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Estland mit dem Auto erkunden
Wer eine Reise nach Estland plant, den zieht es früher oder später in der Regel nach Tallinn. Dabei verzaubert die estländische Hauptstadt unter anderem durch seine Altstadt. Denn hierbei handelt es sich um eines der am besten erhaltenden Stadtzentren aus der Hansezeit.
Fernab der Städte können sich Naturliebhaber an scheinbar unberührten Wäldern, naturbelassenen Stränden und malerischen Mooren erfreuen. Da der nördlichste der drei baltischen Staaten in den ländlicheren Gegenden eher dünn besiedelt ist, kann es durchaus sinnvoll sein, diese mit einem Auto zu erkunden. Damit Ihnen währenddessen kein Bußgeld droht, sollten Sie sich im Vorfeld über die Verkehrsregeln von Estland informieren.
Doch was müssen Sie im Einzelnen beachten? Welche Höchstgeschwindigkeit schreibt in Estland der Gesetzgeber vor? Benötigen Sie einen internationalen Führerschein? Und kann ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln von Estland einem Bußgeldbescheid nach sich ziehen? Antworten auf diese und weitere Frage liefert der nachfolgende Ratgeber.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Estland
Verkehrsverstoß | Bußgeld Estland (in Euro) |
---|---|
Parkverstoß | ab 40 |
Anschnallpflicht missachtet | bis 400 |
Überholverstoß | bis 400 |
Handy am Steuer | bis 400 |
Geschwindigkeitsverstoß ab 20 km/h | bis 120 |
Rotlicht missachtet | bis 800 |
Alkohol am Steuer | ab 400 |
FAQ: Verkehrsregeln von Estland
Gemäß den geltenden Verkehrsregeln liegt die Tempolimits innerorts bei 50 km/h, außerorts bei 90 km/h und auf Schnellstraßen bei 110 km/h.
Einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog liefert diese Bußgeldtabelle.
Ja, denn innerhalb der EU besteht ein Vollstreckungsabkommen. Dafür müssen sich die Forderungen aber auch mindestens 70 Euro belaufen. Beachten Sie dabei, dass neben dem Bußgeld auch Bearbeitungs- und Mahngebühren zum Erreichen dieser Bagatellgrenze beitragen können.
Mit dem Auto nach Estland: Was gilt es zu beachten?
Wer mit dem eigenen Auto verreisen möchte, muss im Vorfeld allerhand planen. Dazu zählt neben der Route und den Übernachtungsmöglichkeiten auch ein Check des Fahrzeugs. Darüber hinaus sollten Sie sich auch über die Verkehrsregeln von Estland und die geltenden Einreisebestimmungen informieren.
So reicht für touristische Aufenthalte von bis zu drei Monaten ein deutscher Personalausweis in der Regel vollkommen aus. Möchten Sie in Estland ein Fahrzeug führen, müssen Sie eine entsprechende Fahrtberechtigung nachweisen. Hierfür genügt der deutsche Führerschein, auf einen internationalen Führerschein können Sie demnach verzichten.
Reisen Sie mit dem eigenen Auto ein, sind zudem die entsprechenden Papiere – also die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein – mitzuführen. Die Verkehrsregeln von Estland verlangen zudem, dass jedes Fahrzeug über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt. Der Nachweis erfolgt dabei über das deutsche Autokennzeichen, sodass Sie keine Grüne Versicherungskarte benötigen. Allerdings kann diese bei einem Unfall ggf. die Schadensregulierung erleichtern.
Welche Höchstgeschwindigkeit ist in Estland vorgeschrieben?
Wer am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss dafür eine Vielzahl an Vorschriften beherzigen. Denn diese sorgen für ein gewisses Maß an Verkehrssicherheit. Zu den grundlegenden Verkehrsregeln in Estland zählen dabei unter anderem die allgemeinen Tempolimits. Diese definieren die zulässige Höchstgeschwindigkeit, wenn keine Verkehrszeichen entsprechende Vorgaben machen.
Wie schnell Sie in Estland fahren dürfen, unterscheidet sich je nach Ortslage und Art der Straße. Dabei schreibt der Gesetzgeber für Pkw folgende Unterscheidung vor:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
- Außerhalb geschlossener Ortschaften: 90 km/h
- Schnellstraßen: 110 km/h
Mehr als 110 km/h sind im nördlichsten baltischen Staat in der Regel nicht erlaubt. Dies liegt auch daran, dass eine Autobahn in Estland nicht existiert.
Weitere wichtige Verkehrsregeln in Estland
Neben den Vorgaben für allgemeine Tempolimits enthalten die Verkehrsregeln von Estland noch viele weitere Vorschriften für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Dazu zählen unter anderem die gesetzlichen Mitführpflichten in Kfz. So muss sich im Fahrzeug eine Warnweste befinden, die immer dann anzulegen ist, wenn der Autofahrer bei einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlässt.
Darüber hinaus ist die Mitnahme von einem Feuerlöscher und zwei Unterlegkeilen für die Räder vorgeschrieben. Allerdings beschränken sich diese Regeln ausschließlich auf Fahrzeuge, die in Estland zugelassen sind. Nutzen Sie im Urlaub einen Mietwagen, sollten Sie daher überprüfen, ob sich diese Ausstattung im Fahrzeug befindet.
Die Verkehrsregeln von Estland schreiben zu dem eine generelle Lichtpflicht vor. Das bedeutet, dass Fahrzeuge tagsüber und ganzjährig mit eingeschaltetem Abblendlicht oder alternativ dazu Tagfahrleuchten gefahren werden müssen. Zudem besteht vom 01. Dezember bis zum 01. März des Folgejahres für alle Fahrzeuge eine Winterreifenpflicht.
Wann Autofahrer nach dem Konsum alkoholischer Getränke oder Speisen mit Sanktionen wegen dem Tatbestand „Alkohol am Steuer“ rechnen müssen, bestimmt die Promillegrenze. In Estland beträgt diese eine Blutalkoholkonzentration von 0,0 Promille.
Droht ein Bußgeldbescheid aus Estland?
Wer sich während des Urlaubs nicht an die geltenden Verkehrsregeln von Estland hält, muss mit Sanktionen rechnen. Was im Einzelnen droht, ergibt sich dabei aus dem Bußgeldkatalog. Wird die Geldbuße nicht bereits vor Ort erhoben, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland versendet.
Denn da Estland seit 2004 zu den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zählt, gilt auch für dort erfolgte Verkehrsverstöße der EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld). Dieser ermöglicht die Durchsetzung von Bußgeldern über die Landesgrenzen hinweg. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sich die Geldsanktion mindestens auf 70 Euro beläuft. Zum Erreichen dieser Bagatellgrenze können allerdings auch Mahngebühren und Verfahrenskosten beitragen.
Sieht der Bußgeldkatalog bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln von Estland allerdings ein Fahrverbot oder Vermerke in ein Punktesystem vor, gelten diese grundsätzlich nur im jeweiligen Staat. Sie wirken sich somit nicht auf die Fahrberechtigung in Deutschland aus.