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Wann haben Sie Fahrerflucht begangen?
Das Gesetz normiert die Fahrerflucht im Strafgesetzbuch (StGB). Im § 142 StGB zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort ist geregelt, wann ein Unfallbeteiligter eine solche begeht. Fahrerflucht liegt vor, wenn Sie sich vom Ort des Geschehens entfernen ohne ihre persönlichen Daten und die Art Ihrer Beteiligung zu nennen.
Ist der Fahrer des Unfallwagens nicht zugegen und wartet der Schädiger keine angemessene Zeit, sondern fährt einfach davon, wird ebenfalls Fahrerflucht begangen.
FAQ: Fahrerflucht begangen
Eine Fahrerflucht kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Auch eine Geldstrafe ist möglich.
Nein. Es reicht nicht aus, wenn Sie nur einen Zettel hinterlassen. Sie müssen die Polizei über einen entstandenen Schaden informieren.
Können Sie vor Gericht glaubhaft machen, dass Sie die Fahrerflucht nicht bemerkt haben, kann der Richter von einer Bestrafung absehen.
Video: Was droht bei Unfallflucht?
Strafen und weitere Konsequenzen nach einer Fahrerflucht
Was passiert, wenn man Fahrerflucht begeht? Es handelt sich hierbei um eine Straftat. Nach § 142 StGB ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe zu rechnen. Halten Sie die Wartezeit nicht ein oder entfernen sich nach Ablauf dieser vom Unfallort, holen aber die Feststellung Ihrer Person nicht nach, ist ebenfalls mit einer Freiheits- oder Geldstrafe zu rechnen.
Nach § 142 Abs. 4 BGB kann das Gericht von einer Strafe absehen oder diese mildern, wenn sich der Unfallverursacher binnen 24 Stunden nach dem Unfall meldet. Diese Option besteht aber nur, sofern der Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs und mit einem kleinen Schaden passiert ist.
Die Strafe bemisst der Richter unter anderem anhand des Sachschadens am Auto. Liegt dieser bei über 1.400 Euro, kommen unter Umständen 30-40 Tagessätze auf Sie zu. Zusätzlich kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Zahlt die Versicherung, wenn Sie Fahrerflucht begangen haben?
Haben Sie einen Unfall verursacht und danach eine Fahrerflucht begangen, müssen Sie nicht nur mit den zuvor genannten Strafen rechnen. Es entstehen auch Probleme mit der Versicherung. Eine Fahrerflucht ist eine Obliegenheitsverletzung.
Aus dem Kfz-Versicherungsvertrag ergeben sich verschiedene Pflichten, die Versicherungsnehmer beachten müssen. So gilt u. a. die Aufklärungsobliegenheit. Der Betroffene muss also alles tun, um den Unfall aufzuklären. Wenn Sie aber Fahrerflucht begangen haben, spricht das gegen die Aufklärungspflicht.
Eine Obliegenheitsverletzung liegt je nach Vertrag nicht erst vor, wenn es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommt. Stellt der Staatsanwalt das Verfahren ein, kann es trotzdem Probleme mit der Versicherung geben.
Wird eine Fahrerflucht begangen, kommt die Haftpflichtversicherung erst einmal für den Schaden auf, damit der Geschädigte die Werkstatt aufsuchen kann. Dann nimmt der Versicherer aber seinen Versicherungsnehmer in Regress – fordert also bis zu einer Höhe von 5.000 Euro die Kosten ein. Außerdem ist er dazu berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.
Opfer einer Fahrerflucht: So sollten Sie handeln
Hat beispielsweise der Fahrer des neben Ihnen parkenden Autos Fahrerflucht begangen, sollten Sie umgehen die Polizei rufen. Darüber hinaus können Sie sich nach Zeugen umsehen, vielleicht hat jemand den Vorfall beobachtet.
Die Polizei nimmt den Unfall dann auf und leitet Ermittlungen ein. Kann diese den Unfallverursacher aber nicht finden, reguliert Ihre Vollkaskoversicherung den entstandenen Schaden am Auto.
Unabhängig davon, ob Sie Fahrerflucht begangen haben oder Opfer sind: Sie sollten umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, der Sie berät. Eine Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt und Sie werden fachmännische Beratung brauchen. Auch Opfer sollten sich Unterstützung holen. Der Rechtsanwalt kann mit der Versicherung und der Polizei sprechen und Ihre Ansprüche durchsetzen.