht es Ihnen frei, das Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Dies ist in der Regel auf der Polizeiwache, telefonisch und sogar online möglich. Ob dieses Vorgehen allerdings zu einer Anzeige oder einem Bußgeldbescheid führt, hängt in den meisten Fällen von der Beweislage ab.

Möchten Sie einen Drängler anzeigen, sollten Sie daher den vermeintlichen Verkehrssünder und dessen Fahrzeug möglichst konkret und eindeutig beschreiben können. Von Vorteil ist es auch, wenn sich in Ihrem Fahrzeug weitere Personen befinden, die Sie als Zeugen benennen können.

Auch Fotos und Videos vom entsprechenden Verkehrsverstoß können zum Beispiel vor Gericht als Beweismittel zulässig sein. Wichtig ist dabei meist nur, dass es durch die Aufnahmen nicht zu einer Verletzung der Privatsphäre des Gefilmten kommt. Beachten Sie dabei außerdem, dass Sie als Fahrzeugführer während der Fahrt keine Aufnahmen mit dem Handy machen dürfen. Denn der Bußgeldkatalog ahndet die Verwendung des Handys am Steuer mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt.

Wie verhalte ich mich bei einem Drängler richtig?

Auch wenn die Versuchung unter Umständen groß ist, sollten Sie einen Drängler nicht absichtlich ausbremsen. Denn wer als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund das Tempo stark reduziert und damit die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer gefährdet oder sogar einen Unfall verursacht, muss mit einem Verwarngeld von mindestens 20 Euro rechnen.

Da der drängelnde Autofahrer eh schon verkehrswidrig und irrational handelt, sollten Sie diesen nicht zusätzlich provozieren oder sich auf mögliche Machtspiele einlassen. Bewahren Sie stattdessen lieber die Ruhe und lassen Sie den Drängler bei der nächsten Möglichkeit vorbeiziehen. So können Sie sich selbst unnötigen Stress ersparen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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