Fahrerflucht: Welche Strafe bei einem Kratzer droht

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 30. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header Fahrerflucht Strafe Kratzer

Weitreichende Konsequenzen bei Parkremplern

Kratzer im Auto: Fahrerflucht kann auch in einem solchen Fall vorliegen.
Kratzer im Auto: Fahrerflucht kann auch in einem solchen Fall vorliegen.

Überfüllte Parkplätze und knapp bemessene Stellflächen verlangen von Autofahrern einiges an Geschick ab. Denn nicht selten ist beim Ein- und Ausparken Millimeterarbeit gefordert. Da kann es unter Umständen dazu kommen, dass ein anderes Auto versehentlich touchiert wird. Wer danach den Geschädigten nicht informiert und einfach den Unfallort verlässt, muss ggf. mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen.

Doch handelt es sich bei einer kleinen Schramme tatsächlich um einen Unfall bzw. Fahrerflucht? Welche Strafe kann ein Kratzer nach sich ziehen? Und was, wenn Sie den Zusammenstoß bzw. den Schaden nicht bemerkt haben? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Strafe für die Fahrerflucht beim Kratzer

Kann bei einem Kratzer Fahrerflucht vorliegen?

Wer sich bei einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht laut Gesetz Fahrerflucht. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob nur ein Kratzer die Folge ist.

Welche Folgen hat eine Fahrerflucht?

Über die möglichen Sanktionen informieren wir hier.

Was ist, wenn ich von der Kollision nichts gemerkt habe?

Der Tatbestand Fahrerflucht liegt grundsätzlich nur vor, wenn jemand wissentlich den Unfallort verlässt. Wurde der Zusammenstoß tatsächlich nicht bemerkt, kann dieser also keine Anwendung finden. Ggf. wird die Aussage mithilfe einer Unfallanalyse überprüft.

Kratzer am Auto: Liegt Fahrerflucht vor, wenn Sie weiterfahren?

Bei Fahrerflucht bzw. dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat. Definiert wird diese in § 142 Strafgesetzbuch (StGB). Demnach muss ein Autofahrer mit Sanktionen rechnen, wenn er

[…] sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen […].“

Laut diesem Auszug ist es also durchaus möglich, dass Fahrerflucht bei einem Kratzer an der Stoßstange vorliegt. Aus diesem Grund ist es ratsam, selbst bei einem scheinbar unbedeutenden Parkrempler eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten (durchschnittlich 20 bis 60 Minuten). Taucht der Fahrzeugbesitzer in dieser Zeit nicht auf, ist die Polizei zu verständigen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Ihnen nicht wegen Fahrerflucht eine Strafe bei einem Kratzer droht.

Wichtig! Es reicht übrigens nicht aus, die eigenen Kontaktdaten mithilfe eines Zettels am Fahrzeug – zum Beispiel unter den Scheibenwischer geklemmt – zu hinterlassen. Denn in einem solchen Fall können Sie nicht gewährleisten, dass der Geschädigte diese Informationen auch tatsächlich erhält und begehen trotzdem Fahrerflucht. Welche Strafe bei einem Kratzer droht, klären wir nachfolgend.

Fahrerflucht: Welche Strafe zieht ein Kratzer nach sich?

Bis zu 3 Jahre Haft wegen Fahrerflucht: Ein kleiner Kratzer am Auto zieht diese Strafe meist nicht nach sich.
Bis zu 3 Jahre Haft wegen Fahrerflucht: Ein kleiner Kratzer am Auto zieht diese Strafe meist nicht nach sich.

Der Gesetzgeber definiert in § 142 StGB Abs. 1 mögliche Sanktionen für eine Fahrerflucht. So kann grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Es zeigt sich, dass eine Fahrerflucht weitreichende Folgen hat. Ein Kratzer rechtfertigt dabei aber in der Regel aber keine Haftstrafe, denn das Strafmaß berücksichtigt die Schwere der entstandenen Beschädigung.

Zwar handelt es sich bei jedem Verfahren um eine Einzelfallentscheidung, allerdings lassen sich aus der bisherigen Rechtsprechung Tendenzen ableiten. Liegt der Schaden bei unter 600 Euro, handelt es sich bei der für die begangene Fahrerflucht vorgesehene Strafe bei einem Kratzer meist um eine geringe Geldstrafe.

Übrigens! Haben Sie den Unfall tatsächlich nicht bemerkt, müssen Sie bei einer Fahrerflucht meist keine Strafe fürchten. Ein Kratzer am Fahrzeug kann schnell geschehen. Denn Fahrerflucht liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn Sie sich wissentlich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Allerdings kann der Nachweis einer nicht bemerkten Unfallflucht durchaus schwierig sein, weshalb es sinnvoll sein kann, sich in einem solchen Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (51 Bewertungen, Durchschnitt: 4,08 von 5)
Loading ratings...Loading...