Fahren ohne Führerschein – aber mit gültiger Fahrerlaubnis!

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 3. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mann sollte es vermeidein ohne Fühereschein zu fahren.
Fahren ohne Führerschein: Bei einer Kontrolle müssen Sie das Ausweisdokument stets vorweisen.
Fahren ohne Führerschein: Bei einer Kontrolle müssen Sie das Ausweisdokument stets vorweisen.

Wenn Sie im Straßenverkehr ein Fahrzeug bewegen möchten, benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis. Über diese gibt das entsprechende Ausweisdokument jederzeit Auskunft: der Führerschein.

Beides ist also voneinander abzutrennen. Das Fahren ohne Führerschein wird in der Regel nur gering geahndet, sofern die Fahrerlaubnis noch Bestand hat.

Doch worin genau liegen die Unterschiede zwischen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Führerschein? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Führerschein

Welche Konsequenzen drohen beim Fahren ohne Führerschein?

Sind Sie ohne Führerschein unterwegs, weil Sie das Dokument beispielsweise zu Hause vergessen haben, und geraten in eine Polizeikontrolle, müssen Sie ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen.

Wie sieht das Ganze aus, wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis fahren?

Sollten Sie Ihre Fahrberechtigung, also das Dokument, nicht einfach nur vergessen haben, sondern verfügen (aktuell) gar nicht erst über eine Fahrerlaubnis und fahren dennoch, begehen Sie eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr.

Welche Strafe kommt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis auf Sie zu?

§ 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zufolge kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden.

Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Führerschein?

Die Differenzierung von Fahrerlaubnis und Führerschein ist im alltäglichen Sprachgebrauch verschwommen. Die meisten Menschen gebrauchen beide Begriffe synonym, doch ist der Unterschied auch hinsichtlich der Strafen gravierend.

Zur Unterscheidung von Fahrerlaubnis und Führerschein:

 

  • Fahrerlaubnis = Die Berechtigung, ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu führen. Diese wird durch den Fahrschulunterricht und eine abschließende Fahrprüfung erworben.
  • Führerschein = Dieser gibt Auskunft über die vorhandene Fahrerlaubnis. Geht der Führerschein einmal verloren ist die Fahrerlaubnis noch aktuell.

Haben Sie also keine Fahrerlaubnis, so können bzw. dürfen Sie auch keinen Führerschein besitzen. Andersherum kann der Führerschein schon einmal verloren gehen. In diesem Fall bleibt die Fahrerlaubnis dennoch bestehen. Generell dürfen Sie auch ohne Führerschein nicht Auto fahren, doch haben Sie ihn einmal vergessen, müssen Sie keine drakonischen Strafen befürchten, wenn Ihre Fahrerlaubnis noch erhalten ist.

Die Strafe bei Fahren ohne Führerschein ist in der Regel vergleichsweise gering.
Die Strafe bei Fahren ohne Führerschein ist in der Regel vergleichsweise gering.

Fahren ohne Führerschein – Die Strafe

Die Strafe, sollte das Ausweisdokument im Falle einer Kontrolle einmal vergessen worden sein, ist vergleichsweise gering. Können Sie den Führerschein bei einer Kontrolle nicht vorweisen, droht in der Regel lediglich ein Verwarngeld. Die Strafe für das Fahren ohne Führerschein liegt dabei in aller Regel bei lediglich 10 Euro.

Gänzlich anders hingegen sieht es etwa aus, wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis fahren: Hierfür kann nach § 21 Strafverkehrsgesetz (StVG) eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe drohen.

Übrigens: Auch das Fahren trotz Fahrverbot gilt de facto als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Strafe laut § 21 StVG gilt entsprechend.

Das Autofahren ohne Führerschein ist im Vergleich also ein minderschwer einzuschätzender Verkehrsverstoß. Allerdings auch nur so lange, als Sie eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Fahren Sie zum Beispiel mit einem Pkw (Führerscheinklasse B), obwohl Sie lediglich die Berechtigung besitzen, Motorräder zu fahren (Führerscheinklasse A), handelt es sich um Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Fahren ohne Führerschein: Eintragung in Flensburg?

Wenn Sie ohne Führerschein ein Fahrzeug fahren, drohen in aller Regel keine besonderen zusätzlichen Sanktionen wie etwa eine Geldstrafe oder der Führerscheinentzug. Selbst für Fahranfänger in der Probezeit handelt es sich um ein geringfügiges B-Delikt, das jedoch nur Anwendung auf die Bewährungszeit findet, wenn für das Fahren ohne Führerschein ausnahmsweise ein Bußgeld von 60 Euro und mehr erhoben wird.

Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie wiederholt ohne Führerschein beim Fahren eines Fahrzeugs angetroffen wurden und die Behörden nach Einzelfallbewertung ein Bußgeld in Erwägung ziehen, um der verkehrserziehenden Maßnahme mehr Gewicht zu verleihen.

Abgesehen von dem Verwarngeld ist eine weitere Strafe für das Fahren ohne Führerschein zumeist nicht zu erwarten.

Fahren ohne gültigen Führerschein

Haben Sie nur einen Füherschein für den Scooter und fahren Auto, liegt Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.
Haben Sie nur einen Füherschein für den Scooter und fahren Auto, liegt Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.

Anders kann es hingegen aussehen, wenn Sie ohne gültigen Führerschein fahren. Die Strafe kann sich hier ebenfalls nach § 21 StVG richten, wenn es sich um einen Führerschein handelt, den Sie hätten verlängern müssen. Dies trifft vor allem auf die Fahrerlaubnis zu Personenbeförderung und die Lkw- und Busführerscheine zu. Die Berechtigung ein entsprechendes Fahrzeug zu führen, entfällt hier nach fünf Jahren, wenn der Führerhschein nicht verlängert wird.

Beim Führerschein Klasse B ist das Ablaufen des Gültigkeitsdatums in der Regel nicht gleichbedeutend mit dem Ablauf der Fahrerlaubnis, sofern noch nicht allzu viel Zeit verstrichen ist und die Berechtigung, ein Auto zu führen, noch Bestand hat. Hier verhält es sich ähnlich wie etwa mit dem Personalausweis. Ein geringes Verwarngeld kann drohen, doch schlimmere Sanktionen sind dann zumeist nicht zu befürchten.

Was darf man ohne Führerschein fahren?
Während fürher auch ein Mofa oder Moped ohne eigene Fahrerlaubnis gefahren werden durfte, ist dies heute nicht mehr zulässig. Auch fürs Mofa benötigen Sie eine Prüfbescheinigung, die einem Führerscheindokument entspricht. Pedelecs und E-Bikes sind die einzigen Krafträder, die Sie bei entsprechend geringer Motorenleistung auch ohne Führerschein fahren dürfen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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