Fahreignungsregister – 5 wichtige Fragen zur „Verkehrssünderdatei“

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

In diesem Text erhalten Sie allgemeine Informationen zum Fahreignungsregister. Möchten Sie herausfinden, ob Sie bereits Punkte haben, gelangen Sie hier direkt zu den Punkteabfrage-Optionen.

Möchten Sie wissen, für welche Verstöße wie viele Punkte in Flensburg verhängt werden, klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Links:

1.) Was ist das Fahreignungsregister und was steht drin?

Im Fahreignungsregister sind Informationen zu Verkehrssündern hinterlegt.
Im Fahreignungsregister sind Informationen zu Verkehrssündern hinterlegt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hält im Fahreignungsregister (FAER) über ein Punktesystem Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und weitere Daten fest.

Diese Informationen übermittelt das Amt an entsprechende Verwaltungsbehörden, wie Polizei und Staatsanwaltschaften, welche dann die nötigen verkehrserzieherischen Maßnahmen treffen. Das Bundesamt hat seinen Sitz in Flensburg, weshalb umgangssprachlich oft die Redewendung „Punkte in Flensburg“ benutzt wird.

FAQ: Fahreignungsregister

Was ist das Fahreignungsregister?

Das Fahreignungsregister ist das ehemalige Verkehrszentralregister, wo die Punkte in Flensburg verwaltet werden.

Wie viele Punkte darf ich im Fahreignungsregister maximal haben?

Sie dürfen maximal acht Punkte haben, bis das Fahreignungsregister erschöpft ist. In diesem Fall droht Ihnen der Führerscheinentzug.

Wann werden Punkte aus dem Fahreignungsregister gelöscht?

Wann welche Punkte in Flensburg verjähren, verrät Ihnen unser Ratgeber zum Thema.

2.) Wie funktioniert das Punktesystem?

Das Bewertungssystem beginnt bei einem Punkt und endet bei acht. Bis April 2014 war die Verteilung der Punkte im Fahreignungsregister – damals Verkehrszentralregister – noch anders geregelt. Neben einigen anderen Neuerungen gibt es im heutigen Punktesystem weniger Punkte, höhere Bußgelder und in einigen Fällen gibt es statt einem Punkt „nur noch“ ein Bußgeld. Seit der Reform ist das Fahreignungsregister außerdem in Ampelfarben gegliedert und soll dem Autofahrer signalisieren, wann sein Punktestand in den kritischen Bereich gerät.

Im Fahreignungsregister (FAER) ist der kritische Bereich dank Ampelfarben leicht zu erkennen.
Im Fahreignungsregister (FAER) ist der kritische Bereich dank Ampelfarben leicht zu erkennen.

Bei einem bis drei Punkten ist man lediglich vorgemerkt. Es geschieht zunächst nichts weiter. Ab dem vierten Punkt gibt es eine schriftliche, kostenpflichtige Ermahnung und die freiwillige Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau wird vorgeschlagen. Beim sechsten und siebenten Punkt kommt eine Verwarnung per Post, ebenfalls kostenpflichtig. Auch hier erfolgt der Hinweis auf das Seminar. Allerdings kann ab dem sechsten kein Punkt mehr abgebaut werden. Das Seminar ist eine rein freiwillige Sache.

Danach ist der Spielraum der FAER-Punkte ausgereizt und der Entzug der Fahrerlaubnis droht bei einem weiteren Verstoß z.B. gegen die Straßenverkehrsordnung. Der Autofahrer gilt dann laut Verkehrsrecht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, kann diese oft erst durch den Nachweis einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), frühestens aber sechs Monate nach Entziehung, neu beantragt werden. Wer für die nächsten Jahre nicht unbedingt auf seinen Führerschein angewiesen ist, kann diesen nach Ablauf einer Frist auch ohne MPU zurückbekommen.

3.) Wann erfolgt ein Eintrag im Fahreignungsregister?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bildet zusammen mit dem aktuellen Bußgeldkatalog die Grundlage für Gesetzesverstöße. Ordnungswidrigkeiten, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen und mit einem Bußgeld ab 60€ geahndet werden, aber auch Straftaten im Straßenverkehr haben einen Eintrag im Fahreignungsregister zur Folge. Für jeden Verstoß gibt es eine festgelegte Anzahl an Punkten.

  • 1 Punkt: bei einer Ordnungswidrigkeit, zum Beispiel das Benutzen des Handys am Steuer (ohne Gefährdung) oder eine erhöhte Geschwindigkeit von 21 km/h bis zu 30 km/h innerorts
  • 2 Punkte: bei einer Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder einer Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis, wie beispielsweise das Benutzen des Handys am Steuer mit Gefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit am Steuer
  • 3 Punkte: bei einer Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis, wie Nötigung, fahrlässige Tötung oder auch unterlassene Hilfeleistung

4.) Wo und wie bekomme ich einen Auszug aus dem Fahreignungsregister?

Es kann durchaus sinnvoll sein, seinen aktuellen Punktestand im Fahreignungsregister im Hinterkopf zu haben. Denn wer bereits mit 7 Punkten eingetragen ist, verliert beim nächsten Verstoß seine Fahrerlaubnis. Wo bekommen Sie also eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister?

Um einen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister zu stellen, ist ein gültiges Ausweisdokument nötig
Um einen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister zu stellen, ist ein gültiges Ausweisdokument nötig

Es gibt drei Möglichkeiten, einen Auszug aus dem FAER zu bekommen. Einerseits können Sie die FAER-Auskunft online beantragen. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweis-Funktion, der nach dem 1.11.2010 ausgestellt wurde. Um diesen einsetzen zu können, ist ein Kartenlesegerät erforderlich. Auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes können Sie die Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen.

Ebenso können Sie per Post eine Auskunft erhalten. Hier genügt ein kurzes Schriftstück mit Angabe Ihrer Personendaten, einer Unterschrift und eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite).

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit seine Eintragungen im FAER vor Ort in Flensburg zu erfragen. Der Personalausweis ist auch bei dieser Variante vorzuzeigen. Der sogenannte Auskunftspavillon des KBA steht in Flensburg an der Förderstraße 16 und hat Werkstags ab 9 Uhr geöffnet.

Für den Antrag auf einen Auszug aus dem Fahreignungsregister tragen Sie direkt beim KBA keine Kosten. Sie erhalten mit dem Dokument unter anderem Angaben zur Anzahl Ihrer bereits gesammelten Punkte, für welche Verstöße Sie diese erhalten haben und wie lange diese bereits eingetragen sind. Anhand des Tilgungsdatums sehen Sie auch, wann Ihre Punkte gelöscht werden.

5.) Können aus dem Fahreignungsregister Punkte abgebaut werden?

Wer einen seiner Punkte im Fahreignungsregister loswerden möchte, kann freiwillig an einem Seminar zur Fahreignung teilnehmen. Das ist allerdings nur alle fünf Jahre möglich und auch nur, solange Sie einen Punktestand von fünf Punkten nicht überschreiten. Haben Sie bereits sechs oder sieben Punkte erreicht, ist die Möglichkeit des Punkteabbaus durch das freiwillige Seminar verstrichen.

Für die Auskunft aus dem Fahreignungsregister fallen direkt beim KBA keine Kosten an
Für die Auskunft aus dem Fahreignungsregister fallen direkt beim KBA keine Kosten an

In diesem Fall bleibt Ihnen nur, die Tilgungsfrist abzuwarten. Die Tilgungsfrist bestimmt, wie lange ein Punkt im Fahreignungsregister gespeichert bleibt. Sie unterscheidet sich anhand der Anzahl der Punkte von zweieinhalb bis zu zehn Jahren. Die Frist beginnt dann, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Dies ist nach zwei Wochen ab dem Zustelldatum der Fall, wenn kein Einspruch eingelegt wurde. Das Kraftfahrt Bundesamt tätigt die Löschung. Sie müssen Sie nicht beantragen.

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Tilgungsfristen:

VerstoßPunkteVerjährung
Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße ab 60€12,5 Jahre
Straftat oder Verstoß mit Fahrverbot25 Jahre
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis310 Jahre

Haben Sie das Seminar aber erfolgreich bestanden, streicht das KBA einen Ihrer Punkte aus dem Fahreignungsregister. Es ist übrigens nicht möglich, einen bestimmten Punkt abzubauen.

Eine Löschung des Eintrages erfolgt aber nicht. Auf Grund der Überliegefrist wird der im Seminar abgebaute bzw. auf Grund der Tilgungsfrist gelöschte Punkt noch ein Jahr erhalten. So will das KBA sicherstellen, dass auch während einer laufenden (und bald endenden) Tilgungsfrist begangene Verstöße noch mit dem genauen Punktestand bestimmt werden können. Denn bis ein neuer Verstoß in das FAER eingetragen wird, können einige Wochen vergehen. Wäre ein Punkt dann bereits aus der Akte des Fahrers gelöscht, könnte das zuständige Amt nicht mehr genau ermitteln, wie hoch der Punktestand zum Zeitpunkt des Gesetzesverstoßes gewesen war. Informationen über die in der Überliegefrist befindlichen Punkte erhalten Sie ebenfalls in der Fahreignungsregister-Auskunft.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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