Einbahnstraße: Welche Regeln gilt es zu beachten?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 9. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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FAQ: Einbahnstraße

Was ist eine Einbahnstraße?

Eine Einbahnstraße darf in der Regel nur in eine Richtung befahren werden. Ausgewiesen wird eine Einbahnstraße durch das Schild 220. Auf dem blau-weißen Pfeil ist das Wort „Einbahnstraße“ abgebildet. Am anderen Ende der Straße verbietet das Verkehrszeichen 267 die Einfahrt.
VZ 220 Einbahnstraße VZ 267 Einfahrtsverbot
Welche Verkehrsregeln in der Einbahnstraße auf dem Fahrrad gelten, erläutern wir hier näher.

Was passiert, wenn man falsch in die Einbahnstraße fährt?

Befahren Sie die Einbahnstraße in die falsche Richtung, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 25 Euro rechnen. Auch das Rückwärtsfahren ist in der Einbahnstraße untersagt. Zudem kann beim falschen Park ein Bußgeld in der Einbahnstraße drohen. Welche weiteren Sanktionen drohen, wenn Sie eine Einbahnstraße missachtet haben, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Kann ich in einer Einbahnstraße überholen?

Ein grundsätzliches Überholverbot gibt es in einer Einbahnstraße nicht. Ist die Straße breit genug und gefährden Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer, können Sie überholen. Ordnet ein Verkehrszeichen allerdings ein Überholverbot an, müssen Sie sich auch bei einer breiten Einbahnstraße daran halten. 

Video: Mehr Infos zum Thema Einbahnstraße

Das müssen Sie wissen, um in der Einbahnstraße richtig zu parken!
Das müssen Sie wissen, um in der Einbahnstraße richtig zu parken!

Bußgeldkatalog Einbahnstraße

Ver­stoß in Einbahn­straße:Buß­geldPunkte
ent­gegen der Fahrt­richtung geparkt15 EUR
Wenden oder Rück­wärts­fahren25 EUR
bei erlaubtem Gehweg­parken nicht auf Geh­weg geparkt55 EUR
… über eine Stunde70 EUR1
… mit Behinderung80 EUR1
… mit Gefährdung80 EUR1
… mit Unfallfolge100 EUR1
Einbahn­straße ent­gegen der Fahrt­richtung befahren25 EUR
Zeichen 267 missachtet50 EUR
mit Fahr­rad Einbahn­straße ent­gegen der Fahrt­richtung befahren20 EUR
… mit Behinderung25 EUR
... mit Gefährdung30 EUR
... mit Unfallfolge35 EUR

Wichtige Vorschriften: Wie verhalte ich mich in einer Einbahnstraße?

Verwarn- oder Bußgeld: Eine Einbahnstraße in die falsche Richtung zu befahren hat Folgen.
Verwarn- oder Bußgeld: Eine Einbahnstraße in die falsche Richtung zu befahren hat Folgen.

Trotz recht eindeutigen Regelungen kommt es immer wieder zu Verwirrungen, wenn es um das richtige Verhalten in einer Einbahnstraße geht. Wie viel darf man in einer Einbahnstraße fahren? Wer hat Vorfahrt aus einer Einbahnstraße heraus? Welche Verkehrsregeln gelten grundsätzlich in einer solchen Straße? Und wie kann ich eigentlich eine Einbahnstraße erkennen? Grundsätzlich ist eine Einbahnstraße immer durch die entsprechenden Verkehrszeichen ausgewiesen.

Denn in einer solchen Straße ist immer nur zulässig, diese in die angezeigte Richtung zu befahren. Das für die Einbahnstraße wichtige Verkehrszeichen ist das Zeichen 220. Das rechteckige Schild in blau mit weißem Pfeil und der Aufschrift „Einbahnstraße“ zeigt an, in welche Richtung ein Befahren hier erlaubt ist. Weisen keine Zusatzzeichen auf Ausnahmen hin, gilt dies für alle Fahrzeuge, also auch für E-Scooter- und Fahrradfahrer. Das falsche Befahren bedeutet ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro.

Am Ende der Einbahnstraße zeigt das Verkehrszeichen 267 dann das entsprechende Einfahrverbot aus dieser Richtung an. Der rote Kreis zeigt einen weißen Querbalken in der Mitte. Allerdings kann ein solches Schild auch dann aufgestellt sein, wenn es sich bei der Straße dahinter nicht um eine Einbahnstraße handelt. Dann gelten in dieser Straße die allgemeinen Verkehrsregeln, daher wird umgangssprachlich oft von einer „unechten Einbahnstraße“ gesprochen. Falsch befahren können Sie diese dennoch, wenn Sie das Verkehrszeichen ignorieren. Das kostet gemäß Bußgeldkatalog dann 50 Euro.

VZ 220 Einbahnstraße
VZ 220 Einbahnstraße
VZ 267 Einfahrtsverbot
VZ 267 Einfahrtsverbot

Achtung: Sie dürfen in einer Einbahnstraße nicht rückwärts fahren. Auch dann nicht, wenn Sie zu einer Parklücke zurück wollen oder auf eine solche warten und jemandem beim Ausparken Platz machen wollen. Rückwärts Einparken dürfen Sie allerdings.

Regeln in der Einbahnstraße: Parken, Vorfahrt und erlaubte Geschwindigkeit

In einer Einbahnstraße ist gemäß StVO das Parken erlaubt, sofern Verkehrszeichen dies nicht untersagen. Da das Befahren nur eine Richtung zulässig ist, ist entsprechend auch das Parken nur in dieser Richtung erlaubt.

Droht eine Strafe? In der Einbahnstraße drohen für falsches Parken ein Bußgeld und Punkte.
Droht eine Strafe? In der Einbahnstraße drohen für falsches Parken ein Bußgeld und Punkte.

Ist die Straße breit genug und gibt es kein ausgewiesenes Parkverbot, ist es dann auch zulässig, auf beiden Seiten der Fahrbahn abzustellen. Durch Zusatzzeichen kann zudem das Parken auf dem Gehweg vorgeschrieben sein. 

In einer Einbahnstraße gilt kein Überholverbot. Ist die Straße also ausreichend breit und lässt es die Verkehrssituation zu, können Sie auch überholen. Sie dürfen, wie beim Parken, niemanden behindern oder gefährden. Zeigen Verkehrszeichen ein Überholverbot an, ist dieses zu beachten. 

Besondere Regelungen zur Vorfahrt gibt es in einer Einbahnstraße nicht. Es gelten also die allgemeinen Vorschriften der StVO. Sind keine Verkehrszeichen oder Ampeln vorhanden, müssen Sie rechts vor links beachten. Wollen Sie sich aus einer Einbahnstraße einordnen, sind die Vorgaben zum Abbiegen zu beachten.

Bestimmte Bestimmungen zur in einer Einbahnstraße erlaubten Geschwindigkeit gibt es ebenfalls nicht. Da sich Einbahnstraßen in der Regel innerhalb geschlossener Ortschaften befinden, sind höchstens 50 km/h erlaubt, sofern Verkehrszeichen keine anderen Vorgaben anzeigen. 

Als Radfahrer die Einbahnstraße missachtet: Was droht?

Einbahnstraße: Auf dem Fahrrad können bestimmte Regelungen gelten.
Einbahnstraße: Auf dem Fahrrad können bestimmte Regelungen gelten.

Grundsätzlich gilt eine Einbahnstraße auch für Radfahrer. Sie dürfen diese also nur in die entsprechende Richtung befahren. Missachten Sie die Einbahnstraße wird kein Bußgeld, sondern ein Verwarngeld von mindestens 20 Euro fällig.

Allerdings können Zusatzzeichen wie das Zeichen 1000-32 das Befahren in beide Richtungen für den Radverkehr erlauben. In diesem Fall müssen Verkehrsteilnehmer besonders vorsichtig und aufmerksam sein, denn es ist Gegenverkehr möglich

VZ 1000-32
VZ 1000-32
VZ 1000-33
VZ 1000-33

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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