Wenn der Führerschein verloren geht?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 16. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Der Führerschein ist weg? Was ist zu tun?
Der Führerschein ist weg? Was ist zu tun?

Der Führerschein zählt ebenso wie der Personalausweise zu den Dokumenten, die sich die Leute am seltensten ansehen. Dabei sind beide im Zweifelsfall unerlässlich, um sich bei Personen- oder Verkehrskontrollen ausweisen zu können.

Von Zeit zu Zeit kann es vorkommen, dass der Führerschein einmal abhanden kommt, etwa weil das Portmonnaie verloren oder gestohlen wurde.

Doch was müssen Sie tun, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Führerschein verloren

Was ist beim Verlust des Führerscheins zu unternehmen?

Gemäß FeV müssen Sie den Verlust umgehend bei der Fahrerlaubnisbehörde melden.

Darf ich ohne Führerschein fahren?

Nein, wer ohne einen Nachweis der Fahrerlaubnis ein Fahrzeug steuert, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Entstehen für den neuen Führerschein Kosten?

Ja, in der Regel müssen Sie für die Ausstellung eines neuen Führerscheins mit Ausgaben zwischen 25 und 35 Euro rechnen.

Verlust vom Führerschein anzeigen

Haben Sie Ihren Führerschein verloren, müssen Sie den Verlust bei Bemerken so bald als möglich der Fahrerlaubnisbehörde und ggf. auch der Polizei melden. Da es sich um ein rechtswirksames Identifikationsmittel handelt, muss der Missbrauch dieses Dokuments in jedem Fall unterbunden werden.

Doch auch um im Falle einer Verkehrskontrolle den Führerschein vorzeigen zu können, bedarf es der Meldung des Verlustes. Erst dann kann ein Ersatzführerschein ausgestellt werden. Fahren Sie ohne Führerschein mit dem Auto, droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

Laut § 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist die Meldung unverzüglich zu vollziehen:

„Ist ein Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.“

Führerschein verloren? Die Kosten für den Ersatz

Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen oder ist er anderweitig abhanden gekommen, muss ein vorläufiger Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Streng genommen dürfen Sie ohne Beantragung von einem neuen Ersatzführerschein und dem Übergangsdokument nicht mehr mit dem Auto fahren.

Führerschein verloren? Wo beantragen Sie einen Ersatz? In der Regel können Sie sich hierzu an die zuständige Führerscheinstelle in Ihrem Meldebereich wenden.
Für die Dauer der Neuaustellung erhalten Sie einen Übergangsführerschein.
Für die Dauer der Neuaustellung erhalten Sie einen Übergangsführerschein.

Dabei muss sich die Behörde beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vergewissern, dass Sie eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Die Kosten für die Auskunft können im Zweifel auch Ihnen selbst zur Last gelegt werden. Dies entfällt in der Regel, wenn Sie den Führerschein auch in demselben Amt bereits beantragt hatten und eine entsprechende Auskunft aus dem örtlichen Fahreignungsregister bezogen werden kann (sog. „Karteikartenabschrift“).

Hinzu kommen gegebenenfalls noch Kosten für ein neues biometrisches Foto, dass Sie für den Erhalt des vorläufigen Führerscheins und die Ausstellung eines neuen Dokuments benötigen.

Die Kosten für den neuen Ersatzführerschein liegen je nach Region zwischen 25 und 35 Euro. Für den Zeitraum von drei bis vier Wochen, in denen das neue Dokument erstellt wird, erhalten Sie den Übergangsführerschein, mit dessen Hilfe Sie sich im Falle einer Verkehrskontrolle ausweisen können.

Mofa-Führerschein verloren? Auch für die Prüfbescheinigung der kleineren Fahrzeugklasse gilt: Ohne gültiges Dokument, das über das Vorliegen einer entsprechenden Fahrerlaubnis Auskunft gibt, dürfen Sie sich nicht im Straßenverkehr bewegen.

Führerschein verloren: Die Eidesstattliche Versicherung

Haben Sie den Führerschein verloren, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen.
Haben Sie den Führerschein verloren, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen.

Zusätzlich müssen Sie bei der Beantragung in aller Regel eine eidesstattliche Versicherung abgeben, in der Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen der Führerschein tatsächlich geklaut wurde oder Sie ihn verloren haben. Hierfür fallen weitere Kosten um 30 Euro an.

Stellen Behörden hiernach fest, dass Sie den Führerscheinverlust nur vorgetäuscht haben, um ein neues Ausweisdokument zu erhalten für den Fall, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis abgeben mussten, können drakonische Strafen drohen. Eine falsche eidesstattliche Versicherung begründet den Tatbestand des Meineids.

Nach § 154 Strafgesetzbuch (StGB) ist für einen Meineid eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, in minderschweren Fällen zwischen sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu verhängen.

Wiederauftauchen des verlorenen Führerscheins

Finden Sie den Führerhschein nach Erhalt des Ersatzführerscheins doch noch wieder, müssen Sie das alte Dokument unverzüglich bei der zuständigen Behörde zurückreichen. Andernfalls droht ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro.

Im Video zusammengefasst: Führerschein verloren – und nun?

Führerschein verloren und nun völlig planlos, wie es weitergehen soll? Die wichtigsten Schritte haben wir im Video für Sie zusammengefasst.
Führerschein verloren und nun völlig planlos, wie es weitergehen soll? Die wichtigsten Schritte haben wir im Video für Sie zusammengefasst.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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