ESO ES 8.0: Geschwindigkeitsmessgerät mit Lichtschranke

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 30. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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FAQ: ESO ES 8.0

Wie funktioniert der Blitzer ESO ES 8.0?

Der Blitzer ESO ES 8.0 misst die Geschwindigkeit mittels einer Lichtschranke. Sensoren registrieren vorbeifahrende Fahrzeuge und erfassen die Zeit, die vom Fahrzeug dafür benötigt wird. Aus dem zurückgelegten Weg und dieser Zeit kann dann die gefahrene Geschwindigkeit berechnet werden. Mehr zur Funktionsweise finden Sie hier

Sind beim ESO ES 8.0 Fehlerquellen bekannt?

Auch beim Blitzer ESO ES 8.0 können Messfehler auftreten. Sind die Geräte nicht richtig geeicht oder unsachgemäß aufgestellt, kann das zu Fehlern in den Messungen führen. Aber auch eine falsche Bedienung kann dazu beitragen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Können Sie gegen den ESO ES 8.0 Einspruch einlegen?

Vermuten Sie Fehler bei den Messungen mit dem ESO ES 8.0, haben Sie innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Unter Umständen ist eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert.

Messgerät ESO ES 8.0: Wie funktioniert die Geschwindigkeitsüberwachung?

Der Blitzer von ESO ist ein Einseitensensor. Das Modell 8.0 benötigt keine externe Stromversorgung.
Der Blitzer von ESO ist ein Einseitensensor. Das Modell 8.0 benötigt keine externe Stromversorgung.

Der ESO ES 8.0 ist ein Blitzer, der mittels einer Lichtschranke Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst. ESO bedeutet Einseitensensor. Der ES 8.0 als Gerät besteht aus mehreren, meist fünf, Sensoren in einem Messgerät sowie einem separaten Blitzer. Der Austausch zwischen den Bestandteilen erfolgt drahtlos. Die Geräte funktionieren über Batterien autark und benötigen in der Regel keine zusätzliche Stromversorgung.

Die Sensoren registrieren vorbeifahrende Fahrzeuge durch Lichtunterschiede innerhalb des Messbereichs und werden nacheinander ausgelöst. Bei der Verkehrsüberwachung mit dem ESO ES 8.0 befinden sich die Sensoren nur auf einer Fahrbahnseite und decken mehrere Fahrspuren ab. Ein Aufstellen von reflektierenden Sensoren ist nicht notwendig.

Mit dem ersten Erfassen eines Fahrzeugs durch den ersten Sensor beginnt eine Messung, die mit dem letzten Sensor endet. Aufgrund der benötigten Zeit auf der zurückgelegten Strecke wird die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt. Stellen die Sensoren und das Messgerät des ESO ES 8.0 eine Geschwindigkeitsüberschreitung fest, wird der Blitzer ausgelöst und ein Blitzerfoto erstellt. 

Messfehler beim ESO ES 8.0: Welche sind möglich?

Damit die Messergebnisse vom ESO ES 8.0 als Beweismittel gelten und es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Gerät muss geeicht und durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassen sein. Zudem darf es nur durch geschulte Personen und gemäß der Anleitung des Herstellers bedient werden.

Werden diese Voraussetzungen nicht beachtet, sind Messfehler beim ESO ES 8.0 möglich. Demnach können folgende Gründe zu fehlerhaften Messergebnissen führen und einen Bußgeldbescheid anfechtbar machen:

  • Eichnachweis für das Gerät fehlt
  • Geräte nicht ordnungsgemäß geeicht
  • nicht sachgemäß bedient
  • unsachgemäß aufgestellt bzw. an Orten, wo Messungen nicht einwandfrei durchgeführt werden können
  • unvollständiges Messprotokoll
  • falsche Zuordnung der Blitzerfotos zu Messergebnissen
  • Batterieladung zu schwach bzw. nicht überprüft
Auch beim ES 8.0 von ESO können Messfehler auftreten und einen Einspruch begründen.
Auch beim ES 8.0 von ESO können Messfehler auftreten und einen Einspruch begründen.

Darüber hinaus muss beim Aufstellen des ESO ES 8.0 eine Fotolinie dokumentiert werden, da diese beim Erfassen der Fahrzeuge und beim Erstellen des Blitzerfotos als Maßstab dient. Wurde die Fotolinie vor den Messungen nicht ordnungsgemäß protokolliert, kann das einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen. 

Einspruch gegen Messergebnisse des ESO ES 8.0

Vermuten Sie, dass es bei Messungen mit dem ESO ES 8.0 zu Fehler kam, haben Sie innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Bußgeldbescheids die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen einzulegen. Da es für Laien in der Regel recht schwer sein kann, etwaige Messfehler zu entdecken, ist eine rechtliche Beratung durch einen fachkundigen Anwalt empfehlenswert.

Dieser kann Akteneinsicht und darüber dann Einsicht in die Messprotokolle beantragen und so feststellen, ob ein Einspruch gerechtfertigt ist oder nicht. 

Im Video: Wo darf geblitzt werden?

Antworten dazu, wo geblitzt werden darf, bietet dieses Video.
Antworten dazu, wo geblitzt werden darf, bietet dieses Video.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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