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Vergesslichkeit kann teuer sein
In der Hektik des Alltags kann es immer wieder vorkommen, dass mehr oder weniger wichtige Fakten, Termine oder Ideen aus dem Gedächtnis schwinden. Im Straßenverkehr kann eine solche Schusseligkeit sogar Sanktionen nach sich ziehen, zum Beispiel wenn Sie keinen Erste-Hilfe-Kasten mitführen oder das Führerschein verbummeln. Doch was ist, wenn Kraftfahrer ihre Fahrerkarte vergessen? Die Frage „Darf ich jetzt fahren?“ klären wir in diesem Ratgeber.
Bußgeldtabelle zum Thema „Fahrerkarte vergessen“
Tatbestand | Bußgeld Fahrer |
---|---|
Sie nutzen keine Fahrerkarte. | 250 € je 24 Std. |
Sie führten die Fahrerkarte nicht mit oder händigten diese nicht rechtzeitig zur Prüfung aus. | |
… Die Kontrolle war nicht möglich. | 250 € je 24 Std. |
… Die Kontrolle wurde erschwert. | 75 € je 24 Std. |
Sie führten eine abgelaufene Fahrerkarte nicht mindestens 28 Tage mit. | |
… Die Kontrolle war nicht möglich. | 250 € je 24 Std. |
… Die Kontrolle wurde erschwert. | 75 € je 24 Std. |
FAQ: Fahrerkarte vergessen
Das Fahren ohne Fahrerkarte ist nur in Notsituationen gestattet. Ob eine vergessene Fahrerkarte zu dieser Kategorie zählt, ist nicht eindeutig geklärt.
Ja, für einen Zeitraum von 28 Tagen ist zusätzlich die alte Fahrerkarte mitzunehmen. Denn nur so lassen sich die Aufzeichnungen bei einer Kontrolle vollständig auswerten.
Wann der Gesetzgeber Sanktionen vorsieht, verrät diese Bußgeldtabelle.
Dürfen Sie ohne Fahrerkarte fahren?
Wer ein Fahrzeug, welches über einen digitalen Tachographen verfügt, für den gewerblichen Gütertransport führen möchte, muss dafür seine Fahrerkarte einlegen. Dies ist notwendig, um die Tätigkeitsdaten zu speichern und insbesondere die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren.
Bei der Fahrerkarte handelt es sich um ein persönliches Dokument, für welches der jeweilige Kraftfahrer die Verantwortung trägt. Dazu heißt es in § 5 Abs. 4 Fahrpersonalverordnung (FPersV):
Die Fahrerkarte darf keinem Dritten zur Nutzung überlassen werden. Der Fahrer hat die Fahrerkarte während der Fahrt mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Das bedeutet auch, dass Berufsfahrer, die ihre Fahrerkarte zu Hause vergessen haben, sich eigentlich nicht hinter das Steuer eines Fahrzeugs mit digitalen Tachographen setzen bzw. dieses in Betrieb nehmen dürfen. Schließlich schreibt der Gesetzestext eine Mitführpflicht vor.
Eine Ausnahmeregelung für das zulässige Fahren ohne Fahrerkarte sieht der Gesetzgeber grundsätzlich nur vor, wenn die Karte verloren geht, gestohlen wird oder defekt ist. In diesen Fällen darf der Fahrer für einen Zeitraum von maximal 15 Tagen weiterfahren und muss seine Tätigkeiten mithilfe von Ausdrucken belegen. Ob ein solches Vorgehen sich auch auf Situationen übertragen lässt, in denen die Fahrerkarte vergessen wurde, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Kraftfahrer, die trotzdem fahren und manuell Ausdrucke erstellen, riskieren daher ein Bußgeld und müssen bei einer Kontrolle auf das Verständnis der Beamten hoffen. Hierbei handelt es sich also um eine Einzelfallentscheidung.
Abgelaufene Fahrerkarte vergessen: Hat dies Folgen?
Wenn Kraftfahrer ihre Fahrerkarte vergessen, kann dies bei einer Verkehrskontrolle unter Umständen die Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten erschweren oder sogar vollkommen verhindern. Allerdings schreibt der Gesetzgeber nicht nur eine Mitführpflicht für die aktuelle Fahrerkarte vor.
Denn gemäß § 6 FPersV ist der Fahrer auch dazu verpflichtet, eine abgelaufene Fahrerkarte mitzuführen. Diese Vorschrift gilt für einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen nach dem Ablauf der Gültigkeit der Fahrerkarte. Erfolgt ein Umtausch, muss der Fahrer alternativ dazu für diesen Zeitraum die entsprechenden Ausdrucke bei sich tragen.
Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, weil Sie die alte Fahrerkarte vergessen haben, ahndet der Gesetzgeber diesen Verstoß. Der Bußgeldkatalog sieht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro vor, wenn die Kontrolle durch die fehlende abgelaufene Karte erschwert wurde. War die Überprüfung der Daten nicht möglich, liegt das Bußgeld bei 250 Euro. Beachten Sie dabei, dass die Geldsanktion jeweils für den Zeitraum von 24 Stunden anfällt.
Fahrerkarte vergessen: Kann eine Strafe drohen?
Halten sich Berufskraftfahrer nicht an die gesetzlichen Vorschriften zur Aufzeichnung der Tätigkeit mithilfe von digitalem Tachograph und Fahrerkarte, sehen die Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht Sanktionen vor. Diese können unter anderem auch drohen, wenn die Fahrerkarte vergessen wurde.
So müssen Kraftfahrer, die ihre Fahrerkarte nicht mitführen und dadurch eine Kontrolle erschweren, mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro rechnen. Dabei wird dies für jeden 24-Stunden-Zeitraum erneut erhoben. Kann die Überprüfung durch die fehlende Karte gar nicht durchgeführt werden, sieht der Bußgeldkatalog eine höhere Geldsanktion vor. Diese beläuft sich auf 250 Euro und fällt ebenfalls für jeden betroffenen 24-Stunden-Zeitraum an.
Hallo, ich hab vor paar Wochen Polizei Kontrolle gehabt, bei mir wurde eine alte Fahrkarte gefunden, ich hab sie aus Versehen morgen reingetan , ich dachte ich hab schon lange alte Karte weggeschmissen , Aber sie war in meinem Tasche , ich hab sofort meine gültige Karte gezeigt, aber der Polizist hat gesagt das ist Straftat.
Kann das Auslesen der Fahrerkarte, wenn diese zum Bespiel zuhause vergessen wurde, bei der nächsten Polizeidienststelle nachgeholt werden, wenn ersichtlich ist, dass es sich um eine gültige Fahrerkarte handelt? Ist das Bußgeld immer noch fällig, wenn für die Zeit ein Ausdruck angefertigt wurde? Sind für solche Fälle die Ausdrucke nicht als Möglichkeit vorgesehen, der Nachweispflicht nachzukommen? Das Bewegen des Lkws kann doch über die Fahrzeugaufzeichnungen überprüft werden. Ist dies nicht in Verbindung mit den Fahrzeugdaten eine Möglichkeit, die Richtigkeit der Einträge im Ausdruck zu belegen?