Gewerbliche Fahrten sollten stets aufgezeichnet werden
Nicht nur das Lkw-Fahren ohne Fahrerkarte zieht eine Strafe nach sich. Wird die Fahrerkarte in irgendeiner Weise nicht korrekt benutzt, dann ist dies mit empfindlichen Bußen belegt – mitunter nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Unternehmer selbst.
Bußgeldtabelle: Fahrerkarte
Verstoß | Fahrer | Unternehmer |
---|---|---|
Es wurde nicht für das vorgeschriebene Funktionieren respektive die vorgeschriebene Nutzung der Fahrerkarte gesorgt | 250 Euro pro 24 Stunden | 750 Euro pro 24 Stunden |
Aufzeichnungen und gespeicherte Daten werden verfälscht, unterdrückt oder vernichtet | 250 Euro pro 24 Stunden | 750 Euro pro 24 Stunden |
1. Daten auf der Fahrerkarte werden gar nicht bzw. nicht richtig oder nicht für die vorgeschriebene Dauer gespeichert | 250 Euro pro 24 Stunden | 750 Euro pro 24 Stunden |
Fahrerkarte wird nicht bzw. nicht rechtzeitig für eine Kopie zur Verfügung gestellt | je Fall 150 Euro | |
Es wurde gar keine Fahrerkarte benutzt bzw. nicht von Beginn an benutzt | 250 Euro pro 24 Stunden | |
6. Es wird eine andere Fahrerkarte benutzt, die nicht auf den Fahrer zugelassen ist | 500 Euro pro 24 Stunden (sofern die unberechtigte Verwendung nicht als Straftat verfolgt wird) | |
Die eigene Fahrerkarte wird einem Dritten zur Nutzung überlassen | 500 Euro pro 24 Stunden | |
Fahrerkarte wird nicht mitgeführt bzw. nicht rechtzeitig zur Prüfung ausgehändigt | ||
... Kontrolle ist dadurch nicht möglich | 250 Euro pro 24 Stunden | |
... Kontrolle wird erschwert | 75 Euro pro 24 Stunden | |
Die Fahrerkarte ist defekt, abgelaufen oder ungültig | ||
... Kontrolle ist dadurch nicht möglich | 250 Euro pro 24 Stunden | |
... Kontrolle wird erschwert | 75 Euro pro 24 Stunden | |
Die Fahrerkarte ist beschmutzt oder beschädigt/ wird vorzeitig entnommen/ über den zulässigen Zeitraum hinaus verwendet | ||
... Kontrolle ist dadurch nicht möglich | 250 Euro pro 24 Stunden | |
... Kontrolle wird erschwert | 75 Euro pro 24 Stunden | |
... Aufzeichnungen sind jedoch auswertbar | 30 Euro Verwarngeld | |
Bei Verlust, Diebstahl oder Fehlfunktion keine Ausdrucke verwendet und entsprechende Eintragungen nicht getätigt | ||
... Kontrolle ist dadurch nicht möglich | 250 Euro pro 24 Stunden | |
... Kontrolle wird erschwert | 75 Euro pro 24 Stunden | |
12. Eine Fahrt wurde ohne eine Fahrerkarte länger als fünfzehn Tage fortgesetzt, ohne entsprechende Berechtigung | 50 Euro pro 24 Stunden | |
Es existiert eine Einrichtung, durch welche Aufzeichnungen und gespeicherte Daten verfälscht, unterdrückt oder vernichtet werden können | je Fall bis zu 5.000 Euro |
Beachten Sie: Die Bußgelder, die für die einzelnen Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit der Fahrerkarte festgelegt sind, werden nicht nur einmalig gezahlt. Stattdessen muss für jeden Tag des Verstoßes eine entsprechende Geldbuße entrichtet werden!
FAQ: Fahrerkarte
Auf der Fahrerkarte werden alle Tätigkeiten eines Fahrers im gewerblichen Güterverkehr gespeichert. Sie dient damit unter anderem auch der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten.
Hier haben wir Informationen zur Beantragung zusammengefasst.
Ja, wann im Zusammenhang mit der Fahrerkarte Sanktionen drohen und wie hoch diese ausfallen, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
Der blaue „Lappen“ für den gewerblichen Verkehr
Wer innerhalb der europäischen Union berufsmäßig Waren fährt, der muss seine Arbeitszeiten laut Fahrpersonalrecht genau dokumentieren. Denn Arbeitnehmer hinterm Lkw-Steuer sollen ihre vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten, ganz gleich, wo sie sich gerade befinden.
Um das im Berufsalltag zu realisieren, ist neben dem Tachograph die Verwendung einer Fahrerkarte vorgeschrieben. Wie Sie diese erhalten und welche Sanktionen bei der falschen oder fehlenden Verwendung einer Fahrerkarte drohen, ist im Nachfolgenden für Sie zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Weitere Ratgeber zur Fahrerkarte
Hier finden Sie weiterführende Informationen:
Was ist eine Fahrerkarte überhaupt?
Die digitale Fahrerkarte ist ein personengebundener Ausweis, auf welchen die Tätigkeitsdaten eines gewerblichen Fahrers gespeichert werden. Während einer Fahrt wird sie in einen dafür vorgesehen Steckplatz des digitalen Fahrtenschreibers eingesteckt und läuft so im Regelfall automatisch mit. Der hauptsächliche Zweck einer Fahrerkarte ist es, die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Lenk – und Ruhezeiten zu dokumentieren.
Das Aussehen der Fahrerkarte ist bundesweit genormt. Es handelt sich um eine blaue Chipkarte; auf der Vorderseite sind – ähnlich dem Personalausweis – Personalien, Lichtbild und Unterschrift des Fahrers zu finden. Auf der Rückseite befindet sich der Chip, auf welchem Informationen gespeichert werden.
Die Pflicht, eine Fahrerkarte zu führen, ist in der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 festgehalten, welche den Einsatz von Fahrtenschreibern im Verkehr festlegt. Diese wurde – wie dem Titel entnommen werden kann – im Jahr 2014 erlassen und löste damit die vorher geltende (EWG) Nr. 3821/85 ab.
Fahrerkarte auslesen: Das ist Pflicht!
Möchten Sie eine Fahrerkarte auslesen, dann wird hierfür ein spezielles Fahrerkarten-Lesegerät benötigt – dieses können Sie auch als Privatperson erwerben.
Das regelmäßige Auslesen der Fahrerkarte ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Fahrpersonalgesetz sagt diesbezüglich in § 2 Absatz 5 Satz 2:
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens 28 Kalendertage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden.
Wo kann ich eine Lkw-Fahrerkarte beantragen / welche Kosten fallen an?
Grundlegend müssen Sie Ihre Fahrerkarte selbst beantragen. Wo Sie dies tun, kann variieren: Meist kann ein entsprechender Antrag bei einer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet werden. Je nach Bundesland können auch das Bürgeramt oder Stellen wie Dekra und TÜV SÜD eine Fahrerkarte aushändigen. Für eine Antragstellung werden, neben einem Antragsformular, im Regelfall ein Lichtbild, ein Ausweisdokument und der Kartenführerschein benötigt.
Im Normalfall können Sie eine Fahrerkarte nicht online beantragen, da die bearbeitenden Stellen ein persönliches Erscheinen für eine Antragstellung voraussetzen. Ist es Ihnen nicht möglich, die Fahrerkarte selbst zu bestellen, können Sie durch eine Vollmacht auch jemand anderen damit beauftragen. Das Dokument ist im Regelfall fünf Jahre gültig, danach müssen Sie Ihre Fahrerkarte entsprechend verlängern/erneuern. Ein Neuantrag ist nicht bei jeder Verlängerung nötig.
Haben Sie Ihre Fahrerkarte verloren, dann sind Sie verpflichtet, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Im Normalfall benötigen Sie die polizeiliche Meldung, um eine entsprechende Ersatzkarte zu beantragen.
Fahren ohne Fahrerkarte – gibt es Ausnahmen?
Ja, in der Tat. Allerdings sei hier angemerkt, dass es sich um sehr wenige Fälle handelt.
Zum einen gilt die Auflage zur Fahrkartenbenutzung dann nicht, wenn das betroffene Fahrzeug unter die festgelegte Gewichtsgrenze von 3.500 Kilogramm fällt.
Weiterhin gilt, dass die Fahrt in einer Entfernung von min. 100 Kilometer Luftlinie vom Standort des Unternehmens stattfindet. Handelt es sich um eine eher kurze Fahrt, entfällt die Pflicht zu Tachograph und Fahrerkarte in der Regel.
Zudem ist die Benutzung der Fahrerkarte auch dann nicht nötig, wenn es sich um eine Privatfahrt handelt. Hierfür muss das entsprechende Kfz jedoch unter einem Gesamtgewicht von siebeneinhalb Tonnen bleiben.
Ist die Fahrerkarte abhandengekommen, beschädigt oder funktioniert nicht mehr, dann dürfen Sie höchstens fünfzehn Tage ohne diese fahren. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Pflicht zur Aufzeichnung der Fahrt entfällt. Sie müssen sich dann darum kümmern,
- Angaben über den Lkw,
- die komplett gefahrenen Zeiten am Ende der Fahrt und ggf.
- Informationen der vergangenen 28 Tage auszudrucken.
Diese Dokumente sind im Regelfall mit der Nummer der Fahrerkarte und der eigenen Unterschrift zu versehen.