Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 13. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Erste Hilfe zu leisten ist pflicht.
Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist für jeden Pflicht!
Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist für jeden Pflicht!

Jeder, der den Führerschein erwerben möchte, muss im Rahmen der Fahrschulausbildung auch einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. In den letzten Jahren gab es immer wieder Änderungen hinsichtlich der Gestaltung und Benennung des Erste-Hilfe-Kurses für Führerscheinanwärter.


Den Führerschein ohne absolvierten Erste-Hilfe-Kurs zu erhalten, ist nicht möglich. Es besteht für jeden Fahranfänger die Pflicht, den Grundkurs zu absolvieren!

Doch wozu benötigen Autofahrer den Erste-Hilfe-Kurs? Was lernen Sie hier? Und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Erste-Hilfe-Kurs

Wie oft muss ich einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein machen?

Wenn Sie einen Führerschein beantragen, müssen Sie einen Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs erbringen. Danach wird dieser nicht mehr gefordert.

Wie teuer ist ein Erste-Hilfe-Kurs?

Die Kosten können je nach Anbieter variieren. Sie sollten zwischen 15 und 35 Euro einplanen.

Wie lange ist ein absolvierter Erste-Hilfe-Kurs gültig?

Hier können Sie nachlesen, wie lange ein absolvierter Erste-Hilfe-Kurs gültig ist.

Welchen Erste-Hilfe-Kurs benötigen Sie für den Führerschein?

Bis Dezember 2015 mussten alle Führerscheinanwärter einen kleinen Kurs absolvieren, der unter dem Titel „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ lief. Seit diesem Zeitpunkt jedoch müssen alle, die den Führerschein machen wollen, den Grundkurs in Erster Hilfe machen. Auch ein großer Erste-Hilfe-Kurs kann absolviert werden. Dieser läuft meist über zwei Tage und beinhaltet 16 Lerneinheiten – ist damit wesentlich umfangreicher. Auch die Kosten für diesen Erste-Hilfe-Kurs sind dementsprechend höher.

Der Erste-Hilfe-Kurs für Führerscheinbewerber besteht aus neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten Länge. Die einzelnen Module sind dabei als Ganztageskurs zusammengefasst mit einer Gesamtdauer von 7,5 Stunden. Im Rahmen des Kurses erhalten Sie die Grundausbildung in Erster Hilfe. Hierzu zählen auch Maßnahmen, die in anderen Notfällen von Bedeutung sein können – außerhalb des Straßenverkehrs. Zusammengefasst werden Sie vor allem in den folgenden Punkten eine umfangreiche Schulung erhalten:

Wollen Sie den Führeschein machen? Der Erste-Hilfe-Kurs soll vor allem bei Unfällen von Nutzen sein.
Wollen Sie den Führeschein machen? Der Erste-Hilfe-Kurs soll vor allem bei Unfällen von Nutzen sein.
  • Verhalten nach einem Unfall oder anderen Unglücksfällen
  • Vorgehen im Falle besonderer Gefahrenquellen wie z. B. Starkstrom, Gefahrengüter u. a.
  • Kontaktaufnahme zu den verletzten Personen und Prüfung der Vitalfunktionen (Atmung, Puls)
  • Verhalten bei Störungen der Atmung, des Bewusstsein oder des Kreislaufs
  • Erstversorgung bei schweren Blutungen und Wunden oder im Falle eines Schocks
  • Erstversorgung bei Gelenks- und Kopfverletzungen sowie Brüchen
  • Erstversorgung im Falle von Verbrennungen oder Erfrierungen
  • Erstversorgung im Falle von Vergiftungen und Verätzungen
  • Hilfeleistung im Falle eines Zuckerschocks und Krampfanfällen (etwa aufgrund von Diabetes bzw. Epilepsie)
  • Ersthilfe bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder Asthamanfall

Allgemeine Verhaltensweisen nach einem Unfall

Im Allgemeinen sollen die Führerscheinanwerber bereits in der Fahrschule über das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall aufgeklärt sein. Hierzu zählt vor allem, wie Sie als Ersthelfer im Notfall agieren müssen.

Folgende Punkte gilt es zu beachten, wenn Sie einen Verkehrsunfall unmittelbar wahrnehmen:

Sie haben die Pflicht, Hilfe zu leisten! Dabei müssen und sollen Sie Ihr eigenes Leben jedoch nicht in Gefahr bringen. Können Sie die Unfallstelle und verletzte Personen nicht erreichen, ohne sich dabei selbst einer zu großen Gefahr auszusetzen, müssen Sie jedoch zumindest den Notruf wählen und so die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Co. benachrichtigen.
  1. Können Sie den Unfallort weitgehend ungefährdet erreichen, gilt es, den Wagen langsam an den Fahrbahnrand zu lenken. Schalten Sie hierzu auch schon während der Fahrt die Warnblinkanlage ein, um nachfolgende Fahrer auf das Verkehrshindernis, das der Unfall selbst, aber auch Ihr langsamer werdendes Auto darstellen kann, hinzuweisen. Fahren Sie möglichst weit rechts um den fließenden Verkehr ggf. nicht zu stark zu behindern.
  2. Verlassen Sie Ihren Wagen stets auf der fahrbahnabgewandten Seite. Ziehen Sie im Idealfall vorab die Warnweste an, die sich seit dem Jahre 2014 in jedem Fahrzeug befinden muss. Alle Fahrzeuginsassen sollten das Fahrzeug verlassen und sich von der befahrenen Strecke ausreichend entfernen. Auf Autobahnen sollten sich stets alle hinter die Leitplanke begeben. Diese bietet einen zusätzlichen Schutz vor unaufmerksamen Fahrern, die in die Unfallstelle auffahren könnten.
Warnwestenpflicht: In Deutschland existiert derzeit lediglich eine sogenannte Mitführpflicht für Warnwesten in Auto, Lkw, Motorrad und Co. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, diese auch überzuziehen, wenn Sie das Fahrzeug in Fahrbahnnähe verlassen. Allerdings ist kaum zu unterschätzen, dass es auch bei Tageslicht äußerst schwierig ist, Personen ohne Signalwesten auf der Fahrbahn auszumachen. Gerade bei hohen Geschwindigkeiten auf Autobahn und Kraftfahrstraße kann es so schnell zu verheerenden Kollisionen kommen.
  1. Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die Unfallstelle und wählen Sie den Notruf 112 – diese Nummer fungiert übrigens in der gesamten EU als Euronotruf. In der heutigen Zeit hat die überwiegende Mehrheit stets ihr Handy oder Smartphone zur Hand. Sollte dies nicht der Fall sein oder kein Empfang vorhanden sein, können Sie im Notfall auch auf eine der zahlreichen Notrufsäulen zurückgreifen, die auf das gesamte Autobahnnetz verteilt sind. Informieren Sie die Einsatzkräfte über die Unfallsituation: Hat sich ein Auto überschlagen? Sind Brände entstanden? Sind verletzte Personen im Fahrzeug eingeklemmt? usf.
  2. Begeben Sie sich selbst an den Unfallort, um verletzten Personen Erste Hilfe zu leisten. Das nötige Handwerkszeug wiederum erlernen Sie im Erste-Hilfe-Kurs von DRK, Johannitern, Maltesern und Co.
Der Erste-Hilfe-Schein: Die Gültigkeit beträgt 12 Monate.
Der Erste-Hilfe-Schein: Die Gültigkeit beträgt 12 Monate.

Zur Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein, Ausbildung & Co.

Halten Sie den Erste-Hilfe-Schein erfolgreich in den Händen, haben Sie eine der Grundvoraussetzungen bereits erfüllt, um den Führerschein zu erwerben. Doch was geschieht, wenn Sie die Fahrprüfung nicht gleich beim ersten Mal bestehen? Viele Fahrschüler fragen sich dann: „Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig?“ Verliert der Erste-Hilfe-Kurs etwa seine Gültigkeit wenn Sie die Prüfung nicht bestehen?


Die Antwort lautet: Ruhe bewahren! Die Bescheinigung darüber, dass Sie den Erste-Hilfe-Grundkurs absolvierten, besitzt in der Regel ein Jahr Gültigkeit. Der Erste-Hilfe-Schein verliert seine Gültigkeit damit erst nach Ablauf von 12 Monaten nach Erwerb. Bis dahin können Sie die Fahrprüfung ohne Weiteres erneut belegen und müssen den Kurs nicht noch einmal neu machen.

Achtung: Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein verliert seine Gültigkeit nach einem Jahr. Haben Sie bis dahin die Führerscheinprüfung nicht abgeschlossen, müssen Sie den Grundkurs ggf. erneut absolvieren.

Selbstverständlich ist auch der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein mit Kosten verbunden, die in einem solchen Fall erneut getragen werden müssen.

Was kostet der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?

Der Erste-Hilfe-Kurs ist mit Kosten zwischen 15 und 35 Euro verbunden. Diese sind im Vergleich zu den gesamten Führerscheinkosten daher zu vernachlässigen – und können auch nicht umgangen werden.

Wichtig: Viele offizielle Stellen haben bemängelt, dass die meisten Führerscheininhaber das im Kurs erlernte Wissen über die Erste Hilfe nach einer gewissen Zeit auch wieder vergessen, da die entsprechende Übung fehlt. Daher empfehlen ADAC, DRK und Co. eine regelmäßige Erste-Hilfe-Auffrischung. So kann das Wissen besser gespeichert werden und Angst und Panik in einem Notfall können verhindert werden. Riskieren Sie ggf. auch von Zeit zu Zeit einmal einen Blick in den Erste-Hilfe-Leitfaden in Ihrem Verbandskasten.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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