§ 23 FeV (Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 8. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

§ 23 regelt die Geltungsdauer von Führerscheinen

Gültigkeit der Fahrerlaubnis

Kraftfahrzeuge sind in Deutschland in verschiedene Klassen unterteilt, die ein unterschiedliches Mindestalter verlangen. Im nachfolgenden Bußgeldkatalog finden Sie den Tatbestand des § 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zur Geltungsdauer der Fahrerlaubnis und den dazugehörigen Beschränkungen und Auflagen.

FAQ: § 23 FeV (Gültigkeit der Fahrerlaubnis)

Wann ist meine Fahrerlaubnis unbegrenzt gültig?

Dies hängt von der Führerscheinklasse ab. Für welche eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer besteht, erfahren Sie hier.

Gibt es auch Klassen mit einer befristeten Gültigkeit?

Ja, die sogenannten C- und D-Klassen müssen alle 5 Jahre erneuert werden. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle.

Womit muss ich bei einem Verstoß gegen § 23 FeV rechnen?

Hierfür droht ein Verwarngeld von 25 Euro.

Tatbestand des § 23 FeV

TBNRTatbestandStrafe (€)
223100Sie führten ein Kraftfahrzeug, ohne die Auflagen zu beachten.25

Geltungsdauer laut § 23 FeV

§ 23 regelt die Geltungsdauer von Führerscheinen
§ 23 regelt die Geltungsdauer von Führerscheinen

Darüber hinaus dauert die Ausbildung in der Fahrschule auch unterschiedlich lange – wenige Wochen bis viele Monate. So können sich die Anzahl an praktischen Stunden, die Menge an Theorie, die in der Fahrschule vermittelt wird und die jemand später für die Prüfung lernen muss, stark variieren. Selbstverständlichen ist zusammen mit den Fahrstunden die praktische Prüfung bei manchen Klassen auch schwieriger als bei anderen.


So bedarf die Mofa-Prüfbescheinigung (die jedoch strenggenommen kein Führerschein ist) nur einer Prüfung in der Theorie und nur wenigen theoretischen Stunden sowie zwei Fahrstunden zu je 45 Minuten. Deshalb kann sie bereits nach einigen Wochen absolviert werden, während die Ausbildung für das Auto mindestens einige Monate dauert. Das liegt darin begründet, dass das Fahren mit einem Auto, mehr Wissen und Fähigkeiten erfordet – was mit vielen Stunden Theorie und Praxis in der Fahrschule erlangt wird – als das Fahren eines Mofas.

Ein weiterer großer Unterschied ist die Zeit, wie lange ein Führerschein gültig ist. Sie kann entweder unbefristet oder auch auf eine bestimmte Zeit befristet sein – je nach Fahrzeugklasse. Meistens hängt die Frist vor allem davon ab, wie groß die Verantwortung ist, die eine Kraftfahrzeugklasse mit sich bringt. Dies gilt vor allem für jegliche Arten von Lkws oder Bussen, da ein Fehlverhalten des Fahrers mit diesen Fahrzeugen schnell Menschenleben kosten kann.

Unbefristete Führerschein-Dauer

Bei den meisten Klassen ist die Fahrerlaubnis unbefristet gültig. Sobald die Fahrerlaubnis für eine dieser Klassen erfolgreich erworben wurde, ist es dem Inhaber theoretisch auf Lebenszeit erlaubt, Kraftfahrzeuge dieser Art zu führen. Dazu gehören laut § 23 FeV die Krafträder (A, A1, M, S), die Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (T, L) ein Auto bis 3500 kg und einem Anhänger über 750 kg (B, BE) und die Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg (C1E).

Führerschein befristet auf 5 Jahre

Bei dieser Gruppe an Klassen ist die Zeit auf 5 Jahre befristet. Danach muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Zu dieser Gruppe gehören gemäß § 23 FeV die Kraftfahrzeuge über 3500 kg mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz und einem Anhänger über 750 kg (C, CE) Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz und Anhänger über 750 kg (D, DE) sowie Kraftfahrzeuge mit mehr als 8, aber höchstens 16 Sitzplätzen ohne Fahrersitz und Anhänger über 750 kg (D1, D1E).

Führerschein-Dauer bis 50 unbefristet

Die Klasse von Kraftfahrzeugen mit mehr als 3500 kg, aber höchstens 7500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz (C1) stellt laut § 23 FeV eine Sonderform dar. Der Führerschein ist zunächst bis zur Erreichung des 50. Lebensjahres unbefristet, danach ist sie wieder jeweils auf 5 Jahre befristet.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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