Taucht die Fahrerflucht in Ihrem Führungszeugnis auf?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 14. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wird eine Verurteilung wegen Fahrerflucht immer ins Führungszeugnis aufgenommen?

Führt die Verurteilung wegen Fahrerflucht zum Eintrag ins Führungszeugnis?

Wird eine Verurteilung wegen Fahrerflucht immer ins Führungszeugnis aufgenommen?
Wird eine Verurteilung wegen Fahrerflucht immer ins Führungszeugnis aufgenommen?

Entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort, so ist gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) ein Straftatbestand erfüllt. Wird der Beschuldigte wegen der begangenen Fahrerflucht verurteilt, kann eine Geld- oder bis zu drei Jahre währende Freiheitsstrafe das Ergebnis der richterlichen Bewertung sein.

Doch kann es darüber hinausgehend auch Probleme geben, weil die Fahrerflucht Eingang ins Führungszeugnis findet? Gelten verurteilte Unfallflüchtige immer als „vorbestraft“?

FAQ: Fahrerflucht im Führungszeugnis

Welche Straftaten werden im Führungszeugnis eingetragen?

Normalerweise entscheidet das jeweilige Strafmaß darüber, ob eine Straftat im Führungszeugnis landet oder nicht.

Wann kommt es zu einer Eintragung im Führungszeugnis, wenn Sie sich eine Fahrerflucht geleistet haben?

Erst wenn die begangene Fahrerflucht eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten nach sich zog, wird sie in der Regel ins Führungszeugnis eingetragen.

Kann eine Fahrerflucht auch bei einem geringeren Strafmaß im Führungszeugnis eingetragen werden?

Ja, wenn schon vorherige Straftaten im Führungszeugnis eingetragen wurden, geht es den darauf folgenden normalerweise genauso – unabhängig vom Strafmaß bei einer Fahrerflucht.

Landet jede Vorstrafe im Führungszeugnis?

Zur Klärung der Frage, ob die Fahrerflucht in das Führungszeugnis aufgenommen wird, bedarf es zunächst der Definition zweier wichtiger Begriffe: Vorstrafe und Führungszeugnis.

Als „vorbestraft“ gilt grundsätzlich jeder, der in einem Strafprozess rechtskräftig verurteilt oder gegen den ein rechtskräftiger Strafbefehl ausgesprochen wurde. Alle entsprechenden Entscheidungen finden Eingang in das Bundeszentralregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ).

Beim (polizeilichen) Führungszeugnis handelt es sich um einen begrenzten Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem grundsätzlich nicht jede dort als Eintrag festgehaltene Strafe aufgelistet ist. Unterschieden werden private, behördliche, erweiterte sowie europäische Führungszeugnisse.

In das polizeiliche Führungszeugnis finden gemäß § 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) u. a. die folgenden Vorstrafen regelmäßig keinen Eingang:

 

  1. Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu einschließlich 90 Tagessätzen bei Ersttätern, bei wiederholt straffällig gewordenen werden bereits Geldstrafen ab einschließlich 90 Tagessätzen angeführt
  2. Verhängte Jugendstrafen bis zu zwei Jahren
  3. Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten
  4. Bewährungsstrafen

Nicht immer landet die Vorstrafe wegen Fahrerflucht im Führungszeugnis!

Fahrerflucht: Ein polizeiliches Führungszeugnis enthält die Vorstrafe nicht immer.
Fahrerflucht: Ein polizeiliches Führungszeugnis enthält die Vorstrafe nicht immer.

Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass es sich maßgeblich an der im Einzelfall wegen Fahrerflucht verhängten Strafe orientiert, ob die Vorstrafe auch in das Führungszeugnis aufgenommen wird oder nicht. Im Bundeszentralregister wird sie in jedem Fall aufgenommen.

Das Strafmaß für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort liegt bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Die Höhe der Geldstrafe ist dabei nicht explizit im Einzelfall gedeckelt, sondern darf gemäß § 40 StGB zwischen fünf und 360 Tagessätzen liegen.

Erhält der Täter im Einzelfall eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, so taucht im Führungszeugnis die wegen Fahrerflucht bestimmte Vorstrafe nur dann auf, wenn der Betroffene bereits vorbestraft war. Bei einem erstmals straffällig Gewordenen findet sich die Fahrerflucht im Führungszeugnis nicht wieder.

Auch wenn Sie wegen Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden, findet sich im polizeilichen Führungszeugnis kein entsprechender Hinweis hierauf.

Im Übrigen gilt dies auch bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses. Hierin sind nämlich nur abweichend besondere Sexualdelikte oder kinder- sowie jugendgefährdende Straftaten aufgeführt, sofern vorhanden.

Nach welcher Dauer wird die Vorstrafe wegen Fahrerflucht aus dem Führungszeugnis getilgt?

Auch wenn eine Vorstrafe in ein Führungszeugnis aufgenommen wurde, so bleibt diese nicht ewig stehen. Die Aufführung von Vorstrafen ist an feste Fristvorgaben gebunden. Nach Ablauf der Speicherfrist dürfen die entsprechenden Daten nicht mehr im Führungszeugnis vermerkt werden.

Ist die erhaltene Strafe wegen Fahrerflucht in das Führungszeugnis aufzunehmen, so wird diese in aller Regel nach drei Jahren aus dem Auszug getilgt und nur noch im Bundeszentralregister geführt.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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