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Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
Wer in Deutschland eine Führerscheinausbildung in der Fahrschule absolvieren möchte, muss körperlich und geistig geeignet sein, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Liegen keine Krankheiten vor, ist in der Regel zunächst nur ein Sehtest zu erbringen, welcher Aufschluss über die Fahreignung gibt.
Anders sieht es aus, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung vorliegt. In solchen Fällen kann von der Fahrerlaubnisbehörde eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet werden. Leisten sich Führerscheinbesitzer scherwiegende Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten, kann die Fahreignung ebenfalls angezweifelt werden.
Wie läuft eine Überprüfung der Kraftfahreignung bei Krankheit genau ab? Gibt es einheitliche Begutachtungsleitlinien für die Fahreignung? Wann kann ein Gutachten zur Fahreignung negativ ausfallen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
FAQ: Fahreignung
Hier erfahren Sie, welche allgemeinen Voraussetzungen für eine Fahreignung gegeben sein müssen.
Wie sich ein Schlaganfall auf die Fahreignung auswirken kann, erfahren Sie hier.
Gibt es Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
Allgemeine Voraussetzungen für eine Fahreignung
§ 2 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert, welche Bedingungen gegeben sein müssen, damit eine Fahreignung festgestellt werden kann:
Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. Ist der Bewerber auf Grund körperlicher oder geistiger Mängel nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, so erteilt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis mit Beschränkungen oder unter Auflagen, wenn dadurch das sichere Führen von Kraftfahrzeugen gewährleistet ist.
Um überhaupt eine Führerscheinausbildung anfangen zu können, ist es demnach wichtig, dass die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr gegeben sind. Bei welchen Krankheiten eine besondere Begutachtung für die Feststellung der Fahreignung vonnöten ist, erfahren Sie im späteren Textverlauf.
Der Gesetzestext bestimmt darüber hinaus, dass bei wiederholten Pflichtverletzungen im Straßenverkehr die Fahreignung angezweifelt werden kann. Auch Fahrten unter Alkohol– oder Drogeneinfluss können dazu führen, dass die Eignung infrage gestellt wird.
Fahreignungsgutachten nach einem Krankheitsfall
Nicht immer sind Führerscheinbesitzer durch Fehlverhalten selbst daran schuld, dass ihre Fahrerlaubnis infrage gestellt wird. Im Krankheitsfall oder als Folge eines Unfalls können körperliche Beeinträchtigungen entstehen, welche eine Begutachtung für die Fahreignung voraussetzen.
Ordnet die Führerscheinstelle eine derartige Maßnahme an, ist in aller Regel ein detailliertes ärztliches Gutachten vonnöten, um beurteilen zu können, ob die betroffene Person auch weiterhin in der Lage ist, mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen.
Wird dabei festgestellt, dass die Fahreignung nicht mehr gegeben ist, führt dies zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Fahreignung nach Schlaganfall & bei Epilepsie
Im Folgenden wollen wir auf zwei Krankheiten eingehen, bei denen die Fahreignung in aller Regel überprüft werden muss. Durchblutungsstörungen im Gehirn können einen Schlaganfall verursachen. Als Folgeerscheinungen treten häufig Lähmungen auf, welche die Fahrsicherheit beeinträchtigen können.
Ein qualifizierter Arzt der Verkehrsmedizin kann durch unterschiedliche Untersuchungen und Test feststellen, ob eine Fahreignung noch gegeben ist. Es ist auch möglich, dass eine Fahrprobe angeordnet wird. Damit kann der Betroffene in der Praxis seine Fahreignung unter Beweis stellen.
Krampfanfälle, die in unregelmäßigen Abständen und Stärken auftreten können, prägen das Krankheitsbild, wenn der Betroffene unter Epilepsie leidet. Handelt es sich um eine akute Form der Epilepsie, bei welcher die Anfälle in kurzen Abständen auftreten, ist eine Fahreignung in der Regel nicht mehr gegeben.