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In diesem Text erhalten Sie allgemeine Informationen zum Fahreignungsregister. Möchten Sie herausfinden, ob Sie bereits Punkte haben, gelangen Sie hier direkt zu den Punkteabfrage-Optionen.
Möchten Sie wissen, für welche Verstöße wie viele Punkte in Flensburg verhängt werden, klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Links:
1.) Was ist das Fahreignungsregister und was steht drin?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hält im Fahreignungsregister (FAER) über ein Punktesystem Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und weitere Daten fest.
Diese Informationen übermittelt das Amt an entsprechende Verwaltungsbehörden, wie Polizei und Staatsanwaltschaften, welche dann die nötigen verkehrserzieherischen Maßnahmen treffen. Das Bundesamt hat seinen Sitz in Flensburg, weshalb umgangssprachlich oft die Redewendung „Punkte in Flensburg“ benutzt wird.
FAQ: Fahreignungsregister
Das Fahreignungsregister ist das ehemalige Verkehrszentralregister, wo die Punkte in Flensburg verwaltet werden.
Sie dürfen maximal acht Punkte haben, bis das Fahreignungsregister erschöpft ist. In diesem Fall droht Ihnen der Führerscheinentzug.
Wann welche Punkte in Flensburg verjähren, verrät Ihnen unser Ratgeber zum Thema.
2.) Wie funktioniert das Punktesystem?
Das Bewertungssystem beginnt bei einem Punkt und endet bei acht. Bis April 2014 war die Verteilung der Punkte im Fahreignungsregister – damals Verkehrszentralregister – noch anders geregelt. Neben einigen anderen Neuerungen gibt es im heutigen Punktesystem weniger Punkte, höhere Bußgelder und in einigen Fällen gibt es statt einem Punkt „nur noch“ ein Bußgeld. Seit der Reform ist das Fahreignungsregister außerdem in Ampelfarben gegliedert und soll dem Autofahrer signalisieren, wann sein Punktestand in den kritischen Bereich gerät.
Bei einem bis drei Punkten ist man lediglich vorgemerkt. Es geschieht zunächst nichts weiter. Ab dem vierten Punkt gibt es eine schriftliche, kostenpflichtige Ermahnung und die freiwillige Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau wird vorgeschlagen. Beim sechsten und siebenten Punkt kommt eine Verwarnung per Post, ebenfalls kostenpflichtig. Auch hier erfolgt der Hinweis auf das Seminar. Allerdings kann ab dem sechsten kein Punkt mehr abgebaut werden. Das Seminar ist eine rein freiwillige Sache.
Danach ist der Spielraum der FAER-Punkte ausgereizt und der Entzug der Fahrerlaubnis droht bei einem weiteren Verstoß z.B. gegen die Straßenverkehrsordnung. Der Autofahrer gilt dann laut Verkehrsrecht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, kann diese oft erst durch den Nachweis einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), frühestens aber sechs Monate nach Entziehung, neu beantragt werden. Wer für die nächsten Jahre nicht unbedingt auf seinen Führerschein angewiesen ist, kann diesen nach Ablauf einer Frist auch ohne MPU zurückbekommen.
3.) Wann erfolgt ein Eintrag im Fahreignungsregister?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bildet zusammen mit dem aktuellen Bußgeldkatalog die Grundlage für Gesetzesverstöße. Ordnungswidrigkeiten, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen und mit einem Bußgeld ab 60€ geahndet werden, aber auch Straftaten im Straßenverkehr haben einen Eintrag im Fahreignungsregister zur Folge. Für jeden Verstoß gibt es eine festgelegte Anzahl an Punkten.
- 1 Punkt: bei einer Ordnungswidrigkeit, zum Beispiel das Benutzen des Handys am Steuer (ohne Gefährdung) oder eine erhöhte Geschwindigkeit von 21 km/h bis zu 30 km/h innerorts
- 2 Punkte: bei einer Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder einer Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis, wie beispielsweise das Benutzen des Handys am Steuer mit Gefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit am Steuer
- 3 Punkte: bei einer Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis, wie Nötigung, fahrlässige Tötung oder auch unterlassene Hilfeleistung
4.) Wo und wie bekomme ich einen Auszug aus dem Fahreignungsregister?
Es kann durchaus sinnvoll sein, seinen aktuellen Punktestand im Fahreignungsregister im Hinterkopf zu haben. Denn wer bereits mit 7 Punkten eingetragen ist, verliert beim nächsten Verstoß seine Fahrerlaubnis. Wo bekommen Sie also eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister?
Es gibt drei Möglichkeiten, einen Auszug aus dem FAER zu bekommen. Einerseits können Sie die FAER-Auskunft online beantragen. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweis-Funktion, der nach dem 1.11.2010 ausgestellt wurde. Um diesen einsetzen zu können, ist ein Kartenlesegerät erforderlich. Auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes können Sie die Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen.
Ebenso können Sie per Post eine Auskunft erhalten. Hier genügt ein kurzes Schriftstück mit Angabe Ihrer Personendaten, einer Unterschrift und eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite).
Für den Antrag auf einen Auszug aus dem Fahreignungsregister tragen Sie direkt beim KBA keine Kosten. Sie erhalten mit dem Dokument unter anderem Angaben zur Anzahl Ihrer bereits gesammelten Punkte, für welche Verstöße Sie diese erhalten haben und wie lange diese bereits eingetragen sind. Anhand des Tilgungsdatums sehen Sie auch, wann Ihre Punkte gelöscht werden.
5.) Können aus dem Fahreignungsregister Punkte abgebaut werden?
Wer einen seiner Punkte im Fahreignungsregister loswerden möchte, kann freiwillig an einem Seminar zur Fahreignung teilnehmen. Das ist allerdings nur alle fünf Jahre möglich und auch nur, solange Sie einen Punktestand von fünf Punkten nicht überschreiten. Haben Sie bereits sechs oder sieben Punkte erreicht, ist die Möglichkeit des Punkteabbaus durch das freiwillige Seminar verstrichen.
In diesem Fall bleibt Ihnen nur, die Tilgungsfrist abzuwarten. Die Tilgungsfrist bestimmt, wie lange ein Punkt im Fahreignungsregister gespeichert bleibt. Sie unterscheidet sich anhand der Anzahl der Punkte von zweieinhalb bis zu zehn Jahren. Die Frist beginnt dann, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Dies ist nach zwei Wochen ab dem Zustelldatum der Fall, wenn kein Einspruch eingelegt wurde. Das Kraftfahrt Bundesamt tätigt die Löschung. Sie müssen Sie nicht beantragen.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Tilgungsfristen:
Verstoß | Punkte | Verjährung |
---|---|---|
Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße ab 60€ | 1 | 2,5 Jahre |
Straftat oder Verstoß mit Fahrverbot | 2 | 5 Jahre |
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis | 3 | 10 Jahre |
Haben Sie das Seminar aber erfolgreich bestanden, streicht das KBA einen Ihrer Punkte aus dem Fahreignungsregister. Es ist übrigens nicht möglich, einen bestimmten Punkt abzubauen.