FAQ: E-Parkplatz
Der Elektro-Parkplatz ist ein Stellplatz, der nach § 3 Absatz 4 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) den Elektroautos Bevorrechtigungen beim Parken gibt. Nur diese dürfen dort stehen. Oft verfügen die Stellplätze über eine Ladesäule.
Die Park- und Ladedauer an E-Parkplätzen ist zwischen 8 und 20 Uhr auf vier Stunden begrenzt. Eine Parkscheibe, die Sie in die Windschutzscheibe legen, kann die Parkdauer ausweisen.
Autos mit Verbrennungsmotor dürfen nicht auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge parken. Lediglich Elektrofahrzeuge mit einem “E” im Kennzeichen können auf diesen Plätzen stehen. Das unberechtigte Parken auf dem Elektro-Parkplatz zieht ein Verwarngeld von 55 Euro nach sich.
Inhaltsverzeichnis
Der besondere E-Parkplatz für Elektroautos
Im Rahmen der Energiewende gewinnen Elektroautos immer mehr an Bedeutung. Sie fahren emissionsfrei und leiser als konventionelle Fahrzeuge. In der Gesamtbilanz sind sie klima- und umweltfreundlicher als Benziner und Dieselfahrzeuge. Doch besondere Fahrzeuge erfordern besondere Regelungen. Das Parken an Ladestationen ist essentiell, um das E-Auto fahrtauglich zu halten.
Welche Regelungen gelten für den Parkplatz für das Elektroauto? Welche Fahrzeuge können Sie auf dem E-Parkplatz abstellen? Wie lange dürfen Sie dort parken? Das und mehr verrät Ihnen der folgende Ratgeber.
Welche Regelungen gelten für den E-Parkplatz?
Der Parkplatz für das Elektroauto soll die Benutzung des E-Autos einfacher und attraktiver machen. Ein E-Parkplatz-Verkehrszeichen mit einem spezifischen Zusatzzeichen für Elektroautos kennzeichnet den Platz. Was genau Sie machen müssen, wenn Sie auf dem Parkplatz für Elektrofahrzeuge parken wollen, hängt ganz von der konkreten Beschilderung ab.
Das Schild mit dem Auto mit Stromstecker weist die Parkplätze aus, die nur für Autos mit einem E-Kennzeichen vorgesehen sind, während auf dem Elektro-Parkplatz das Schild mit der Beschriftung “Elektrofahrzeuge” für alle E-Fahrzeuge gilt. Das spezielle Zeichen mit der Aufschrift “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” kennzeichnet für das Elektroauto den Parkplatz für das Aufladen. Ein rechteckiges Schild mit blauer Umrandung, auf dem eine Tankstelle mit Stromstecker zu sehen ist, weist nur auf eine öffentliche Ladestation hin.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Parken von einem Elektrofahrzeug in der Anlage 3 unter der Nummer 314 Nr. 3. Danach kann die Parkerlaubnis zugunsten elektrisch betriebener Fahrzeuge durch Zusatzzeichen beschränkt werden. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Vorschriften zum Parken und Halten auch für Parken auf dem E-Parkplatz.
Kostenlos parken: Kann das Elektroauto kostenlos auf dem E-Parkplatz stehen?
Nicht überall dürfen Elektroautos kostenlos parken. Das EmoG ermöglicht zwar eine bevorzugte Behandlung bezüglich der Parkgebühren für E-Fahrzeuge. Die Regelungen zu diesen Kosten sind jedoch Sache der einzelnen Kommunen und somit nicht deutschlandweit einheitlich geregelt. Ob die Parkplätze für Elektroautos kostenfrei sind, regelt also jede Kommune in Verordnungen selbst.
Sollte vor ein paar Jahren durch das kostenfreie Parken der Anreiz für die E-Autos geschaffen werden, ist dieser aufgrund der stetig wachsenden Nachfrage häufig nicht mehr nötig. An vielen Orten können Sie auf dem E-Parkplatz noch kostenfrei parken, während das Auto lädt oder wenn das Fahrzeug ein E-Kennzeichen aufweist.
Falschparken auf dem Elektro-Parkplatz: Welche Sanktionen gibt es?
Steht ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf einem Elektro-Parkplatz ist ein Abschleppen des Wagens wahrscheinlich. Weitere Sanktionen können auf Sie zukommen. Doch zieht das unberechtigte Parken auf dem Elektro-Parkplatz ein Bußgeld nach sich? Es erfüllt zunächst den Tatbestand der Nummer 55a des Bußgeldkatalogs (BKat) (der Anlage zu § 1 Absatz 1 der BKatV (Bußgeldkatalog-Verordnung)) und führt daher zu einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro.
Auch bei dem Parken auf dem Parkplatz für Elektrofahrzeuge, ohne es aufzuladen, müssen Sie in einigen Regionen zahlen. In München kostet das Parken ohne Laden Sie beispielsweise zehn Euro, während es auf dem E-Parkplatz in Leipzig für vier Stunden für Elektroautos erlaubt ist.