Erste Hilfe – Das sollten Sie für den Notfall wissen!

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 28. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Notarzt rufen: Die Telefonnummer 112 kann dafür gewählt werden.

Erste Hilfe kann Menschenleben retten

Notarzt rufen: Die Telefonnummer 112 kann dafür gewählt werden,
Notarzt rufen: Die Telefonnummer 112 kann dafür gewählt werden.

Ein kurzer Blick aufs Handy und schon ist er passiert – der Unfall. Bei schweren Verkehrsunfällen – beispielsweise im Falle einer Massenkarambolage auf der Autobahn – ist es besonders wichtig: Krankenwagen und Notarzt rufen (Nummer: 112)! Bevor Sie allerdings die Notrufsäule aufsuchen, ist es viel wichtiger, den Unfallort abzusichern und sich in Sicherheit zu begeben.

Wenn Sie als Ersthelfer vor Ort sind, sollten Sie Erste-Hilfe-Maßnahmen am Opfer durchführen, sodass der Person vorerst, vor dem Eintreffen der Rettungskräfte, geholfen werden kann. Aber wie funktionieren lebensrettende Sofortmaßnahmen oder die stabile Seitenlage?

Was genau hat es mit der Rettungskette auf sich? Drohen Strafen, wenn Sie keine oder falsche Erste Hilfe leisten? Welche Auswirkungen kann falsches Helfen auf das Unfallopfer haben? Mehr Informationen dazu lesen Sie im folgenden Text!

FAQ: Erste Hilfe

Was wird unter „Erster Hilfe“ verstanden?

Bei der Ersten Hilfe handelt es sich um lebensrettende und gesundheitserhaltende Sofortmaßnahmen, die es zum Beispiel nach einem Unfall zu ergreifen gilt.

Welche Maßnahmen gehören zur Ersten Hilfe?

Die wichtigsten Grundlagen haben wir hier zusammengefasst.

Was droht, wenn ich keine Erste Hilfe leiste?

In diesem Fall kann der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung vorliegen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet wird.

Was ist eine Rettungskette?

Vier bis sechs Glieder sind bei der Rettungskette wichtig, die den Ablauf der Sofortmaßnahmen am Unfallort genau schildern. Diese lauten wie folgt:

  1. Absichern der Unfallstelle und sich in Sicherheit bringen (beispielsweise hinter der Leitplanke)
    Notruf für den Notarzt absetzen
  2. Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen: Dazu zählt u.a. bei Erste Hilfe die Beatmung und stabile Seitenlage des Unfallopfers.
  3. Weiterführende Erste Hilfe leisten: Wundversorgung, Frühdefibrilation bei Kreislaufstillstand und das Ruhigstellen von Knochenbrüchen zählen u.a. dazu.
  4. Eintreffen des Rettungsdienstes: Dieser sorgt anschließend dafür, dass der Patient transportiert werden kann und Erste-Hilfe-Maßnahmen weiter durchgeführt werden.
  5. Krankenhaus: Das Unfallopfer wird in die Notaufnahme aufgenommen und bis zu seiner Genesung dort behandelt.

Welche Maßnahmen sind für die Erste Hilfe wichtig?

Einen Krankenwagen über Notruf zu kontaktieren, ist genauso wichtig, wie Erste Hilfe zu leisten. Sonst drohen Strafen!
Einen Krankenwagen über Notruf zu kontaktieren, ist genauso wichtig, wie Erste Hilfe zu leisten. Sonst drohen Strafen!

In speziellen Erste-Hilfe-Kursen können Teilnehmer verschiedene Maßnahmen zur Erstversorgung von Unfallopfern erlernen. Ein Kurs muss beispielsweise für die Führerscheinprüfung abgelegt werden. Als Anleitung von Erste Hilfe zählen folgende Regeln:

  • Bewusstlose Person: Ansprechen und an den Schultern rütteln. Bei keiner Reaktion um Hilfe rufen und den Kopf überstrecken.
  • Wiederbelebung: Ist keine Atmung beim Opfer festzustellen, wird nach Erste-Hilfe-Anleitung eine Herzdruckmassage durchgeführt. Dafür werden die Finger ineinander verschränkt und in Ballen auf den Brustkorb gelegt. Anschließend mit durchgestreckten Armen circa 100 bis 120 Mal pro Minute ein paar Zentimeter tief drücken. Druck immer wieder entlasten und nach je 30 Stößen zwei Mal Mund-zu-Nase beatmen bis der Rettungsdienst eintrifft.
  • Rettungsgriff: Um eine verletzte Person aus einem Fahrzeug zu bergen, werden die Arme unter den Achseln des Opfers hindurch geschoben. Indem der Unterarm des Verletzten als Stabilisation dient, wird die Person an einen sicheren Ort geschleppt.
  • Stabile Seitenlage: Zunächst den Arm, der Ihnen am nächsten liegt, in einem rechten Winkel nach oben legen. Anschließend den anderen Arm vor dem Brustkorb kreuzen und die Hand an die Ihnen zugewandte Wange legen. Das Opfer dann auf die Seite mit dem nach oben gestreckten Arm rollen, indem Sie das entfernte Bein im rechten Winkel zu sich ziehen.
  • Schocklagerung: Im Falle eines Schocks (Frieren, Zittern, Verwirrtheit, kalte Haut) die Person flach auf den Boden legen und die Beine hoch lagern. Ruhig auf den Patienten einreden und die Atmung überwachen.

Zudem können Sie eine Erste-Hilfe-Decke um das Opfer wickeln, damit es – bis die Rettungskräfte eintreffen – nicht auskühlt.

Keine Erste Hilfe geleistet – Drohen Strafen?

Oftmals wollen Ersthelfer bei einem Unfall nichts falsch machen und leisten deshalb keine Erste Hilfe beim Unfallopfer. Dies kann allerdings durchaus Strafen nach sich ziehen. Für unterlassene Hilfeleistung nach § 323 c Strafgesetzbuch (StGB) droht Ihnen in Deutschland in einem solchen Fall eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Sollten Sie Erste Hilfe – beispielsweise bei einem Motorradunfall – durchführen und machen tatsächlich den einen oder anderen Fehler, dann müssen Sie keine Konsequenzen fürchten. Sie haben nach bestem Wissen gehandelt und dabei versucht ein Menschenleben zu retten.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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