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Anerkennung der ausländischen Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten
In Paragraph 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind der Umgang mit und die Anerkennung in Deutschland von Fahrerlaubnissen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten oder EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum) geregelt. Besitzer eines ausländischen Führerscheins müssen beim Wechsel des ordentlichen Wohnsitzes nach Deutschland einige Punkte beachten. Lesen Sie im Folgenden welche Auflagen für ausländische Führerscheine gelten.
FAQ: § 28 FeV
Unter § 28 FeV definiert der Gesetzgeber, inwieweit eine Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus der EU oder dem EWR erfolgt.
Grundsätzlich bleibt die Fahrerlaubnis aus einem Staat der EU bzw. des EWR auch in Deutschland bestehen. Es ist daher in der Regel nicht notwendig, diese ausländischen Führerscheine umschreiben zu lassen.
Ja, wer ein Kfz führt, ohne die Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis zu beachten, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro vor.
Geldbußen nach § 28 FeV
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
228100 | Sie führten das Kraftfahrzeug, ohne die Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis zu beachten. | 25 |
Im Grundsatz gilt nach § 28 FeV, dass auch eine Fahrerlaubnis aus dem europäischen Ausland (EU und/oder EWR) in Deutschland Gültigkeit hat. Dabei gilt für diese Nachweise neben den Bestimmungen und Vorschriften aus dem Herkunftsland jedoch auch die Verordnung in Deutschland.
Um die Vergleichbarkeit über die Landesgrenzen hinweg zu erleichtern, hat sich die Europäische Union (EU) im Januar 2013 auf ein einheitliches System von Fahrerlaubnisklassen verständigt. Erteilung und Übertragung des Führerscheins bei Wohnsitzwechsel über die Landesgrenzen hinweg soll so erleichtert werden.
Führerscheinklassen seit 2013:
Klasse | gültig für |
---|---|
AM | zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtfahrzeuge |
A | Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
A1 | Krafträder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und 11 Kilowatt |
A2 | Krafträder bis 35 Kilowatt |
B | Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) |
B17 | "Begleitetes Fahren ab 17" |
BE | Kombination: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zGG mit Anhänger vn 0,75 bis 3,5 Tonnen zGG |
C | Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zGG |
C1 | Kraftfahrzeuge mit 3,5 bis 7,5 zGG |
C1E | Kombination: Kraftfahrzeuge mit 3,5 bis 7,5 Tonnen zGG mit Anhänger über 0,75 Tonnen Kombination: Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zGG mit Anhänger über 3,5 Tonnen zGG |
CE | Kombination: Kraftfahrzeuge mit 3,5 bis 7,5 Tonnen zGG mit Anhänger über 0,75 Tonnen zGG |
D | Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastsitzen (FgS) |
D1 | Kraftfahrzeuge bis 8 Meter Länge und 8 bis 16 FgS |
D1E | Kombination: Kraftfahrzeuge bis 8 Meter Länge und 8 bis 16 FgS mit Anhänger bis 0,75 Tonnen zGG |
DE | Kombination: Kraftfahrzeuge bis 8 Meter Länge und 8 bis 16 FgS mit Anhänger über 0,75 Tonnen zGG |
L und T | land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen |
In Bezug auf die Gültigkeitsdauer ist insbesondere auch für Inhaber eines Führerscheins der Klassen C, C1, C1E und CE bzw. D, D1, D1E und DE auf die Sonderregelungen hinzuweisen. Geregelt ist die Richtlinie in Absatz 3 des § 28 FeV. Die Lkw- und Busführerscheine sind in Deutschland mit strengeren Auflagen behaftet.
Die Erteilung der Erlaubnis, einen Lastkraftwagen und/oder Omnibus führen zu dürfen, wird alle fünf Jahre neu beschieden. Im Rahmen von verkehrspsychologischen und medizinischen Eignungstests wird eine Verlängerung um weitere fünf Jahre geprüft.
Ausschlaggebend ist das Datum der Ausstellung des ausländischen Führerscheins. Sind bei Wechsel des ordentlichen Wohnsitzes nach Deutschland bereits mehr als fünf Jahre seit der Erteilung der europäischen Fahrerlaubnis vergangen oder hat der Fahrer zu diesem Zeitpunkt das 50. Lebensjahr vollendet, ist die Fahrerlaubnis in Deutschland nicht mehr gültig. Sie dürfen dann innerhalb Deutschlands keinen Lkw bzw. Bus führen.
Es gibt jedoch auch Richtlinien, nach denen die Auslandsfahrerlaubnis bei ordentlichem Wohnsitz in Deutschland generell nicht zulässig ist (§ 28 Abs. 4 FeV). Hier gilt der Vorwurf des Fahrens ohne (gültige) Fahrerlaubnis.
- Lernführerschein bzw. vorläufiger Führerschein besitzen in Deutschland als Fahrerlaubnis keine Gültigkeit.
- Haben Sie den Führerschein im Ausland erworben, obwohl Sie zu dieser Zeit Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist die EU-Fahrerlaubnis bzw. EWR-Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gültig. Ausnahme ist der Erwerb während eines mindestens 6-monatigen Auslandaufenthalts während des Studiums.
- Ist Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen bzw. der Erwerb untersagt worden, ist auch eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis im Inland nicht zugelassen.
- Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis in dem Land entzogen, in dem Sie ausgestellt wurde, ist sie auch im Inland, also innerhalb Deutschlands, ungültig.
- Waren Sie während des Erwerbs einer ausländischen Fahrerlaubnis bereits Inhaber der deutschen Fahrerlaubnis, ist die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aus dem Ausland nicht gegeben.
- Einen Führerschein aus anderen Drittländern müssen Sie prüfen und ggf. umschreiben lassen.
hallo, ich wohne in Deutschland seit 9 Jahre , bin italienisch und habe Führerschein von Deutschland.
ich will Klasse A in italian machen und danach kriege ich eine italienische Führerschein.
warum italian? weil da keine theoretische Prüfung mach für A Klasse wenn man Schon B Klasse hat.
aber ist das später gültig auch in Deutschland mit A Klasse?
Mir ( franz. Fs) wurde die fahrerlaubnis für deutschland 6 mon entzogen ( 1.7 promille) plus geldstrafe.
Nun ist dies Strafe in wenigen Wochen vorbei. Darf ich dann ohne schlechtes Gewissen wieder in Deutschland fahren
Hallo Elke,
etwa drei Monate vor Ablauf der Frist darf der Verkehrsteilnehmer einen Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Oft stellt die Fahrerlaubnisbehörde allerdings Bedingungen dafür, wie zum Beispiel eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder eine Nachschulung.
– Die Redaktion
Hallo, sind meine Führerschein in Deutschland gültig?
Ich habe die in Russland erworben und danach in Rumänien umschreiben gelassen. Also jetzt habe ich Rumänische
Danke für die Antwort!
Hallo Alex,
die Fahrerlaubnis ist auch in Deutschland gültig. Halten Sie sich allerdings länger als 6 Monate in Deutschland auf, muss diese umgeschrieben werden.
– Die Redaktion