Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog: Regeln für das Fahren mit dem E-Scooter missachtet
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte |
---|---|---|
Zu zweit auf dem E-Scooter fahren | 10 | |
Mit E-Scootern nebeneinander fahren | 15 | |
Freihändig fahren | 10 | |
Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht | 20 | |
Der E-Scooter entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen | 25 | |
Kein Versicherungsschutz | 40 | |
Fahrzeug oder Anhänger mit dem E-Scooter gezogen | 10 | |
Keine ABE | 70 | |
ABE abgelaufen | 30 | |
Glocke nicht vorhanden oder funktioniert nicht | 15 | |
Auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche fahren | 15 | |
... mit Behinderung | 20 | |
... mit Gefährdung | 25 | |
... mit Sachbeschädigung | 30 | |
Rotlichtverstoß | 60 | 1 |
... mit Gefährdung | 100 | 1 |
... mit Unfall | 120 | 1 |
Qualifizierter Rotlichtverstoß | 100 | 1 |
... mit Gefährdung | 160 | 1 |
... mit Unfall | 180 | 1 |
E-Scooter fahren vermehrt durch deutsche Städte
Seit Mitte des Jahres 2019 sind Elektrotretroller (kurz: E-Scooter) in Deutschland für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen. Wer mit einem solchen E-Scooter in der Freizeit fahren möchte, muss sich das Gefährt nicht einmal selbst anschaffen.
Es gibt eine Vielzahl an Firmen, welche die Roller zum Verleih anbieten. Doch egal, ob Sie das Gefährt täglich oder nur sporadisch nutzen wollen: Wenn Sie mit dem E-Scooter fahren, müssen Sie sich an konkrete Regeln und Vorgaben zu deren Nutzung halten.
Was ist beim E-Scooter-Fahren alles erlaubt? Wann drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog? Und wie alt müssen Sie eigentlich sein, damit Sie einen Elektrotretroller nutzen dürfen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
FAQ: E-Scooter
Nein. Es ist nicht erlaubt, mit dem E-Scooter auf einem Gehweg zu fahren. Wo Sie den elektrischen Tretroller nutzen können, erfahren Sie hier.
Unserer Bußgeldtabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen drohen, wenn Sie die Verkehrsregeln mit dem E-Scooter missachten.
Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt eine Promillegrenze von 0,0. Alle übrigen E-Scooter-Fahrer dürfen einen Wert von 0,5 Promille nicht überschreiten. Doch Vorsicht: Schon ab 0,3 Promille drohen Sanktionen, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder durch eine unsichere Fahrweise auffallen.
Alles Wichtige zum E-Scooter: Im Video erklärt
Weiterführende Informationen zum E-Scooter
E-Scooter: Wer darf damit fahren?
Verführerisch stehen die Elektrotretroller am Straßenrand. Sie warten nur darauf, bald in Betrieb genommen zu werden. In aller Regel ist das auch einfach und unkompliziert möglich. Doch welche Voraussetzungen müssen eigentlich erfüllt werden, damit Sie überhaupt mit dem E-Scooter fahren dürfen?
Das Wichtigste vorab: Sie dürfen einen E-Scooter fahren, ohne einen Führerschein zu besitzen. Allerdings ist ein Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung der Elektrotretroller vorgeschrieben. Eine Helmpflicht besteht, ähnlich wie auf dem Fahrrad, nicht.
Wollen Sie sich selbst einen E-Scooter zulegen und somit nicht auf ein Leihmodell zurückgreifen, müssen einige weitere Regeln beachtet werden. So dürfen Sie den E-Scooter nicht fahren, ohne eine Zulassung für selbigen zu besitzen.
Zudem muss das Gefährt über einen Versicherungsschutz verfügen. Ein maximales Tempo von 25 km/h darf außerdem nicht überschritten werden. Sind all diese Kriterien erfüllt, dürfen Sie auf dem E-Scooter fahren und am Straßenverkehr teilnehmen.
E-Scooter: Wo darf ich fahren?
Eine große Sorge vor der Zulassung von E-Scootern war, dass diese auf Gehwegen fahren und Fußgänger entsprechend gefährden würden. Es ist allerdings nicht erlaubt, mit dem E-Scooter auf dem Bürgersteig zu fahren.
Die elektrischen Roller sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Sind diese auf der befahrenen Strecke nicht vorhanden, dürfen Sie mit dem E-Scooter auf der Straße fahren. Andernfalls ist auch dies untersagt.
Einzelne Gehwege können allerdings freigegeben werden. Dies wird durch das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ angezeigt.
Gilt auf dem E-Scooter eine Promillegrenze?
Eine wichtige Vorgabe, wenn Sie mit dem E-Scooter fahren wollen, ist auch die Promillegrenze. Wie bei Fahrten mit dem Pkw liegt diese bei 0,5 Promille. Überschreiten Sie diesen Wert, dürfen Sie den Elektroroller nicht in Betrieb nehmen.
Doch auch ab einem Wert von 0,3 Promille können Sanktionen drohen, wenn Sie durch Ausfallerscheinungen auffällig werden oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden. In diesem Fall kann sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Daher gilt es, den E-Scooter stehen zu lassen, wenn Sie sich das ein oder andere alkoholische Getränk gegönnt haben. In der Probezeit und für Führerscheinbesitzer unter 21 Jahren gilt zudem eine strikte 0-Promillegrenze. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Video:
Welche Sanktionen drohen, wenn beim E-Scooter-Fahren die Regeln nicht beachtet werden?
Für die meisten Verstöße, die begangen werden, wenn Menschen mit einem E-Scooter fahren, wird lediglich eine Geldbuße fällig. So kostet es beispielsweise 15 Euro, wenn Sie dabei erwischt werden, wie Sie nebeneinander fahren.
Andere Regelmissachtungen können deutlich teurer zu Buche schlagen: Verfügt der Roller nicht über die allgemeine Betriebserlaubnis und wird dennoch genutzt, so sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 70 Euro vor.
Ein Rotlichtverstoß mit dem E-Scooter zieht nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich, sondern verursacht auch die Eintragung von einem Punkt in Flensburg. Welche Konsequenzen bei Alkohol am Steuer drohen, haben wir Ihnen im vorangegangen Abschnitt schon beschrieben.
Es bleibt also festzuhalten, dass Verfehlungen, wenn Sie E-Scooter fahren, auch Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis haben und sogar zum Verlust selbiger führen können. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie durch einen Verstoß mit dem elektrischen Roller acht Punkte in Flensburg erreichen.