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Während der neue EU-Führerschein fürs Auto 15 Jahre gültig ist und danach nur aktualisiert und mit neuem Foto versehen werden muss, handelt es sich bei den Führerscheinklassen der größeren Kraftfahrzeuge um befristete Fahrerlaubnisse.
Erfolgt die Beantragung der Verlängerung vom Lkw-Führerschein und Co. nicht rechtzeitig, erlischt die Fahrerlaubnis. Doch wie lange ist die Fahrerlaubnis für den Lkw gültig? Welche Führerscheine müssen Sie verlängern, um die Fahrerlaubnis nicht zu verlieren? Und welche Unterlagen benötigen Sie, um den Bus- oder Lkw-Führerschein zu verlängern? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
FAQ: Führerschein verlängern
Gemäß § 23 Absatz 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T auf unbefristete Zeit erteilt. Als Inhaber einer dieser Führerscheinklassen müssen Sie also lediglich den EU-Führerschein nach 15 Jahren aktualisieren lassen. Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE müssen Sie verlängern lassen.
Führerscheine der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden maximal für fünf Jahre erteilt und müssen anschließend verlängert werden. Dazu müssen Sie diverse Gutachten vorlegen. Danach sind die Fahrerlaubnisse abermals fünf Jahre lang gültig. Diese Vorschrift dient der Verkehrssicherheit.
Informationen zu den Kosten, die fällig werden, um einen Bus- oder Lkw-Führerschein verlängern zu lassen, finden Sie hier.
Führerscheinverlängerung bei Lkw, Bus und Personenbeförderung
Die Führerscheine der Klasse C (Lkw) und D (Bus) sind mittlerweile nur noch für einen begrenzten Zeitraum gültig. Nach fünf Jahren läuft die Fahrerlaubnis ab und muss vom Führerscheininhaber verlängert werden. Grund hierfür ist insbesondere, dass gerade die Berufskraftfahrer höheren Anforderungen standhalten müssen – vor allem gesundheitlich. Sind die Fahrer in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt, stellen die großen Kraftfahrzeuge eine besondere Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Aus diesem Grunde ist es besonders bei Berufskraftfahrern von Bedeutung, die Tauglichkeit und Gesundheit in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Dabei ist die Führerscheinverlängerung aber nicht nur für Fahrer von Bussen und Lastkraftwagen vonnöten: Auch Inhaber der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung – Taxifahrer und Co. – müssen den Führerschein regelmäßig verlängern lassen.
Versäumen Sie die Führerscheinverlängerung oder entscheiden Sie sich gar wissentlich dagegen, dürfen Sie keine Fahrzeuge der entsprechenden Fahrzeugklassen mehr fahren. Allerdings können Sie sich auch nach Ablauf der Frist den Lkw-Führerschein jederzeit wieder verlängern lassen.
Während Sie früher nach etwa zwei Jahren dabei zumeist erneut fahrpraktische Lehrstunden absolvieren mussten, genügen heutzutage in aller Regel die üblichen Unterlagen, um den Lkw-Führerschein zu verlängern. Die Frist, ab der davon ausgegangen werden kann, dass Sie nicht mehr ausreichend praktische Übung im Umgang mit den tonnenschweren Fahrzeugen haben, liegt derzeit bei zirka sieben Jahren. Allerdings bleibt die Entscheidung über die benötigte Nachweise der ausstellenden Führerscheinstelle überlassen. Wollen Sie den Lkw-Führerschein verlängern, können Module zur Praxisschulung stets verlangt werden.
Die Führerscheinverlängerung betrifft generell alle Inhaber der folgenden Fahrerlaubnisklassen:
- Lastkraftwagen-Klassen: C, C1, CE, C1E
- Bus-Klassen: D, D1, DE, D1E
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Mietwagen, Taxen, Krankentransport usf.)
Den alten Führerschein der Klasse 2 verlängern
Der alte (rosa) Lappen, den Fahrerlaubnisinhaber bis 1999 noch erhielten, muss noch nicht alle fünf Jahre verlängert werden. Die Regelung gilt lediglich für die neuen EU-Führerscheine.
Allerdings erlischt die Fahrerlaubnis dennoch automatisch, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben. Versäumen Sie es hiernach mehr als zwei Jahre, den Führerschein verlängern zu lassen, erlischt die Fahrerlaubnis gänzlich. Sie müssten die Führerscheinprüfung noch einmal neu absolvieren, wenn Sie weiterhin als Berufskraftfahrer arbeiten wollen.
P-Schein und Lkw-Führerschein verlängern lassen: Benötigte Unterlagen
Um den Führerschein der Klasse C verlängern zu lassen, benötigen die Fahrer bestimmte Unterlagen. Hierzu zählt insbesondere der Nachweis über die erfolgreich bestandene, ärztliche Untersuchung für den Lkw-Führerschein. Ein Verlängern der Fahrerlaubnis ist ohne Bestätigung, dass der Gesundheitszustand des Fahrers den Anforderungen eines Berufskraftfahrers standhalten kann, nicht möglich.
Die körperliche Belastung, denen die Berufskraftfahrer ausgesetzt sind, ist mitunter enorm: Nicht nur die Konzentrationsfähigkeit im Straßenverkehr über Stunden hinweg, sondern auch das lange Sitzen bedürfen gesundheitlicher Fitness und körperlich und geistiger Belastbarkeit. Ist dies nicht mehr gewährleistet, stellt der Fahrer in seinem schweren Transporter eine Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar.
Ein amtsärztliches Gutachten soll über die Leistungsfähigkeit und Gesundheit des Führerscheininhabers Aufschluss geben. Untersucht werden die Fahrer vor allem dahingehend, ob z. B. ggf. Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorliegen und die Blutzuckerwerte in Ordnung sind. Generell gelten Einschränkungen hinsichtlich der gesundheitlichen Konstitution von Fahrzeugführern. Gerade für Berufskraftfahrer sind diese besonders streng. Besonders Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit und Orientierung müssen gut ausgeprägt sein.
In Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) finden sich Angaben zu den einzelnen Erkrankungen, die einer Erteilung oder Verlängerung vom Führerschein im Wege stehen können. Neben Epilepsie zählen hierzu etwa auch Diabetes, schwerwiegende Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Infarkte usf. In der ärztlichen Untersuchung werden die Befunde durch den Arzt in der amtsärztlichen Bescheinigung protokolliert.
Neben der Prüfung der körperlichen Konstitution in ihrer Gesamtheit benötigen Sie beim Lkw-Führerschein für die Verlängerung auch eine augenärztliche Bescheinigung. Während der Sehtest für Fahrerlaubnisinhaber der kleineren Fahrzeugklassen nur einmalig zum erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis vonnöten ist, müssen Berufskraftfahrer alle fünf Jahre einen solchen Test bestehen, um den Führerschein für Lkw, Bus & Co. verlängern zu lassen. Die Untersuchung ist dabei jedoch insgesamt wesentlich umfangreicher: Farbwahrnehmung, Kontrastsehen, Sichtfeld und Sichtstärke werden hier geprüft.
Für die Verlängerung vom Führerschein zur Personenbeförderung benötigen Sie zudem stets ein polizeiliches Führungszeugnis. Um Fahrgäste in Taxi, Bus und Co. also überhaupt befördern zu können, dürfen Sie nicht vorbestraft sein.
Sind in Ihrem Führungszeugnis Eintragungen vorhanden, so verweigert die Führerscheinstelle in aller Regel die Erteilung und Erneuerung des P-Scheins. Grund hierfür ist vor allem, dass Personen, die im Fahrgastgeschäft unterwegs sind, besonders vertrauensvoll und verlässlich sein müssen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie Ihren Führerschein verlängern lassen wollen:
- aktuelles Lichtbild
- ärztliche Untersuchung mit amtsärztlichem Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- augenärztliches Gutachten
- Führungszeugnis (P-Schein)
Lkw-Führerschein verlängern: Welche Kosten auf Sie zukommen
Wenn Sie den Führerschein verlängern lassen, ist dies stets auch mit weiteren Kosten verbunden. Neben den Kosten für die Ausstellung eines neuen Ausweisdokuments (40 bis 50 Euro) müssen Sie bei der Führerscheinverlängerung mit folgenden Posten rechnen:
- augenärztliches Gutachten: um 80 Euro
- amtsärtzliches Gutachten: um 50 Euro
- Lichtbild: um 8 Euro
- Führungszeugnis: 13 Euro
Hallo, bin als Berufskraftfahrer seit 1989 tätig und falle z.B. beim „Augenärztlichen Gutachten“ unter die Sonderregelung „Alter Kraftfahrer“. Das hat mir letztes Jahr gerade so noch den Arsch gerettet. Als Neuantragssteller der Klasse CE würden die mich sofort abweisen. Bin bald 56 und muss noch 1x durch dieses gutachten kommen. Wenn nicht, könnte ja sein, dass ich aus Versehen, also nicht vorsätzlich weiter meinen Beruf ausübe. Denn die Fahrerkarte verlängere ich mit 58, das heißt sie reicht bis ich 63 bin. Das wiederum genügt mir, da ich am 1.07.2026 in Rente gehen kann, mit 13,8 % Abschlag. Was würde mich juristisch gesehen erwarten, sollte ich es verschwitzt haben, meine Fahrerlaubnis zu verlängern?
Hallo Theo,
für die Beantwortung der Frage sind weitere Einzelheiten nötig, die Sie am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
– Die Redaktion