Fahrerflucht beobachtet: Was nun?
Sie sitzen in Ihrem Auto und warten auf Ihre Frau, die schnell etwas besorgen wollte. Sie beobachten im Spiegel einen anderen Autofahrer, der versucht einzuparken. Plötzlich kracht es.
Mit Erstaunen stellen Sie fest, dass der Fahrer einfach davon fährt. Sie sind wie vor den Kopf gestoßen und wissen gar nicht, was Sie tun sollen.
Wir erklären, wie Sie nach einer Fahrerflucht als Zeuge reagieren sollten. Wann sollten Sie die Polizei rufen? Können Sie selbst eine Anzeige erstatten?
FAQ: Zeuge einer Fahrerflucht
Als Zeuge sind Sie im Notfall zur Ersten Hilfe verpflichtet. Darüber hinaus können Ihre Angaben zum Unfallgeschehen und dem flüchtigen Fahrzeug zur Aufklärung beitragen. Daher sollten Sie sich Kennzeichen, Modell, Farbe oder andere Merkmale von Fahrer und Fahrzeug einprägen.
Ja, eine entsprechende Meldung bei der Polizei ist grundsätzlich möglich. Auch in diesem Fall sollten Sie möglichst konkrete Angaben zum Unfallhergang machen.
Sanktionen wegen einer Fahrerflucht haben nur Unfallbeteiligte zu erwarten. Hierbei handelt es sich um Personen, deren Verhalten zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben können.
Inhaltsverzeichnis
Wann liegt eine Fahrerflucht vor?
Wann es sich um eine Fahrerflucht handelt, legt das Strafgesetzbuch (StGB) in § 142 Abs. 1 fest. Hier heißt es:
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es ist bei einer Fahrerflucht völlig unerheblich, ob ein sichtbarer Schaden entstanden ist oder nicht. Als Verursacher eines Unfalls dürfen Sie den Unfallort nicht verlassen. Handelt es sich um einen Parkunfall und der Besitzer des beschädigten Autos ist nicht zugegen, müssen Sie je nach Schaden 60 bis 90 Minuten warten und spätestens dann den Unfall umgehend bei der Polizei melden.
Zeuge einer Fahrerflucht: Wann Sie die Polizei rufen sollten
Nehmen Sie nach einem Unfall eine Fahrerflucht als Zeuge wahr, sollten Sie versuchen, sich das Kennzeichen und das Autofabrikat zu merken. Im besten Fall konnten Sie noch einen Blick auf den Fahrer erhaschen – nicht immer ist der Halter auch der Fahrer. Merken Sie sich zusätzlich auch den Unfallzeitpunkt.
Gibt es Verletzte, müssen Sie als Zeuge aber auch weitere umstehende Personen helfen und die Unfallstelle absichern. Rufen Sie die Polizei und die Rettungskräfte zum Unfall dazu. Den Beamten können Sie dann das Kennzeichen nennen. Die Polizei wird Sie dann auch nach Ihren Daten fragen, damit sie sich bei Nachfragen nochmal melden kann.
Sind Sie von einer Unfallflucht Zeuge, sollten Sie immer die Polizei rufen. Es besteht aber auch die Option, bei einer Polizeidienststelle vorbeizufahren und dort eine Anzeige aufzugeben. Darüber hinaus sollten Sie auch dem Unfallopfer Ihre Daten zukommen lassen, denn unter Umständen möchte dessen Versicherung weitere Informationen von Ihnen erhalten.
Werden Personen nach einem Unfall von einer Fahrerflucht Zeuge, folgt nicht selten eine Vorladung. Häufig werden diese Fälle bei Gericht verhandelt. Sie als Zeuge müssen dann eine Aussage machen. Es ist deshalb sinnvoll, das Geschehene zeitnah nach dem Unfall aufzuschreiben, damit Sie sich auch Monate später alles ins Gedächtnis rufen können.
Sind Sie verunsichert, können Sie jederzeit – auch als Zeuge – einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen. Dieser erklärt Ihnen, wie Sie eine solche Aussage vor Gericht am besten angehen und wie Sie sich verhalten müssen. Die Kosten müssten Sie allerdings dann selbst tragen.