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Produkte sollen Energie immer effizienter nutzen
Die Gemeinschaft der Europäischen Union (EU) tut einiges dafür, um den Umweltschutz in Europa zu fördern. So wurde im Jahr 2009 die sogenannte Ökodesign-Richtlinie (auch bekannt als 2009/125/EG) verabschiedet. Diese legt die umweltfreundliche Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten fest, wodurch auch die heute gültige Energieeffizienzkennzeichnung entstanden ist.
Diese wird im vorliegenden Ratgeber etwas genauer beleuchtet. Hier erfahren Sie folglich, wie sich die aktuelle Energieverbrauchskennzeichnung in den einzelnen Klassen widerspiegelt. Darüber hinaus wird besprochen, warum sich die Energieverbrauchskennzeichnung von Leuchten und anderen Geräten über die Zeit verändert.
FAQ: Energieverbrauchskennzeichnung
Innerhalb der Europäischen Union gibt die Energieverbrauchskennzeichnung die Energieeffizienz von Elektrogeräten an. Sie soll Kunden bei Kaufentscheidungen als Orientierungshilfe dienen und somit auch den Umweltschutz fördern.
Auskunft über den Verbrauch von Geräten geben die sogenannten Energieeffizienzklassen. Dafür wird eine Skala mit den Buchstaben „A“ bis „G“ genutzt.
Nein, auch in anderen Bereichen gibt es ähnliche Kennzeichnungen. So müssen zum Beispiel Autoverkäufer die angebotenen Pkw mit Informationen zum Kraftstoffverbrauch und dem CO2-Ausstoß auszuzeichnen.
Die Klassen der Energiekennzeichnung
Wer heutzutage Produkte erwerben möchte, die elektrischen Strom für ihren Betrieb benötigen, kommt nicht umhin, mit den gültigen Energieeffizienzklassen der Energieverbrauchskennzeichnung in Berührung zu kommen.
Um auch in Zukunft Verbesserungen beim Verbrauch von Energie auszeichnen zu können und die Verwirrungen beim Verbraucher zu mindern, musste es bei der Einstufung zu einer Veränderung kommen.
So setzte sich unter anderem Deutschland erfolgreich für eine Novellierung der EU-Energielabel-Verordnung ein. Folglich verbreitet sich bei den energieeffizientesten Geräten wieder schrittweise die klassische Klasseneinstufung von A bis G.
Diese für Privatpersonen verständlichere Energieverbrauchskennzeichnung soll mitunter dafür sorgen, dass besonders effiziente Produkte höchstens mit Klasse B ausgezeichnet werden können. Seit dem 1. Januar 2019 müssen Hersteller darüber hinaus ihre Geräte in einer Produktdatenbank registrieren. Verbraucher haben dadurch die Möglichkeit, Geräte danach zu ordnen, wie effektiv sie Energie verbrauchen bzw. sparen.
Energieverbrauchskennzeichnung beim Pkw
Die verschiedensten Geräte sind von der Energieverbrauchskennzeichnung betroffen. Ob Kühlschrank, Fernseher, Geschirrspüler oder Trockner: Schon vor dem Kauf werden Verbraucher detailliert darüber informiert, welches Ausmaß an Energie für ein Produkt benötigt wird. Und selbst vor Fahrzeugen machen die Folgen der Ökodesign-Richtlinie nicht halt. So ist die Energieverbrauchskennzeichnung bei modernen Pkw ebenfalls Pflicht. Dabei ist zu beachten:
- Die Kennzeichnung gibt eine genaue Auskunft über die CO2-Effizienz des Fahrzeuges und ermöglicht den Vergleich zu anderen Kfz.
- Dazu werden Details zur Jahressteuer sowie zu den durchschnittlichen Kosten in puncto Kraftstoff und Strom genannt.
Die Energieverbrauchskennzeichnung gipfelt beim Pkw aktuell bei A+. Erst wenn mindestens fünf Prozent der neu zugelassenen Fahrzeuge den gesetzlich festgelegten Vorgaben der nächsthöheren Klasse gerecht werden, wird diese offiziell eingeführt.