Fahrerflucht: In der Probezeit drohen harte Konsequenzen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 10. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahranfänger haben den Führerschein auf Probe. Bei einer Fahrerflucht kann dieser schnell weg sein.

Fahranfänger müssen besonders umsichtig sein

Fahranfänger haben den Führerschein auf Probe. Bei einer Fahrerflucht kann dieser schnell weg sein.
Fahranfänger haben den Führerschein auf Probe. Bei einer Fahrerflucht kann dieser schnell weg sein.

Ein Unfall ist ohnehin schon eine belastende Situation. Kommt dazu noch die Unerfahrenheit der Fahranfänger, kann es schnell zu Reaktionen und Handlungen kommen, die es unter normalen Umständen vermutlich nicht geben würde. Eine Fahrerflucht in der Probezeit kann jedoch nur bedingt auf den Mangel an Erfahrung zurückgeführt werden.

Eine Unfallflucht, während der Probezeit oder außerhalb, erfüllt immer den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und ist strafbar. Wie jeder Verkehrsteilnehmer sollten sich auch Fahranfänger über die Konsequenzen eines solchen Verhaltens im Klaren sein. Nicht nur der Bußgeldkatalog wird hier herangezogen, sondern auch das Strafgesetzbuch.

Was eine Fahrerflucht in der Probezeit für Folgen haben kann, wie sich Unfallbeteiligte richtig verhalten und welche Bestimmungen für Fahranfänger gelten, betrachtet der nachfolgende Artikel.

FAQ: Fahrerflucht in der Probezeit

Wie wird eine Fahrerflucht in der Probezeit bestraft?

Neben der üblichen Strafe bei Fahrerflucht (Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren) müssen Fahranfänger noch mit weiteren Maßnahmen rechnen.

Wie sehen die probezeitrelevanten Maßnahmen bei einer Fahrerflucht aus?

Eine Fahrerflucht in der Probezeit wird als A-Verstoß angesehen. Ein solcher zieht eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich.

Wie sollte ich mich eigentlich bei einem Unfall in der Probezeit verhalten?

Anstatt eine Fahrerflucht in der Probezeit zu begehen, sollten sich Fahranfänger daran erinnern, was sie in der Fahrschule zum korrekten Verhalten bei einem Unfall gelernt haben. Infos dazu finden Sie hier.

Video: Was droht bei Unfallflucht?

In diesem Video erfahren Sie, wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bestraft wird.
In diesem Video erfahren Sie, wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bestraft wird.

Probezeit: Fahrerflucht ist eine Straftat

Fahranfänger stehen während der Probezeit unter besonderer Beobachtung. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden der Schwere nach in A- und B-Verstöße unterteilt. Neben dem Bußgeld für den Verstoß und Punkten müssen Fahreranfänger bei einem A- oder zwei B-Verstößen zudem auch mit der Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre rechnen.

Entfernen sich Fahrer unerlaubt vom Unfallort ohne Hilfe zu leisten beziehungsweise die Aufnahme der Personalien zu ermöglichen oder eine angemessene Zeit gewartet zu haben, liegt eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) vor. Eine Fahrerflucht hat also Folgen, ob Probezeit oder nicht, spielt keine Rolle.

Laut StGB wird für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort entweder eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt. Wie hoch die Strafe im Endeffekt ausfällt, ist vom Einzelfall abhängig sowie von den verursachten Schäden.

Eine Fahrerflucht in der Probezeit hat strafrechtliche Folgen.
Eine Fahrerflucht in der Probezeit hat strafrechtliche Folgen.

So wird bei einer Fahrerflucht nach einem Bagatellschaden in der Regel von einer Freiheitsstrafe abgesehen. Bei einem Personenschaden kann dies dann allerdings schon anders aussehen.

Als verkehrsrechtliche Konsequenz kann neben dem Bußgeld für den Unfall, drei Punkten und einem möglichen Fahrverbot auch die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.

In der Probezeit wird eine Fahrerflucht als A-Verstoß gewertet, was grundsätzlich eine Verlängerung dieser sowie die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge hat. Dies geschieht jedoch nur dann, wenn nicht ohnehin die Fahrerlaubnis aufgrund der Schwere des Delikts entzogen wurde.

Weitere Tatbestände bei einer Fahrerflucht in der Probezeit

Bei einer Fahrerflucht in der Probezeit kann die Strafe deutlich erhöht werden, wenn weitere Tatbestände hinzukommen. So kann der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung bei Personenschäden mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Auch eine fahrlässige Körperverletzung kann im Zusammenhang mit einem Personenschaden zusätzlich verfolgt werden, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht. Die Probezeit ist für die Verfolgung nicht von Bedeutung.

Richtiges Vorgehen bei einem Unfall

Um eine Fahrerflucht während der Probezeit zu verhindern, sollten sich Fahranfänger mit dem richtigen Verhalten bei einem Unfall vertraut machen. Folgendes Vorgehen sollte allen Verkehrsteilnehmern bekannt sein:

  • Unfallstelle richtig absichern (Warndreieck, Warnblinkanlage, Warnweste)
  • Verletzte versorgen, Erste Hilfe leisten
  • Notruf wählen
  • Am Unfallort verbleiben bis Polizei das Verlassen genehmigt
Eine Unfallflucht verlängert die Probezeit um zwei Jahre.
Eine Unfallflucht verlängert die Probezeit um zwei Jahre.

Handelt es sich beispielsweise nur um einen Bagatellschaden, der eine Aufnahme durch die Polizei nicht erforderlich macht, sollte der Verursacher immer den Austausch der wichtigen Personalien für die Schadensregulierung ermöglichen.

Hat der betroffene Fahranfänger einen Parkschaden verursacht und ist der andere Beteiligte nicht anwesend, sollten ebenfalls einige Verhaltensregeln beachtet werden. Ein Zettel mit den Daten allein reicht hier nicht aus. Es muss eine angemessene Zeit vor Ort gewartet und der Vorfall dann unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Geschieht dies nicht, handelt es sich um eine Fahrerflucht in der Probezeit. Dies gilt für alle Autofahrer, ob Fahranfänger oder nicht.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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