Jeder, der den Führerschein erwerben möchte, muss im Rahmen der Fahrschulausbildung auch einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. In den letzten Jahren gab es immer wieder Änderungen hinsichtlich der Gestaltung und Benennung des Erste-Hilfe-Kurses für Führerscheinanwärter.
Den Führerschein ohne absolvierten Erste-Hilfe-Kurs zu erhalten, ist nicht möglich. Es besteht für jeden Fahranfänger die Pflicht, den Grundkurs zu absolvieren!
Doch wozu benötigen Autofahrer den Erste-Hilfe-Kurs? Was lernen Sie hier? Und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Erste-Hilfe-Kurs
Wenn Sie einen Führerschein beantragen, müssen Sie einen Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs erbringen. Danach wird dieser nicht mehr gefordert.
Die Kosten können je nach Anbieter variieren. Sie sollten zwischen 15 und 35 Euro einplanen.
Hier können Sie nachlesen, wie lange ein absolvierter Erste-Hilfe-Kurs gültig ist.
Welchen Erste-Hilfe-Kurs benötigen Sie für den Führerschein?
Bis Dezember 2015 mussten alle Führerscheinanwärter einen kleinen Kurs absolvieren, der unter dem Titel „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ lief. Seit diesem Zeitpunkt jedoch müssen alle, die den Führerschein machen wollen, den Grundkurs in Erster Hilfe machen. Auch ein großer Erste-Hilfe-Kurs kann absolviert werden. Dieser läuft meist über zwei Tage und beinhaltet 16 Lerneinheiten – ist damit wesentlich umfangreicher. Auch die Kosten für diesen Erste-Hilfe-Kurs sind dementsprechend höher.
Der Erste-Hilfe-Kurs für Führerscheinbewerber besteht aus neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten Länge. Die einzelnen Module sind dabei als Ganztageskurs zusammengefasst mit einer Gesamtdauer von 7,5 Stunden. Im Rahmen des Kurses erhalten Sie die Grundausbildung in Erster Hilfe. Hierzu zählen auch Maßnahmen, die in anderen Notfällen von Bedeutung sein können – außerhalb des Straßenverkehrs. Zusammengefasst werden Sie vor allem in den folgenden Punkten eine umfangreiche Schulung erhalten:
- Verhalten nach einem Unfall oder anderen Unglücksfällen
- Vorgehen im Falle besonderer Gefahrenquellen wie z. B. Starkstrom, Gefahrengüter u. a.
- Kontaktaufnahme zu den verletzten Personen und Prüfung der Vitalfunktionen (Atmung, Puls)
- Verhalten bei Störungen der Atmung, des Bewusstsein oder des Kreislaufs
- Erstversorgung bei schweren Blutungen und Wunden oder im Falle eines Schocks
- Erstversorgung bei Gelenks- und Kopfverletzungen sowie Brüchen
- Erstversorgung im Falle von Verbrennungen oder Erfrierungen
- Erstversorgung im Falle von Vergiftungen und Verätzungen
- Hilfeleistung im Falle eines Zuckerschocks und Krampfanfällen (etwa aufgrund von Diabetes bzw. Epilepsie)
- Ersthilfe bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder Asthamanfall
Allgemeine Verhaltensweisen nach einem Unfall
Im Allgemeinen sollen die Führerscheinanwerber bereits in der Fahrschule über das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall aufgeklärt sein. Hierzu zählt vor allem, wie Sie als Ersthelfer im Notfall agieren müssen.
Folgende Punkte gilt es zu beachten, wenn Sie einen Verkehrsunfall unmittelbar wahrnehmen:
- Können Sie den Unfallort weitgehend ungefährdet erreichen, gilt es, den Wagen langsam an den Fahrbahnrand zu lenken. Schalten Sie hierzu auch schon während der Fahrt die Warnblinkanlage ein, um nachfolgende Fahrer auf das Verkehrshindernis, das der Unfall selbst, aber auch Ihr langsamer werdendes Auto darstellen kann, hinzuweisen. Fahren Sie möglichst weit rechts um den fließenden Verkehr ggf. nicht zu stark zu behindern.
- Verlassen Sie Ihren Wagen stets auf der fahrbahnabgewandten Seite. Ziehen Sie im Idealfall vorab die Warnweste an, die sich seit dem Jahre 2014 in jedem Fahrzeug befinden muss. Alle Fahrzeuginsassen sollten das Fahrzeug verlassen und sich von der befahrenen Strecke ausreichend entfernen. Auf Autobahnen sollten sich stets alle hinter die Leitplanke begeben. Diese bietet einen zusätzlichen Schutz vor unaufmerksamen Fahrern, die in die Unfallstelle auffahren könnten.
- Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die Unfallstelle und wählen Sie den Notruf 112 – diese Nummer fungiert übrigens in der gesamten EU als Euronotruf. In der heutigen Zeit hat die überwiegende Mehrheit stets ihr Handy oder Smartphone zur Hand. Sollte dies nicht der Fall sein oder kein Empfang vorhanden sein, können Sie im Notfall auch auf eine der zahlreichen Notrufsäulen zurückgreifen, die auf das gesamte Autobahnnetz verteilt sind. Informieren Sie die Einsatzkräfte über die Unfallsituation: Hat sich ein Auto überschlagen? Sind Brände entstanden? Sind verletzte Personen im Fahrzeug eingeklemmt? usf.
- Begeben Sie sich selbst an den Unfallort, um verletzten Personen Erste Hilfe zu leisten. Das nötige Handwerkszeug wiederum erlernen Sie im Erste-Hilfe-Kurs von DRK, Johannitern, Maltesern und Co.
Zur Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein, Ausbildung & Co.
Halten Sie den Erste-Hilfe-Schein erfolgreich in den Händen, haben Sie eine der Grundvoraussetzungen bereits erfüllt, um den Führerschein zu erwerben. Doch was geschieht, wenn Sie die Fahrprüfung nicht gleich beim ersten Mal bestehen? Viele Fahrschüler fragen sich dann: „Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig?“ Verliert der Erste-Hilfe-Kurs etwa seine Gültigkeit wenn Sie die Prüfung nicht bestehen?
Die Antwort lautet: Ruhe bewahren! Die Bescheinigung darüber, dass Sie den Erste-Hilfe-Grundkurs absolvierten, besitzt in der Regel ein Jahr Gültigkeit. Der Erste-Hilfe-Schein verliert seine Gültigkeit damit erst nach Ablauf von 12 Monaten nach Erwerb. Bis dahin können Sie die Fahrprüfung ohne Weiteres erneut belegen und müssen den Kurs nicht noch einmal neu machen.
Selbstverständlich ist auch der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein mit Kosten verbunden, die in einem solchen Fall erneut getragen werden müssen.
Was kostet der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?
Der Erste-Hilfe-Kurs ist mit Kosten zwischen 15 und 35 Euro verbunden. Diese sind im Vergleich zu den gesamten Führerscheinkosten daher zu vernachlässigen – und können auch nicht umgangen werden.
Der Erste Hilfe Kurs ist leider zeitlich unbefristet, er verliert seine Gültigkeit nicht.
Schön wäre es, wenn es eine 2- oder 3-jährige Zeitgrenze gäbe, oder eine Auffrischungsverpflichtung!
In der FVO steht, dass ich zur Erteilung eines Führerscheines einen Kursnachweis vorlegen muss.
Nicht wie alt er sein darf!
Führ eine Führerscheinerweiterung reicht der der bisherige Führerschein, denn den erhielt ein Fahrzeugführer ja nur, weil er schon einen Kurs absolviert haben muss, um die Erweiterung zu bekommen.
OLG Hamburg sah eine Zeitliche Grenze Ausgabe Führerschein „absolviert nach 1999“. Der Kläger erhielt daraufhin recht und seinen Führerschein!