EU-Führerschein umschreiben: Welche Fristen gelten?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Aktuell gibt es den Führerschein in Deutschland noch in unterschiedlichen Formen. Viele besitzen schon den EU-Führerschein im Scheckkartenformst. Andere besitzen noch eine Fahrerlaubnis in rosa im Faltformat. Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine den Normen der EU entsprechen. Welche das sind und bis wann der Umtausch vollzogen werden muss, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

FAQ: EU-Führerschein

Was ist ein EU-Führerschein?

Innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es viele unterschiedliche Führerscheindokumente. Um diese einheitlich zu gestalten, wurde innerhalb der EU die dritte Führerscheinrichtlinie beschlossen. Demnach sollen bis zum Jahr 2033 alle Fahrerlaubnisbesitzer einen einheitlichen EU-Führerschein bekommen.

Wieso ist ein Europäischer Führerschein verpflichtend?

Durch das einheitliche Dokument soll in Europa der Führerschein und damit die Fahrerlaubnis einfacher zu kontrollieren sein. Zudem gilt der EU-Führerschein als besonders fälschungssicher.

Bis wann muss ich den EU-Kartenführerschein kaufen?

Die Umtauschfristen zum neuen Führerschein richten sich danach, wann das alte Dokument ausgestellt wurde. Hier finden Sie eine entsprechende Übersicht. Beim Umtausch wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von etwa 25 Euro erhoben.

Wie lange ist der EU-Führerschein gültig?

Ein neuer EU-Führerschein bedeutet auch, dass dieser nur noch 15 Jahre gültig ist. Sie müssen das Dokument nach Ablauf dieser Frist verlängern lassen und die Bearbeitungsgebühr dafür erneut entrichten. Daher ist es nicht sinnvoll, den Führerschein schon vor Ablauf der Umtauschfrist umschreiben zu lassen.

Ein Führerschein für alle EU-Mitglieder?

Wann müssen Sie den EU-Führerschein umschreiben lassen? Unser Ratgeber verrät Ihnen alle Fristen.
Wann müssen Sie den EU-Führerschein umschreiben lassen? Unser Ratgeber verrät Ihnen alle Fristen.

Innerhalb Europas gelten weitestgehend dieselben Regeln zur Teilnahme am Straßenverkehr. Auch die Voraussetzungen, um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, sind ähnlich. Große Unterschiede gibt es aber bei den Dokumenten, welche den Besitz einer Fahrerlaubnis nachweisen.

Führerscheine gibt es in unzähligen Formaten und Ausführungen innerhalb der EU. Um die Dokumente zu vereinheitlichen, wurde die Dritte Führerscheinrichtlinie erlassen. Diese besagt, dass bis zum Ende des Jahres 2033 alle Bürger der Mitgliedsstatten einen einheitlichen EU-Führerschein erhalten sollen.

Es handelt sich dabei um einen rein verwaltungstechnischen Prozess. Sie müssen weder die Praxis- noch die Theorieprüfung erneut ablegen, um einen EU-Führerschein erhalten zu können.

Gut zu wissen: Die Einführung vom einheitlichen EU-Führerschein wird unter anderem damit begründet, dass sich das Dokument europaweit einfacher kontrollieren lässt. Zudem soll die neue Scheckkarte deutlich fälschungssicherer sein als ihre Vorgänger.

EU-Führerschein umschreiben: Bis wann Sie Zeit haben

EU-Führerschein: Die Gültigkeit des alten Dokuments endet nach Ablauf der Frist.
EU-Führerschein: Die Gültigkeit des alten Dokuments endet nach Ablauf der Frist.

Alle Führerscheinbesitzer, deren Dokumente vor 2013 ausgestellt wurden, müssen diesen bis spätestens 2033 in einen EU-Führerschein umtauschen. Da bei dieser Masse nicht alle Dokumente auf einmal getauscht werden können, gibt es verschiedene Umtauschfristen.

Diese richten sich entweder nach dem Geburtsjahr oder dem jeweiligen Ausstellungsdatum. Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen, wann es für Sie an der Zeit ist, sich um einen EU-Führerschein zu bemühen:

Bei Führerscheinen aus Papier (z. B. rosa Führerschein):

  • Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr ab 1971: 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat (ältere EU-Führerscheine):

  • ausgestellt von 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • ausgestellt von 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • ausgestellt von 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • ausgestellt ab 2008: 19. Januar 2029
  • ausgestellt ab 2009: 19. Januar 2030
  • ausgestellt ab 2010: 19. Januar 2031
  • ausgestellt ab 2011: 19. Januar 2032
  • ausgestellt ab 2012: 19. Januar 2033

EU-Führerschein: Welche Dokumente brauche ich für den Umtausch?

Doch welche Dokumente brauchen Sie eigentlich, um den neuen EU-Führerschein beantragen zu können? Sie benötigen Folgendes:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • den alten Führerschein

Für die Ausstellung von einem EU-Führerschein fallen Kosten in Höhe von etwa 25 Euro an. Diese müssen Sie erneut entrichten, wenn Sie das Dokument nach Ablauf der Gültigkeit von 15 Jahren erneuern lassen.

Denken Sie daran, dass die Ausstellung des neuen Dokuments einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie sollten daher nicht erst auf den letzten Drücker den neuen EU-Führerschein beantragen.

Wichtig: Wenn Sie sowieso nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, etwa weil dies durch eine Krankheit oder Ihr Alter nicht mehr möglich ist, müssen Sie den Führerschein nicht umtauschen. Sanktionen drohen nur, wenn Sie mit dem alten Dokument im Rahmen einer Verkehrskontrolle erwischt werden. Dann wird ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro fällig.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

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