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Führt die Verurteilung wegen Fahrerflucht zum Eintrag ins Führungszeugnis?
Entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort, so ist gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) ein Straftatbestand erfüllt. Wird der Beschuldigte wegen der begangenen Fahrerflucht verurteilt, kann eine Geld- oder bis zu drei Jahre währende Freiheitsstrafe das Ergebnis der richterlichen Bewertung sein.
Doch kann es darüber hinausgehend auch Probleme geben, weil die Fahrerflucht Eingang ins Führungszeugnis findet? Gelten verurteilte Unfallflüchtige immer als „vorbestraft“?
FAQ: Fahrerflucht im Führungszeugnis
Normalerweise entscheidet das jeweilige Strafmaß darüber, ob eine Straftat im Führungszeugnis landet oder nicht.
Erst wenn die begangene Fahrerflucht eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten nach sich zog, wird sie in der Regel ins Führungszeugnis eingetragen.
Ja, wenn schon vorherige Straftaten im Führungszeugnis eingetragen wurden, geht es den darauf folgenden normalerweise genauso – unabhängig vom Strafmaß bei einer Fahrerflucht.
Landet jede Vorstrafe im Führungszeugnis?
Zur Klärung der Frage, ob die Fahrerflucht in das Führungszeugnis aufgenommen wird, bedarf es zunächst der Definition zweier wichtiger Begriffe: Vorstrafe und Führungszeugnis.
Als „vorbestraft“ gilt grundsätzlich jeder, der in einem Strafprozess rechtskräftig verurteilt oder gegen den ein rechtskräftiger Strafbefehl ausgesprochen wurde. Alle entsprechenden Entscheidungen finden Eingang in das Bundeszentralregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ).
Beim (polizeilichen) Führungszeugnis handelt es sich um einen begrenzten Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem grundsätzlich nicht jede dort als Eintrag festgehaltene Strafe aufgelistet ist. Unterschieden werden private, behördliche, erweiterte sowie europäische Führungszeugnisse.
- Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu einschließlich 90 Tagessätzen bei Ersttätern, bei wiederholt straffällig gewordenen werden bereits Geldstrafen ab einschließlich 90 Tagessätzen angeführt
- Verhängte Jugendstrafen bis zu zwei Jahren
- Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten
- Bewährungsstrafen
Nicht immer landet die Vorstrafe wegen Fahrerflucht im Führungszeugnis!
Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass es sich maßgeblich an der im Einzelfall wegen Fahrerflucht verhängten Strafe orientiert, ob die Vorstrafe auch in das Führungszeugnis aufgenommen wird oder nicht. Im Bundeszentralregister wird sie in jedem Fall aufgenommen.
Das Strafmaß für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort liegt bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Die Höhe der Geldstrafe ist dabei nicht explizit im Einzelfall gedeckelt, sondern darf gemäß § 40 StGB zwischen fünf und 360 Tagessätzen liegen.
Erhält der Täter im Einzelfall eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, so taucht im Führungszeugnis die wegen Fahrerflucht bestimmte Vorstrafe nur dann auf, wenn der Betroffene bereits vorbestraft war. Bei einem erstmals straffällig Gewordenen findet sich die Fahrerflucht im Führungszeugnis nicht wieder.
Auch wenn Sie wegen Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden, findet sich im polizeilichen Führungszeugnis kein entsprechender Hinweis hierauf.
Nach welcher Dauer wird die Vorstrafe wegen Fahrerflucht aus dem Führungszeugnis getilgt?
Auch wenn eine Vorstrafe in ein Führungszeugnis aufgenommen wurde, so bleibt diese nicht ewig stehen. Die Aufführung von Vorstrafen ist an feste Fristvorgaben gebunden. Nach Ablauf der Speicherfrist dürfen die entsprechenden Daten nicht mehr im Führungszeugnis vermerkt werden.
Ist die erhaltene Strafe wegen Fahrerflucht in das Führungszeugnis aufzunehmen, so wird diese in aller Regel nach drei Jahren aus dem Auszug getilgt und nur noch im Bundeszentralregister geführt.
Ich habe beim Parken ein stehendes Fahrzeug angekratzt, ohne es bemerkt zu haben. Und dann habe ich mein Fahrzeug verlassen und bin mit Zug weitergefahren. Ist es Fahrerflucht? Ich habe den Unfall doch nicht bemerkt und mein Fahrzeug doch stehen lassen.
Wird eine Fahrerflucht mit weniger als 90 Tagessätzen im behördlichen Führungszeugnis stehen? Muss ich meinen Listenhund und mein Unternehmen (Pferde und Hundepension und Katzen und Pferde und Hundetrainer) schließen?
Wann wird der Eintrag einer Fahrerflucht bis 90 Tagessätze aus dem BZR gelöscht??
Bleibt dieser Eintrag immer drin stehen ?
Hallo Isabell,
in der Regel wird solch ein Eintrag nach 5 Jahren gelöscht.
– Die Redaktion
Wie lange bleibt die unfall flucht im bzr stehen lg
Hallo Volker,
wurde die erhaltene Strafe wegen Fahrerflucht in das Führungszeugnis aufgenommen, so wird diese in aller Regel nach drei Jahren aus dem Auszug getilgt und nur noch im Bundeszentralregister geführt.
Das Team von bussgeldkatalog.net