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Weitere Ratgeber zur Probezeit
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Probezeit:
Der Führerschein auf Probe
Probezeit: Verkehrsverstöße und ihre Folgen
Verstoß | Konsequenz |
---|---|
Sie begingen erstmalig einen B-Verstoß während der Probezeit. | → keine |
Sie begingen erstmalig einen A-Verstoß bzw. einen zweiten B-Verstoß während der Probezeit. | → Verlängerung der Probezeit (+ 2 Jahre) → Anordnung eines Aufbauseminars |
Sie fuhren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen (A-Verstoß). | → Verlängerung der Probezeit (+ 2 Jahre) → Teilnahme an besonderem Aufbauseminar |
Sie begingen einen A-Verstoß bzw. zwei B-Verstöße während der verlängerten Probezeit. | → kostenpflichtige Verwarnung → Empfehlung: verkehrs-psychologische Beratung |
Sie begingen einen zweiten A-Verstoß bzw. zwei weitere B-Verstöße während der verlängerten Probezeit. | → Entzug der Fahrerlaubnis |
FAQ: Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis muss grundsätzlich eine Probezeit von zwei Jahren durchlaufen werden.
In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Regelmissachtungen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Regelmissachtungen (B-Verstößen) unterschieden. Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen noch weitere Konsequenzen, die sich nach der Kategorie der jeweiligen Zuwiderhandlung richten.
Ein A-Verstoß zieht eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Hinzu kommt die Anforderung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Das Gleiche geschieht bei zwei B-Verstößen. Ein B-Verstoß allein hat noch keine Maßnahmen zur Folge. Weitere Infos zu den probezeitrelevanten Maßnahmen finden Sie in dieser Tabelle.
Video: A- und B-Verstoß – Wo ist der Unterschied?
Haben Fahrschüler erfolgreich die praktische Prüfung absolviert, erhalten Sie die Fahrerlaubnis. Zugleich treten sie auch in eine zweijährige Bewährungszeit ein – die Probezeit für Fahranfänger. Sie erhalten den Führerschein gewissermaßen auf Probe.
Dieser zusätzliche Zeitraum dient der Bewährung der Neulinge im Straßenverkehr. Obwohl sie die Fahrschule erfolgreich abgeschlossen haben, befinden sie sich gewissermaßen noch immer in der Lernphase. Die nötige Fahrerfahrung fehlt. Aus diesem Grunde legt der Gesetzgeber hier besonders großen Wert auf die Einhaltung der Vorschriften im Straßenverkehr.
Die Richtlinien und Gesetze dienen der allgemeinen Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Fahranfänger haben in der Regel noch kein ausreichend gut ausgeprägtes Fahrgefühl entwickelt, zeigen von Zeit zu Zeit und je nach Situation noch leichte Unsicherheiten. Die Einhaltung der Vorschriften dient in diesem Falle der besonderen Absicherung. Bei Regelbefolgung sinkt die Wahrscheinlichkeit, in Unfälle verwickelt zu werden bzw. selbst welche zu verursachen. Die neuen Straßenverkehrsteilnehmer sollen in der Führerschein-Probezeit ihr Auto, dessen Wirk- und Verhaltensweise sowie den Verkehrsfluss praktisch erfahren und ihr Reaktionsvermögen so trainieren.
Fahranfänger und junge Fahrer der Altersklasse 18 bis 24 Jahren sind besonders gefährdet – und gefährdend – im Straßenverkehr. Sie werden laut statistischen Untersuchungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) am häufigsten in schwere Unfälle verwickelt.
In der Probezeit gilt es einiges zu beachten. Besonders Alkohol- und Drogenvergehen, das Überfahren einer roten Ampel und eine Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit können ernsthafte Folgen haben. Lesen Sie im Folgenden mehr dazu, wie die Ahndung von Verkehrsverstößen in diesen ersten Jahren von den üblichen Sanktionen abweichen kann.
Alkohol in der Probezeit
In Deutschland gilt für Autofahrer die 0,5-Promillegrenze. Wer mit einem Blutalkoholwert von mehr als 0,5 Promille am Steuer ertappt wird, muss mit einem hohen Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.
Eine gesonderte Regelung jedoch findet sich im Straßenverkehrs-Gesetz (StVG) für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren. Die gesetzliche Höchstgrenze der Blutalkoholkonzentration liegt hier bei 0,0 Promille. Damit ist auch während der Probezeit Alkohol am Steuer unter allen Umständen untersagt.
Für Fahrer, die sich in der Probezeit befinden und Fahrzeugführer, die das 21. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, gilt striktes Alkoholverbot am Steuer!
Bereits geringe Alkohlmengen im Blut können damit den betreffenden Personen zum Verhängnis werden. Die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger zum Thema Alkoholverstöße kann ebenso folgen wie ein hohes Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Befinden Sie sich also in der Probezeit, sollten Sie die Finger gänzlich vom Alkohol lassen, wenn Sie noch mit dem Auto fahren wollen. Andernfalls können Sie die erst kürzlich erworbene Fahrerlaubnis auch schnell wieder verlieren. Bereits das Fahren mit 0,1 Promille Blutalkohol kann zu schwerwiegenden Sanktionen führen.
Auch andere Verstöße im Straßenverkehr können schnell wieder im Verlust vom Führerschein resultieren. Bei zu vielen A- und B-Vertsößen drohen Fahranfängern in der Probezeit neben den Bußgeldern noch zusätzliche Sanktionen.
Führerschein auf Probe: A-Vertoß und B-Verstoß
Bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten treffen die Gesetze eine Einordnung in sogenannte A-Verstöße und B-Verstöße. Jeder einzelne Tatbestand ist dabei in diese beiden Kategorien eingeteilt. Doch was bedeutet diese Kennzeichnung?
Verkehrsverstöße der Kategorie B umfassen alle weniger schwerwiegenden Vergehen, Kategorie A hingegen die schwereren Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Zu den B-Verstößen gehören u.a.:
- abgefahrene bzw. defekte Reifen
- falsche oder fehlende Absicherung von Pannenfahrzeugen inklusive Gefährdung oder Unfall
- Behinderung von Polizei, Feuerwehr und Notarzt durch Parkverstoß
Diese Verstöße können generell auch mit höheren Geldbußen und Punkten in Flensburg geahndet werden, zählen jedoch zu den weniger verkehrsgefährdenden Ordnungswidrigkeiten.
A-Verstöße sind z. B.:
- Fahrerflucht
- Nötigung im Straßenverkehr
- Fahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss
- Geschwindigkeitsüberschreitungen (ab 21 km/h)
- Fahren über eine rote Ampel
- Verstoß gegen das Überholverbot
Diese schwerwiegenden Tatbestände stellen im Verkehrsgeschehen eine erhöhte Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer und den Fahrer selbst dar.
Für Fahranfänger ist die Einteilung in die Kategorien A und B aus diesem Grunde von besonderer Bedeutung, da für eine gewisse Anzahl von entsprechenden Vergehen zusätzlich zu den Geldbußen schärfere Sanktionen erhoben werden können.
Verkehrsvergehen in der Probezeit
Fahranfänger können unabhängig von dem Punktestand auf ihrem Konto in Flensburg den Führerschein und die Fahrerlaubnis schnell wieder verlieren. Neben der Teilnahme an einem Aufbauseminar zählen zu den strengeren Sanktionen während der Bewährungsphase hierzu vor allem die Verlängerung der Probezeit.
Begehen Sie in der Probezeit einen Verkehrsverstoß, für den laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 60 Euro und mehr angesetzt ist, wird die Probezeit in der Regel um zwei weitere Jahre verlängert. Von dieser Regelung gibt es allerdings Ausnahmen, wie beispielsweise das Befahren einer Umweltzone ohne vorgeschriebene Plakette. Hierfür werden 100 Euro fällig; Auswirkungen auf die Probezeit hat diese Zuwiderhandlung jedoch keine.
Fallen Sie während der Probezeit mit einem A-Verstoß bzw. einem zweiten B-Verstoß auf, folgt in der Regel die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Die Gesamtdauer der Bewährungsphase erhöht sich damit auf vier Jahre. Werden Sie z. B. in der Probezeit geblitzt und überschritten dabei die Geschwindigkeit um 21 km/h und mehr, wird die Probezeit verlängert.
Zusätzlich kann die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet sein. Die Fahranfänger sollen sich hier mit den von ihnen missachteten Vorschriften auseinandersetzen und noch einmal gezielter geschult werden. Ein Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten um 400 Euro eine kostspielige Angelegenheit. Nehmen Sie das Aufbauseminar nicht wahr, kann Ihnen im Zweifel auch ein Fahrverbot auferlegt werden.
Bei Alkohol- und Drogenverstößen innerhalb der Probezeit müssen Fahranfänger an einem speziellen Aufbauseminar teilnehmen. Der Fokus liegt hier auf den rechtlichen Bestimmungen und den Folgen von Alkohol und anderen Drogen im Straßenverkehr. Zudem wird auch hier sofort die Probezeit verlängert. Auch ein Bußgeld von 500 bis 1.500 Euro, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot sind laut Bußgeldkatalog vorgesehen.
Erneut geblitzt in der Probezeit? Befinden Sie sich bereits in der verlängerten Probezeit können die Folgen einer Verkehrsordnungswidrigkeit noch schwerer wiegen. Bei einem A-Verstoß bzw. zwei B-Verstößen, wenn die Probezeit bereits verlängert wurde, können die Behörden Sie kostenpflichtig verwarnen. Die Höhe der zusätzlich erhobenen Buße liegt in der Regel im Ermessen der Behörden.
Die Wahrnehmung einer Beratung bei einem Verkehrspsychologen kann empfohlen sein. Hier sollen die Verkehrssünder gemeinsam mit dem Psychologen ergründen, welche Ursachen sich für die wiederholten Vergehen finden lassen wie z. B. Leichtsinn, Unaufmerksamkeit, Aggression, Alkoholprobleme. Auch Lösungsstrategien können Sie hier gemeinsam mit der Fachkraft entwickeln.
Helfen all diese Maßnahmen nicht und der Fahranfänger begeht hiernach dennoch erneut einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß, kann ihm ohne Verzug die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wenn Sie also mehrfach eine rote Ampel überfahren in der Probezeit, kann der Führerschein schnell wieder verloren sein.
Haben besonders hartnäckige Verkehrssünder die Fahrerlaubnis verloren, können sie zudem für längere Zeit – sechs Monate und mehr – für den Neuerwerb gesperrt werden. Das bedeutet, sie können den Führerschein über die erneute Absolvierung der Fahrschule erst nach gewisser Zeit wieder erwerben – und gegebenenfalls nur durch vorherige Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).