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Bis spätestens 2033 müssen alle Inhaber einer Fahrerlaubnis über einen EU-Führerschein verfügen. Das bedeutet vor allem für Besitzer der alten Führerscheine, dass sie diese rechtzeitig umschreiben und gegen einen neuen EU-Führerschein umtauschen müssen.
Die wesentlichsten Gründe für die Umschreibung und den Wechsel zu den scheckkartengroßen Führerscheindokumenten sind vor allem die erhöhte Fälschungssicherheit und die Einführung eines Gültigkeitszeitraums von 15 Jahren, nach dem die rechtsgültigen Ausweisdokumente erneuert werden müssen.
Doch welche Führerscheinklasse erhalten Sie, wenn Sie ihren alten rosa Führerschein umschreiben lassen? In welchen Fällen ist beim Führerschein die Umschreibung ebenfalls nötig? Und welchen ausländischen Führerschein müssen Sie umschreiben lassen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
FAQ: Führerschein umschreiben
Entsprechende Verpflichtungen gibt es ggf. für ausländische Führerscheine. Darüber hinaus erfolgt bis 2033 der Wechsel zum EU-Führerschein. Eine Übersicht der verschiedenen Daten finden Sie hier. Nähere Infos dazu, wann alte und neue Führerscheindokumente im Einzelnen ablaufen, finden Sie auch in unserem Ratgeber „Führerschein-Ablaufdatum in Deutschland: Wie lange ist Ihr Lappen noch gültig?“
Ja, die Gebühren für den Wechsel zum neuen EU-Führerschein belaufen sich üblicherweise auf rund 25 Euro.
Hier haben wir die Informationen zu den notwendigen Unterlagen zusammengestellt.
Video: Führerschein umtauschen
Den alten Führerschein umschreiben lassen
Sind Sie noch im Besitz von einem alten Führerschein der Klasse 3? Das Umschreiben ist nicht selten mit Irritationen verbunden – insbesondere die Führerscheinklasse betreffend. Mit der Bestimmung, dass ein EU-weit gültiger neuer Führerschein eingeführt werden soll, erfolgte zugleich auch die Neuordnung und europaweite Angleichung der einzelnen Führerscheinklassen.
Die alte Führerscheinklasse 3 ändert sich dabei unter anderem in die neue Klasse B. Doch die alten Fahrerlaubnisse berechtigen die Inhaber zumeist nicht nur zum Führen von Personenkraftwagen. Auch Mofa, Motorrad und auch kleinere Lastkraftwagen dürfen sie damit auch nach der Umschreibung noch fahren.
Die Berechtigungen finden bei der Umschreibung vom alten Führerschein durchaus Beachtung, sodass Sie im neuen EU-Führerschein nicht nur die Berechtigung für die Klasse B erhalten, sondern darüber hinaus auch noch die folgenden:
- AM: ohne Einschränkung
- A und A1: mit der Einschränkung auf dreirädrige Kfz, ggf. mit Anhängern bis 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht (Kennzahlen 79.03, 79.04)
- BE: mit einer Beschränkung auf Kraftfahrzeuge und Kombinationen, bei denen der Anhänger maximal 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht besitzt (Kennzahl: 79.06)
- C, C1E und CE (auf Antrag): mit einer Begrenzung auf Fahrzeuge und Gespanne bis maximal 12 Tonnen und zum Teil auch für Fahrzeuge der Klasse D, allerdings ohne Zulassung für die Personenbeförderung (Kennzahlen 79, 171)
- L: Zugfahrzeuge und land- und forstwirtschaftliche Maschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und Kombinationen mit Geschwindigkeiten von maximal 25 km/h (Kennzahl 174)
Trotz der umfangreichen Beschränkungen können Sie daher auch weiterhin auf ein größeres Spektrum an Kraftfahrzeugen zurückgreifen, die Sie auch noch führen dürfen, nachdem Sie den Führerschein haben umschreiben lassen.
Achten Sie daher darauf, dass bei der Führerscheinstelle die entsprechenden Angaben gemacht werden, damit Sie nichts an Mobilität einbüßen müssen.
Für den Umtausch gelten verschiedene Stichtage, je nachdem, ob Sie noch einen Papierführerschein besitzen oder schon einen Scheckkartenführerschein (auch ein solcher muss umgeschrieben werden, wenn er vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde):
Papierführerscheine: | |
Geburtsjahr | Umtausch muss bis ... erfolgen |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Führerscheine im Scheckkartenformat: | |
Ausstellungsjahr | Umtausch muss bis ... erfolgen |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
ab 2012 | 19. Januar 2033 |
Was benötigen Sie, um den Führerschein umschreiben zu lassen?
Wenn Sie Ihr altes Dokument in einen EU-Führerschein umschreiben wollen, benötigen Sie neben ihrem rosa Führerschein der Klasse 2, 3, 4 usf. zudem auch noch andere Unterlagen. Wichtig ist vor allem ein neues biometrisches Foto. Auf diesem müssen Sie eindeutig erkennbar sein.
Da der neue EU-Führerschein alle 15 Jahre erneuert und mit jedem Antrag ein neues aktuelles Lichtbild beigebracht werden muss, kann so die Identifizierung durch Behörden vereinfacht werden. Generell ist davon auszugehen, dass sich Erwachsene erst ab einem Zeitraum von 10 bis 15 Jahren maßgeblich verändern und so ein neues Ausweisfoto nötig wird.
Neben dem biometrischen Foto brauchen Sie zudem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Mit diesem Dokument können die Behörden den vorgelegten alten Führerschein eindeutig Ihnen zuordnen.
Möchten Sie die Führerscheinklasse C behalten und direkt mit beantragen, so ist ein Gesundheitszeugnis notwendig, das Sie bei der Umschreibung vorlegen müssen.
Besitzen Sie allerdings schon den neuen Führerschein, der in der gesamten EU gültig ist, müssen Sie das Dokument in aller Regel nur dann umschreiben lassen, falls sich Teile der zutreffenden Personendaten seit Erwerb geändert haben sollten.
Führerschein umschreiben: Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Kosten, um den Führerschein umschreiben zu lassen, liegen für die Ausstellung des neuen EU-weit gültigen Ausweises bei zirka 25 Euro. Hinzu kommen noch etwa 6 bis 10 Euro für das neue Lichtbild.
Sie wollen die Klasse C mit beantragen, wenn Sie den Führerschein umschreiben? Hier sind Kosten von zusätzlich etwa 90 Euro für das erforderliche Gesundheitszeugnis zu veranschlagen.
Wollen Sie hingegen nur Ihren Namen im Führerschein ändern lassen, wird meist nur eine geringe Aufwandsentschädigung fällig, da bei diesem Vorgang zumeist eine einfache Ergänzung des bereits vorhandenen Dokuments vonnöten ist. Die Ausstellung eines neuen Führerscheins ist hingegen in der Regel nicht notwendig.
Änderung der Personendaten: Führerschein umschreiben bei Namensänderung
Während Sie den alten Führerschein bis spätestens 2033 umtauschen müssen, genügt im Falle der Änderung von Personendaten bei Inhabern des nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten EU-Führerscheins das Umschreiben.
Haben Sie geheiratet und einen Ehenamen angenommen, der nicht Ihrem Geburtsnamen entspricht, so können Sie den Weg zur Führerscheinstelle antreten. Eine Verpflichtung zur Umschreibung besteht allerdings nicht, solange Sie sich noch mit Ihrem Personalausweis ausweisen können.
Für die Umschreibung genügen in aller Regel die Heiratsurkunde. Haben Sie sich scheiden lassen und den Geburtsnamen wieder angenommen, so benötigen Sie in aller Regel die Scheidungsurkunde. In manchen Fällen genügen den Behörden auch die bereits angepassten Personalausweise. Wenden Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle, um in Erfahrung zu bringen, welche Unterlagen diese genau vorgelegt haben möchte.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Kommen Sie aus dem Ausland und wollen Ihren ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen? Wenn Sie hier lediglich Urlaub machen, ist dies nicht notwendig.
Haben Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland, wird Ihr ausländischer Führerschein auch ohne Umschreiben in Deutschland gänzlich anerkannt, wenn Sie aus einem anderen EU-Land (Europäische Union) stammen oder aber aus einem EWR-Staat (Europäischer Wirtschaftsraum).
Beachten Sie dabei jedoch auch, dass in Ihrem Heimatland hinsichtlich der alten Führerscheine ähnliche Bestimmungen gelten können, die mit Einführung des EU-Führerscheins die alten Dokumente ungültig machen.
Kommen Sie weder aus einem EWR- noch aus einem EU-Staat und wollen sich hier dauerhaft niederlassen, dürfen Sie lediglich bis zu sechs Monate noch Ihren alten Führerschein nutzen. Hiernach dürfen Sie lediglich weiterhin in Deutschland fahren, wenn Sie den ausländischen Führerschein haben umschreiben und in Deutschland – und damit in der gesamten EU – anerkennen lassen.
Müssen Sie einen deutschen Führerschein im Ausland umschreiben? Sofern Sie sich innerhalb der EU bewegen, wird auch die deutsche Fahrerlaubnis anerkannt – der EU-Führerschein ohnehin, als er die Reisefreiheit innerhalb des europäischen Großraums erleichtern und fördern soll. Die Umschreibung in den EU-Führerschein bedeutet damit auch eine größere Reisefreiheit und geringere Urlaubsstrapazen.
Habe den Rosa-Führerschein 1958 gemacht.
Will den neuen haben.
Welche Formulare müssen ausgefüllt werden?
Wo bekommt man sie?
Mit freundlichen Grüßen.
Ich bin Jahrgang 1957. Also mein Lappen ist nur noch bis 19. Jan. 2022 gültig. Ich halte mich z. Zt. im außer europäischen Ausland auf und komme erst im Sommer wieder nach Deutschland zurück. Kann ich meinen Lappen dann auch noch umschreiben? Oder ist das dann schon zu spät?
Gruß
Michael
Ich hätte eine generelle Frage zu den Umtauschfristen:
Werden die Führerschein Inhaber, unmittelbar vor Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist, Behördlich nochmals durch eine letzte Fristsetzung schriftlich auf einen möglichen Einzug (Verlust) Ihres FS informiert?
Wenn JA wieviel Wochen davor wird nochmals erinnert
Wenn NEIN würde mich interessieren warum nicht?
Ich denke dass DIE MEISTEN diese ABSOLUT WICHTIGE INFORMATION ZEITNAH gerne nochmals haben würden.
Viele sind vielleicht verreist oder auf Geschäftsreise, andere vielleicht erkrankt oder haben diese Informationen nicht mehr über die Medien erhalten. Alleine die Tatsache, dass mehrere Tausch- Termine mit unterschiedlichen FS- Zeiten angesetzt wurden verkompliziert den Vorgang für sehr viele Menschen ungemein.
Oder würden Sie sich noch nach 3, 4, oder noch mehr Jahren an den Stichtag erinnern, wo Sie ihren Führerschein verlieren könnten?
Danke für Ihre Antwort
Hallo,
viele… werden vermutlich die Umtausch – Stichtage einfach übersehen und verpassen, weil die Fristen nicht einheitlich geregelt wurden, sondern nach Geburtsjahr und Austellungsjahr was definitiv für Verwirrung sorgen wird. Ich habe z.B., im Netz gelesen, dass eine „Umtauschsfrist bis sätestens 2033“ besteht! Von FS Entzug oder gar von Verfall war bis zum erreichen dieser Frist absolut nicht die Rede. Ich frage mich immer öfter was man in diesem Land überhaupt noch glauben kann… Jedenfalls wird hier auch schlampige Öffentlichkeitsarbeit der Medien in Sachen Aufklärung betrieben. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…