FAQ: E-Scooter und Promille
Ja. Auf dem E-Scooter gilt in Deutschland eine Promillegrenze. Allerdings sind das keine speziellen Vorgaben, sondern die Regelungen für Kraftfahrzeuge. Gemäß § 24 StVG sind also auch auf dem E-Scooter 0,5 Promille zu beachten.
Auch hier gelten die Vorgaben für Fahrer von Kfz. Das heißt es gilt ein absolutes Alkoholverbot in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren. Fahren Sie dennoch alkoholisiert einen E-Scooter hat das neben dem Bußgeld und einem Punkt auch die Verlängerung der Probezeit sowie die Anordnung zu einem Aufbauseminar zur Folge.
Verstoßen Sie gegen die Null-Promillegrenze, werden 250 Euro fällig. Ab 0,5 Promille müssen Sie mindestens 500 Euro zahlen. Welche weiteren Sanktionen drohen und wann Sie sich strafbar machen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Trunkenheitsfahrt
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze | ||||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen ** |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen ** |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille) | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe | Hier prüfen ** | |
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe | Hier prüfen ** |
Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer
Video: Verstoß gegen die Promillegrenze
Wie viel Promille sind beim E-Scooter zulässig?
Viele Verkehrsteilnehmer gehen davon aus, dass auf dem E-Scooter genauso viel Promille erlaubt sind wie auf dem Fahrrad. Schließlich darf man ja auch auf dem Radweg fahren. Diese Annahme ist allerdings falsch.
Denn E-Scooter gelten laut den Bestimmungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) als Kraftfahrzeuge. Daher sind beim Fahren die entsprechenden Verkehrsregeln für Kfz zu beachten. Zu diesen gehört dann auch die Promillegrenze.
Auf dem E-Scooter liegt das Alkohollimit also bei 0,5 Promille. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG). In diesem ist zur zulässigen Promillegrenze Folgendes definiert:
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Ordnungswidrig ist ein Verstoß aber auch nur bis zu einem bestimmten Promillewert. Ab 1,1 Promille machen Sie sich strafbar. Das gilt auch auf dem E-Scooter. Diese Promille haben dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge. Zudem ist in der Regel dann auch die Fahrerlaubnis weg. Gleiches gilt, wenn Sie auf dem E-Scooter mit 0,3 Promille auffällig fahren oder andere gefährden.
Die wichtigsten Infos zur Promillegrenze beim E-Scooter haben wir noch einmal in unserem Video zusammengefasst:
In der nachfolgenden Grafik finden Sie einen Überblick zu den geltenden Promillegrenzen auf dem E-Scooter:
E-Scooter: Betrunken in der Probezeit
In der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gelten besondere Regelungen was die Promillegrenze anbelangt. Für Sie ist Alkohol am Steuer absolut tabu. Werden sie auf dem E-Scooter mit Promille erwischt, bedeutet das in jedem Fall ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und ein Punkt.
Des Weiteren müssen Sie, wenn Sie mit dem E-Scooter „besoffen“ fahren, mit der Verlängerung der Probezeit sowie mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.
Sanktionen auf dem E-Scooter: Verstoß gegen Alkoholgrenze
Missachten Sie auf dem E-Scooter die für Promille vorgeschriebene Grenze, drohen Sanktionen. Beim ersten Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze werden 500 Euro fällig und es gibt zwei Punkte in Flensburg. Zudem ist der Führerschein für einen Monat weg.
Das Bußgeld steigt auf 1.000 Euro, wenn es sich um den zweiten Verstoß dieser Art handelt. Beim dritten Mal sind es dann 1.500 Euro. In diesen beiden Fällen wird das Fahrverbot auf drei Monate verlängert und ebenfalls zwei Punkte eingetragen.
Die Punkte werden übrigens auch eingetragen, wenn kein Führerschein vorhanden ist. Werden zu viel Punkte gesammelt, kann das durchaus dazu führen, dass das Erlangen eines Führerscheins schwierig wird.
Wie bereits erwähnt können auf dem E-Scooter Promille auch einen Straftatbestand erfüllen. Gemäß § 315c Strafgesetzbuch (StGB) kann wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Kommt § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) zur Anwendung, ist eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich. In der Regel wird dann auch die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU als Voraussetzung für die Wiedererlangung angeordnet.