Nicht selten: Unbemerkte Fahrerflucht
Eine leichte Berührung beim Vorbeifahren oder ein kurzes Touchieren beim Ausparken sind im Alltag schnell passiert. Oft so schnell, dass Fahrer es gar nicht mitbekommen und ihren Weg fortsetzen. Handelt es sich eigentlich um eine Fahrerflucht, wenn es nicht bemerkt wird?
Sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen hat Konsequenzen, das sollten allen Verkehrsteilnehmern klar sein. Doch viele wissen nicht, was passiert, wenn ein Unfall gar nicht bemerkt wird. Gibt es eine Fahrerflucht ohne Vorsatz oder hat der Gesetzgeber dies anders geregelt?
Welche Folgen es haben kann, wenn eine Verkehrsunfallflucht nicht bemerkt wird und wie die rechtlichen Grundlagen hier aussehen, betrachtet der folgende Ratgeber näher.
FAQ: Fahrerflucht nicht bemerkt
Nein. Denn die Straftat Unfallflucht liegt nur vor, wenn diese wissentlich und somit vorsätzlich begangen wurde.
Tatsächlich besteht die Möglichkeit nur bei sehr leichten Schäden, die zum Beispiel bei einem minimalen Parkrempler oder Auffahrunfall auftreten.
Ein Nachweis ist zum Beispiel mithilfe von Gutachten möglich. Sachverständige untersuchen dabei unter anderem, ob der Rempler zu überhören war.
Inhaltsverzeichnis
Ist es Fahrerflucht, wenn der Unfall nicht bemerkt wird?
Wie eine Fahrerflucht gesetzlich definiert ist, können Verkehrsteilnehmer in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) nachlesen. Demnach muss sich ein Unfallverursacher wissentlich unerlaubt vom Unfallort entfernen, um den Tatbestand der Fahrerflucht zu erfüllen.
Bemerkt ein Autofahrer den Parkrempler oder das Touchieren nicht, handelt es sich auch nicht um eine Fahrerflucht im Sinne des StGB, da keine vorsätzliche Verhaltensweise vorliegt. Noch weiter unterstrichen wird dies durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 19.03.2007 (BVerfG, 19.3.2007, 2 BvR 2273/06).
Wird eine angebliche Fahrerflucht jedoch zur Anzeige gebracht, prüft das Gericht diesen Vorwurf und entscheidet entsprechend den Umständen in jedem Einzelfall. In der Regel können Unfallgutachter auf Basis der entstandenen Schäden urteilen, ob ein Unfall bemerkt wurde oder dies eher unwahrscheinlich erscheint.
Unfallflucht nicht bemerkt: So gehen Sie richtig vor
Es kann durchaus vorkommen, dass Autofahrer Schäden am Fahrzeug erst viel später bemerken. Oft lässt sich dann nicht feststellen, ob sie Geschädigte oder Verursacher sind. In diesem Fall ist es empfehlenswert, den Vorfall der Polizei zu melden. Dabei sollten Sie den möglichen Unfallort angeben, wenn Sie selbst die Fahrerflucht nicht bemerkt haben
Auch sollten Autofahrer hier ehrlich sein, wenn sie doch einen kleinen Rempler oder eine unerwartete Bewegung in ihrem Fahrzeug wahrgenommen haben. Denn sind die Schäden etwas größer, wird die Aussage, dass die Fahrerflucht unbemerkt geschehen ist, unglaubwürdig.
Haben Unfallverursacher doch etwas bemerkt, können jedoch keinen Schaden erkennen, sollten sie sich nicht vom Unfallort entfernen und dem Geschädigten eine Aufnahme der Personalien ermöglichen. Ist der Besitzer des anderen Fahrzeugs nichts zugegen, ist je nach Umständen und Tageszeit eine angemessene Zeitspanne abzuwarten. Diese kann sich in der Regel zwischen 20 und 60 Minuten bewegen.
Ist der Besitzer dann nicht vor Ort, kann ein Zettel mit den wichtigsten Personalien hinterlassen werden. Darüber hinaus ist unverzüglich die Polizei vom Vorfall zu unterrichten. Geschieht dies nicht, handelt es sich um eine Fahrerflucht. Dass der Unfall nicht bemerkt wurde, wäre in diesem Fall eine falsche Aussage beziehungsweise eine sogenannte Schutzbehauptung.
Strafen bei einer Fahrerflucht
Wie bereits erwähnt, müssen Unfallverursacher bei einer Fahrerflucht, die nicht bemerkt wurde, in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. Anders sieht das aus, wenn die Unfallflucht vorsätzlich geschehen ist. In § 142 StGB ist festgelegt, dass ein solches Verhalten mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet wird.
Darüber hinaus müssen Täter auch mit verkehrsrechtlichen Konsequenten wie drei Punkten in Flensburg, einem eventuellem Fahrverbot oder in schweren Fällen auch mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.
Ich soll auf einem Parkplatz ein anderes Auto beschädigt haben ich habe davon nichts bemerkt. Die Polizei kämm 2 Tage später und beschuldigte mich dieses Vergehens. was kann ich nun tun, um meine Unschuld zu beweisen ?
Meine Freundin wollte ein langsames Auto überholen und war kurz auf einer Straße mit durchgehendem Streifen drauf.
War aber keine reine Überholverbotsstraße. Links war eine Straße die rein ging und da ist ein Auto ran gefahren. Er hat sie gesehen hat noch Lichthupe gemacht und ist einfach vorgefahren obwohl sie noch nicht zu Ende überholt hat. Der ist dann weiter reingefahren in die Straße sodass sie irgendwie nach recht etwas ausweichen musste, aber natürlich ohne die Rechten Autos zu behindern. Und ist dann weitergefahren.
Zu Hause hatte sie dann festgestellt dass sie ein Kratzer am Auto hat.
Meine Fragen sind : Wer ist schuld in der Situation ?
und falls meine Freundin schuld ist, was könnte auf sie zukommen ?
Hallo Inessa,
bitte befragen Sie in Ihrem konkreten Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht.
– Die Redaktion