Der Führerschein zählt ebenso wie der Personalausweise zu den Dokumenten, die sich die Leute am seltensten ansehen. Dabei sind beide im Zweifelsfall unerlässlich, um sich bei Personen- oder Verkehrskontrollen ausweisen zu können.
Von Zeit zu Zeit kann es vorkommen, dass der Führerschein einmal abhanden kommt, etwa weil das Portmonnaie verloren oder gestohlen wurde.
Doch was müssen Sie tun, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Führerschein verloren
Gemäß FeV müssen Sie den Verlust umgehend bei der Fahrerlaubnisbehörde melden.
Nein, wer ohne einen Nachweis der Fahrerlaubnis ein Fahrzeug steuert, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen.
Ja, in der Regel müssen Sie für die Ausstellung eines neuen Führerscheins mit Ausgaben zwischen 25 und 35 Euro rechnen.
Verlust vom Führerschein anzeigen
Haben Sie Ihren Führerschein verloren, müssen Sie den Verlust bei Bemerken so bald als möglich der Fahrerlaubnisbehörde und ggf. auch der Polizei melden. Da es sich um ein rechtswirksames Identifikationsmittel handelt, muss der Missbrauch dieses Dokuments in jedem Fall unterbunden werden.
Doch auch um im Falle einer Verkehrskontrolle den Führerschein vorzeigen zu können, bedarf es der Meldung des Verlustes. Erst dann kann ein Ersatzführerschein ausgestellt werden. Fahren Sie ohne Führerschein mit dem Auto, droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
Laut § 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist die Meldung unverzüglich zu vollziehen:
„Ist ein Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.“
Führerschein verloren? Die Kosten für den Ersatz
Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen oder ist er anderweitig abhanden gekommen, muss ein vorläufiger Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Streng genommen dürfen Sie ohne Beantragung von einem neuen Ersatzführerschein und dem Übergangsdokument nicht mehr mit dem Auto fahren.
Dabei muss sich die Behörde beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vergewissern, dass Sie eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Die Kosten für die Auskunft können im Zweifel auch Ihnen selbst zur Last gelegt werden. Dies entfällt in der Regel, wenn Sie den Führerschein auch in demselben Amt bereits beantragt hatten und eine entsprechende Auskunft aus dem örtlichen Fahreignungsregister bezogen werden kann (sog. „Karteikartenabschrift“).
Hinzu kommen gegebenenfalls noch Kosten für ein neues biometrisches Foto, dass Sie für den Erhalt des vorläufigen Führerscheins und die Ausstellung eines neuen Dokuments benötigen.
Die Kosten für den neuen Ersatzführerschein liegen je nach Region zwischen 25 und 35 Euro. Für den Zeitraum von drei bis vier Wochen, in denen das neue Dokument erstellt wird, erhalten Sie den Übergangsführerschein, mit dessen Hilfe Sie sich im Falle einer Verkehrskontrolle ausweisen können.
Führerschein verloren: Die Eidesstattliche Versicherung
Zusätzlich müssen Sie bei der Beantragung in aller Regel eine eidesstattliche Versicherung abgeben, in der Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen der Führerschein tatsächlich geklaut wurde oder Sie ihn verloren haben. Hierfür fallen weitere Kosten um 30 Euro an.
Stellen Behörden hiernach fest, dass Sie den Führerscheinverlust nur vorgetäuscht haben, um ein neues Ausweisdokument zu erhalten für den Fall, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis abgeben mussten, können drakonische Strafen drohen. Eine falsche eidesstattliche Versicherung begründet den Tatbestand des Meineids.
Wiederauftauchen des verlorenen Führerscheins
Finden Sie den Führerhschein nach Erhalt des Ersatzführerscheins doch noch wieder, müssen Sie das alte Dokument unverzüglich bei der zuständigen Behörde zurückreichen. Andernfalls droht ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro.
tja, wenn das alles so klappen würde, bei der region hannover wartet man 9 Wochen auf einen Termin um den ersatzführerschein zu beantragen, und dann noch mal die gleiche zeit um das dokument zu bekommen und dann braucht man einen termin um das dokument abzuholen.