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Fahrzeug oder Spiel- und Sportgerät?
Beim Einrad handelt es sich um eine Sonderform des Fahrrads, welche vor allem aus einem Rad, einer Kurbel mit Pedalen, der Gabel und dem Sattel besteht. Zum Einsatz kommt dieses Gefährt vor allem als Sportgerät und auch beim Varieté können Sie Artisten sehen, die mit dem Einrad fahren. Nicht zuletzt können Sie mit diesem Fortbewegungsmittel aber auch im Alltag einfach nur von A nach B gelangen.
Doch wo müssen Sie gemäß den geltenden Vorschriften mit dem Einrad fahren? Ist der Gehweg oder die Straße zu verwenden? Und worauf gilt es zu achten, wenn Sie ein Elektro-Einrad im Straßenverkehr nutzen wollen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Bußgeldtabelle zum Einradfahren
TBNR | Tatbestand | Bußgeld (€) |
---|---|---|
131100 | Sie benutzten mit dem Einrad unzulässig die Fahrbahn/den Seitenstreifen/den Radweg. | 10 |
131101 | … Sie behinderten dadurch Andere. | 15 |
131102 | … Sie gefährdeten dadurch Andere. | 20 |
131103 | … Es kam zu einem Unfall. | 35 |
FAQ: Einrad fahren
Das Einrad gilt gemäß StVO als Spiel- und Sportgerät, weshalb dieses in der Freizeit nur auf Gehwegen, in Spielstraßen und in Fußgängerzonen genutzt werden darf.
Ja, grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Allerdings muss das Einrad dann die Anforderungen eines Fahrrads erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Vorgaben zu Bremsen, Licht und Reflektoren.
Nein, in der Regel erfüllen diese Monowheels ebenso wie Hoverboards nicht die notwendigen Anforderungen für eine Straßenzulassung. Daher ist die Nutzung nur auf Privatgelände gestattet.
Was besagt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum Einrad?
Das deutsche Verkehrsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen Fahrzeugen und sonstigen Fortbewegungsmitteln. Zu den Fahrzeugen gehören gemäß StVO insbesondere Pkw, Lkw, Fahrräder, Motorräder und auch E-Scooter. Das Einrad hingegen fällt in die Kategorie der besonderen Fortbewegungsmittel und gilt als Spiel- und Sportgerät. Unter § 24 Abs. 1 StVO heißt dazu:
Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
Konkretisiert werden die Vorgaben zur Straßenbenutzung zusätzlich unter § 31 Abs. 1 Satz 1 StVO:
Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt.
Wollen Sie mit dem Einrad fahren, müssen Sie demnach den Gehweg nutzen. Darüber hinaus stehen auch Spielstraßen und Fußgängerzonen zur Verfügung. Dabei gilt es allerdings, auf Passanten Rücksicht zu nehmen.
Auf der Straße mit dem Einrad fahren
Nutzen Personen die Straße, um mit dem Einrad zu fahren, müssen sie für diesen Verstoß gegen die Verkehrsregeln mit Sanktionen rechnen. Denn der Bußgeldkatalog sieht dafür mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro vor. Kommt es zusätzlich zu einer Behinderung bzw. Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern oder ereignet sich deshalb ein Unfall, erhöht sich die Geldsanktion auf bis zu 35 Euro.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass Einräder als Fahrräder gewertet werden und somit auf der Straße fahren dürfen. Hierfür muss das Einrad allerdings alle Anforderungen erfüllen, die der Gesetzgeber an ein verkehrssicheres Zweirad stellt. So schreiben die §§ 63-67 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) unter anderem Folgendes vor:
- Klingel
- Bremsen
- Beleuchtung
- Reflektoren
Erfüllt Ihr Gefährt diese Vorgaben, dürfen Sie auch die Straße nutzen, wenn Sie mit dem Einrad fahren.
Vorschriften fürs elektrische Einrad
Viele altbekannte Fortbewegungsmittel haben in den letzten Jahren eine Runderneuerung erhalten und wurden mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet. So gibt es unter anderem E-Skateboards sowie E-Scooter und auch das Einrad erstrahlt als Airwheel im neuen Glanz.
Hierbei handelt es sich um ein einrädriges Fahrzeug ohne Lenkstange, dass in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h erreicht. Um das E-Einrad zu fahren, steigt der Fahrer auf die an beiden Seiten des Rades befestigten Trittflächen. Die Steuerung erfolgt dabei ähnlich wie beim Hoverboard durch die Gewichtsverlagerung.
Allerdings ist das Elektro-Einrad in Deutschland nicht offiziell zugelassen, weil es nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Demnach darf ein elektrisches Einrad gemäß StVO, FEV und StVZO nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Möchten Sie ein Elektro-Einrad fahren, ist dies daher nur auf einem Privatgelände möglich.