Inhaltsverzeichnis
Wenn die Fahrerkarte den Geist aufgibt
Beim gewerblichen Gütertransport sind Kraftfahrer dazu verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen. Bei Fahrzeugen, die seit 2006 zugelassen wurden, ist dafür ein digitaler Tachograph verbaut, der zusammen mit einer entsprechenden Fahrerkarte die Tätigkeiten aufzeichnet. Dabei kann im Laufe der Zeit aufgrund von Verschleiß oder Materialermüdung bei der Fahrerkarte ein Defekt auftreten.
Doch wie müssen Sie sich verhalten, wenn die Fahrerkarte unterwegs kaputt geht? Ist eine Weiterfahrt möglich? Und wie dokumentieren Sie zum Beispiel die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, wenn die Fahrerkarte bzw. der Chip defekt sind? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Fahrerkarte defekt
Hier informieren wir Sie über das vorgeschriebene Vorgehen.
ja, bei einer solchen Notsituation gestattet der Gesetzgeber das Fahren ohne Fahrerkarte. Allerdings müssen Sie stattdessen alle Tätigkeiten manuell aufzeichnen.
Wer die Kosten der neuen Fahrerkarte tragen muss, hängt grundsätzlich von der Ursache des Defekts ab.
Fahrerkarte defekt: Was nun zu machen ist!
Stellt ein Kraftfahrer durch eine Fehlermeldung auf der Anzeige des digitalen Tachographen fest, dass seine Fahrerkarte defekt ist, muss diese bei der zuständigen Ausgabestelle abgegeben werden. Zudem ist aufgrund der Beschädigung bzw. Fehlfunktion eine neue Fahrerkarte zu beantragen.
Allerdings wird nicht in jedem Fall automatisch eine neue Chipkarte ausgestellt. Denn die Ausgabebehörde sendet die defekte Fahrerkarte an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg, welches für die Herstellung zuständig ist. Dort erfolgt eine Überprüfung, denn unter Umständen lässt sich die Fehlfunktion oder der Schaden noch beheben. Aus diesem Grund kann es durchaus sinnvoll sein, wenn die Besitzer bei der Abgabe der Fahrerkarte Angaben zum Defekt bzw. der auf dem Display des Tachographen angezeigten Fehlermeldung machen.
Nach der Überprüfung erhält der Kraftfahrer eine Mitteilung, in welcher er darüber informiert wird, ob bei seiner Fahrerkarte der Defekt zu beheben war und diese zukünftig wieder verwendbar ist oder ob die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt.
Die Ersatzkarte verfügt dabei in der Regel über die gleiche Gültigkeitsdauer. Abgewichen wird von diesem Vorgehen nur, wenn die alte Karte ohnehin in weniger als sechs Monaten abgelaufen wäre. In diesem Fall erfolgt stattdessen die Ausstellung einer neuen Fahrerkarte, die für volle fünf Jahre gültig ist.
Was bedeuten die Fehlercodes?
Ist die Fahrerkarte defekt, zeigt der digitale Tachograph das Problem in der Regel über einen entsprechenden Fehlercode an. Allerdings kann sich deren Bedeutung je nach Hersteller und Modell unterscheiden, weshalb es keine einheitliche Übersicht gibt.
Um dennoch zu erfahren, was genau kaputt ist, hilft daher in der Regel nur ein Blick in die Gebrauchsanweisung. So können Sie auch herausfinden, ob tatsächlich nur die Fahrerkarte einen Defekt hat oder vielleicht sogar der Tachograph zur Reparatur muss.
Dürfen Sie trotz defekter Fahrerkarte fahren?
Gibt die Fahrerkarte unterwegs den Geist auf, ist es nur selten möglich, sofort bei der heimischen Ausgabestelle für Ersatz zu sorgen. Daher fragen Sie viele Kraftfahrer, deren Fahrerkarte einen Defekt anzeigt: „Darf ich trotzdem fahren oder muss ich meine Tour unterbrechen, bis ich eine neue habe?“
Grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber in Notsituationen wie etwa beim Diebstahl oder dem Verlust der Fahrerkarte für einen begrenzten Zeitraum die Weiterfahrt. Diese Sonderregelung greift auch, wenn der Tachograph eine entsprechende Fehlermeldung anzeigt. Sie dürfen als bei einer Fahrerkarte mit Defekt trotzdem fahren.
Dies gilt allerdings nur dann, wenn Sie das Problem unverzüglich (innerhalb von maximal sieben Kalendertagen) bei der zuständigen Ausgabestelle melden. Zudem ist der Zeitraum für das legale Fahren ohne Fahrerkarte auf maximal fünfzehn Tage begrenzt.
Nicht zuletzt entbindet eine beschädigte Fahrerkarte nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht bei gewerblichen Gütertransporten. Daher müssen Kraftfahrer weiterhin ihre Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnen. Möglich ist dies selbst bei einer Fahrerkarte mit Defekt über einen Ausdruck mit dem Kontrollgerät. Dieser ist handschriftlich mit den Angaben zum Fahrer zu ergänzen. Dabei handelt es sich um:
- Name des Fahrers
- Nummer seines Führerscheins
- Nummer seiner Fahrerkarte
- Unterschrift