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Bußgeldkatalog zum E-Scooter-Tuning
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
602118 | Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 40 |
602130 | Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. | 20 |
602136 | Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl die Schalleinrichtung nicht den Vorschriften entsprach. | 15 |
602142 | Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl das Fahrzeug nicht den sonstigen Sicherheitsanforderungen entsprach. | 25 |
602606 | Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug ohne die dafür erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 70 |
602148 | Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 30 |
FAQ: E-Scooter-Tuning
Das zulässige Tuning für E-Scooter beschränkt sich in der Regel vor allem auf optische Veränderungen und die Verbesserung der Ausstattung. So lässt sich der Komfort beim Fahren zum Beispiel mithilfe von neuen Griffen erhöhen.
Es gibt grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, um einen E-Scooter zu frisieren, allerdings ist danach eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht gestattet. Denn der Gesetzgeber sieht für Elektrokleinstfahrzeuge eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h vor.
Entspricht der E-Scooter nicht den gesetzlichen Vorgaben, stellt dies in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann ein Verwarn- oder Bußgeld nach sich ziehen. Verliert ein getunter E-Scooter allerdings seine Betriebserlaubnis, ist auch der Versicherungsschutz hinfällig. Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz stellt dabei eine Straftat dar. Über die in diesem Fall fürs E-Scooter-Tuning drohende Strafe informieren wir hier.
Gesetzliche Vorgaben zum E-Scooter-Tuning
Damit E-Scooter eine Betriebserlaubnis erhalten und somit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So sind etwa die Höhe der Lenkerstange, die maximale Leistung und das Gewicht in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) genau geregelt.
Nicht selten soll das E-Scooter-Tuning dem Entdrosseln der elektrischen Tretroller dienen, um diese schneller zu machen. Technisch ist dies unter anderem mithilfe entsprechender Apps, einem Chiptuning oder dem Austausch des Motors möglich.
Beim E-Scooter-Tuning per App machen sich die Fahrer den Umstand zunutze, dass die Roller in unterschiedlichen Ländern mit verschiedenen Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit angeboten werden. Denn die baulichen Voraussetzungen sind in diesem Fall meist identisch, sodass die Drosselung durch eine Software erfolgt. Werden die Vorgaben in der App angepasst, kann der E-Scooter folglich schneller fahren.
Eine höhere Geschwindigkeit kann ein E-Scooter auch mittels Chiptuning erreichen. Bei dieser Form von E-Scooter-Tuning werden zusätzliche Teile – sogenannte Module – im Elektrokleinstfahrzeug verbaut. Diese dienen ebenfalls dazu, eine Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zu umgehen. Nicht zuletzt lässt sich beim E-Scooter-Tuning auch der Motor austauschen, um eine höhere Leistung zu erzielen.
Doch wie sind solche Modifikationen rechtliche zu bewerten? Ist das E-Scooter-Tuning per Chip, App oder Motoraustausch erlaubt? Ein Blick in die eKFV gibt die Antwort, denn unter § 1 Abs. 1 heißt es:
Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h […].
Wer seinen E-Scooter schneller macht, verstößt somit gegen die gesetzlichen Vorgaben. Somit gilt: Auch wenn es technisch möglich ist, einen E-Scooter zu frisieren, ist es rechtlich nicht erlaubt.
Pimp my E-Scooter!
Mehr Geschwindigkeit dürfen Sie also nicht aus Ihrem elektrischen Tretroller herausholen, allerdings besteht die Möglichkeit, bei einem E-Scooter die Optik mittel Tuning zu verändern. So können bereits eine neue Lackierung oder Sticker dazu beitragen, sich von der Masse an Leihrollern abzuheben. Wer sich beim Fahren mehr Komfort wünscht, kann zudem die Griffe austauschen und am Lenker eine Tasche und/oder eine Halterung für Getränke oder das Handy montieren.
E-Scooter entdrosseln: Welche Sanktionen drohen dafür?
Wer bei seinem E-Scooter durch Tuning die Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit umgeht, verliert damit die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Somit darf das Elektrokleinstfahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Nutzung ist demnach nur noch auf einem abgegrenzten Privatgelände gestattet.
Fahren Sie dennoch unerlaubt auf der Straße und werden von der Polizei erwischt, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Denn in diesem Fall begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro vor.
Darüber hinaus gilt es aber zu bedenken, dass der gesetzlich verpflichtende Versicherungsschutz an eine Betriebserlaubnis gebunden ist. Führt das E-Scooter-Tuning zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, bedeutet dies auch einen Verlust der Haftpflichtversicherung. Wer ohne diese Pflichtversicherung für Kfz am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Gemäß § 6 Abs. 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) kann dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Ein unerlaubtes E-Scooter-Tuning kann somit weitreichende Konsequenzen haben.
Wichtig! Nicht nur bei einer Entdrosselung kann das E-Scooter-Tuning Sanktionen nach sich ziehen. Denn auch wenn die Beleuchtung oder die Klingel nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist mit Geldsanktionen gemäß Bußgeldkatalog zu rechnen.