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FAQ: Europäischer Feuerwaffenpass
Bei einem europäischen Feuerwaffenpass handelt es sich um ein Papierdokument, in dem Schusswaffen eingetragen werden. Für welche Waffen gemäß Waffenrecht bzw. Waffengesetz der Pass gilt und wie viele in diesen eingetragen werden können, erfahren Sie hier.
Dieser Pass berechtigt zur Mitnahme der eingetragenen Waffen innerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Raums. Diese Mitnahme darf nur kurzzeitig während einer Reise erfolgen.
Ein europäischer Feuerwaffenpass wird durch die zuständige Waffenbehörde nach Beantragung an berechtigte Personen ausgestellt. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, haben wir hier zusammengefasst.
Wann benötigen Sie einen europäischen Feuerwaffenpass?
Es kann unter Umständen notwendig sein, Feuerwaffen und Munition mit auf Reisen zu nehmen. Diese Mitnahme unterliegt gesetzlichen Regelungen, die je nach Zielland unterschiedlich aussehen können. Um das Reisen mit bestimmten Waffen und zu bestimmten Zwecken innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern, gibt es den europäischen Feuerwaffenpass. Hierbei handelt es sich um ein Papierdokument, ähnlich einem Reisepass, in das Schusswaffen eingetragen werden.
Dieses Dokument ist innerhalb des Schengen-Raums (EU inklusive Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) gültig und muss bei allen Reisen in diese Länder, bei denen eine Mitnahme von Waffen und Munition erfolgt, vorliegen. Als Mitnahme gilt das kurzzeitige Verbringen zum Beispiel für einen Schießsportwettbewerb oder eine Jagdreise.
Die rechtliche Grundlage für die Ausstellung eines Feuerwaffenpasses bildet der § 32 Abs. 6 des Waffengesetzes (WaffG):
Personen, die nach diesem Gesetz zum Besitz von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) berechtigt sind und diese Schusswaffen oder diese Munition in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen wollen, wird auf Antrag ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt.
Wichtig ist, dass bei Reisen zusätzlich zum Feuerwaffenpass weitere Dokument mitzuführen sind. Dazu gehören:
- Ausweis bzw. Reisepass
- Deutsche Waffenbesitzkarte (Waffen, die Sie mitnehmen, müssen eingetragen sein)
- Nachweis für Reisegrund (Einladung zum Wettkampf, zur Jag, Anmeldung zum Wettbewerb)
- Notwendige Dokumente, die im Zielland vorliegen müssen (Genehmigungen, Jagdschein etc.)
Sollen Waffen nach einem Kauf oder Umzug dauerhaft in ein anderes Land oder nach Deutschland mitgenommen werden, sind andere Genehmigungen notwendig. Hierzu zählen dann auch Aus- und Einfuhr- bzw. Verbringungserlaubnis. Der Feuerwaffenpass stellt keine solche Erlaubnis dar
Liegen weder ein europäischer Feuerwaffenpass noch andere Genehmigungen vor, stellt die Mitnahme der betreffenden Waffen eine Straftat gemäß § 52 Waffengesetz (WaffG). Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Welche Waffen sind durch den Pass abgedeckt?
Auch wenn Feuer- bzw. Schusswaffen gemäß deutschem Waffengesetz rechtmäßig eingetragen sind, berechtigt ein europäischer Feuerwaffenpass nicht automatisch zur Mitnahme dieser. Es sind auch immer die Bestimmungen des anderen Landes zu beachten. Sind weitere Genehmigungen vorgeschrieben, sind diese zusätzlich zum Pass zu beantragen. Ist die Einfuhr oder Nutzung bestimmter Waffen im Gastland untersagt, ist dies auch mit Feuerwaffenpassen nicht erlaubt.
Achtung: Es gelten zudem die waffenrechtlichen Regelungen von Ländern, die auf dem Weg ins Zielland durchreist werden. Auch hier sind entsprechende Genehmigungen vor der Reise einzuholen, wenn dies notwendig sein sollte.
Ist ein europäischer Feuerwaffenpass für berechtigte Waffen vorhanden, dürfen Reisende auch die entsprechende Munition mitnehmen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Munition auch tatsächlich benötigt wird. Je nach Grund der Reise und somit der Waffenmitnahme, kann sich die Anzahl der Munition unterscheiden. Die Anzahl richtet sich nach dem Bedürfnis, welches nachgewiesen werden muss. In der Regel gilt, wie viel Munition bei der Jagd oder beim Wettbewerb maximal verbraucht wird. Das Überlassen mitgebrachter Munition an andere ist grundsätzlich untersagt.
Der Transport der Waffen sowie der Munition muss so erfolgen, dass diese nicht zugriffs- oder einsatzbereit sind. Zudem dürfen die Waffen nicht geladen sein und sind von der Munition getrennt zu befördern. Auch hier sollten Reisende sich immer vorab informieren, welche Regelungen im Ziel- bzw. Durchfahrtsland gelten.
Europäischer Feuerwaffenpass: Wie beantragen Sie diesen?
Ein europäischer Feuerwaffenpass wird in Deutschland nur auf Antrag ausgestellt. Er geht also nicht automatisch mit einer Waffenbesitzkarte einher. Die Bearbeitung eines Antrags erfolgt durch die zuständige Waffenbehörde im Landkreis bzw. der Stadt. Um einen europäischen Feuerwaffenpass beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Grundsätzlich wird ein solcher nur ausgestellt, wenn Antragsteller bereits eine Waffenbesitzkarte innehaben. Kommen Waffen hinzu, kann ein vorhandener Pass ebenfalls durch einen Antrag ergänzt oder bei Verkauf berichtigt werden. Den Antrag können Waffenbesitzer in der Regel sowohl online, per E-Mail oder postalisch stellen. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde über die vorhandenen Möglichkeiten. Üblicherweise wird auch ein Antragsformular durch die Behörde zur Verfügung gestellt.
Soll ein europäischer Feuerwaffenpass per Antrag erlangt werden, müssen Sie unter anderem folgende Dokumente einreichen:
- Formular für den Antrag zum Feuerwaffenpass
- Waffenbesitzkarte
- Angaben zu Waffen/Waffenteilen/Munition (Waffentyp, Hersteller, Kaliber, Modell, Seriennummer)
- Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
- Passfoto (in zweifacher Ausführung, Name und Geburtsdatum auf der Rückseite vermerkt))
Bei der Beantragung sollten Sie darauf achten, dass grundsätzlich nur zehn Waffen in den Pass eingetragen werden können. Eine europäischer Feuerwaffenpass ist höchstens fünf Jahre gültig, kann jedoch um fünf weitere Jahre verlängert werden. Für Einzellader-Flinten beträgt die Gültigkeit zehn Jahre. Der Antrag auf eine Verlängerung, ein europäischer Feuerwaffenpass bildet da keine Ausnahme, muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen. Einmal ungültig, kann dieser nicht mehr verlängert werden.
Ist ein europäischer Feuerwaffenpass abgelaufen, müssen Sie für weitere Reisen mit Waffen einen neuen beantragen. Auch hier sind dann alle notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen.
Europäischer Feuerwaffenpass: Welche Kosten fallen an?
Die Ausstellung eines Feuerwaffenpasses geht mit Gebühren und weiteren Kosten einher. Die Gebühren für die Ausstellung oder das Ein- und Austragen von Waffen können sich regional stark unterscheiden und sind von den kommunalen Gebührenregelungen abhängig. So kostet die Bearbeitung eines Antrags zum Beispiel in Bayern 50 Euro, in Berlin 47 Euro und Sachsen 65 Euro. Grundsätzlich liegen die Gebühren bei durchschnittlich 50 Euro.
Das Ein- und Austragen von Waffen kostet durchschnittlich zwischen 15 und 30 Euro je Waffe. Für eine Verlängerung des Passes sind zwischen 15 und 25 Euro üblich. Hinzu kommen Kosten für die Passbilder und notwendigen Kopien. Insgesamt kann ein europäischer Feuerwaffenpass in etwa mit 55 bis 70 Euro zu Buche schlagen.