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Die fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall ist eine oft auftretende Form der Körperverletzung. Ein Unfall ist in den seltensten Fällen absichtlich herbeigeführt, daher ist immer zu prüfen, ob Fahrlässigkeitder Auslöser war. Dementsprechend fällt das Strafmaß aus.
Damit eine Körperverletzung durch einen Unfall strafrechtlich überhaupt verfolgt werden kann, muss das Opfer Anzeige erstatten, sonst wird die Staatsanwaltschaft nicht aktiv. Wann bei einem Verkehrsunfall auf fahrlässige Körperverletzung entschieden wird, ob es für fahrlässige Körperverletzung Punkte in Flensburg gibt und wie es mit dem Anspruch auf Schmerzensgeld aussieht, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall
Ja. Wurden Sie im Rahmen eines Unfalls im Straßenverkehr verletzt, können Sie den Unfallverursacher wegen Körperverletzung anzeigen.
Hier finden Sie ein Schema, mit welchen Sie ableiten können, ob es sich um eine fahrlässige Körperverletzung handelt oder nicht.
Fahrlässige Körperverletzung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.
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Was bedeutet Fahrlässigkeit?
Eine Körperverletzung ist dann gegeben, wenn eine andere Person körperlich Misshandelt oder gesundheitlich geschädigt wird. Diese Schädigung geschieht allerdings nicht immer mit Vorsatz. Auch Unfälle oder Unachtsamkeit können zu einer Körperverletzung führen. Daher gibt es im Strafrecht den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung.
Wobei Fahrlässigkeit im Strafgesetzbuch (StGB) nicht näher beschrieben wird. Auch im Verkehrsrecht lässt sich keine Definition finden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in § 276 die Verantwortlichkeit des Schuldners:
(1) Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos zu entnehmen ist. Die Vorschriften der §§ 827 und 828 finden entsprechende Anwendung.
(2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
(3) Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden.
Daraus ergibt sich, dass eine fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall, der nicht vorsätzlich verursacht wurde, vorliegt. Fahrlässig handelt, wer seine Pflichten im Verkehr außer Acht lässt und dadurch andere gefährdet bzw. verletzt.
Unterschieden wird zudem zwischen „bewusster Fahrlässigkeit“ und „unbewusster Fahrlässigkeit“. Handelt es sich um einen Fall bewusster Fahrlässigkeit, hält der Täter es für möglich, durch seine Pflichtverletzung jemanden zu verletzen, möchte die Tat aber nicht verwirklichen. In einem Fall der unbewussten Fahrlässigkeit, ist der Täter sich nicht darüber im Klaren, dass er durch seine Pflichtverletzung jemand anderen verletzen könnte.
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Durch ein bestimmtes Schema lässt sich überprüfen, ob fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall vorliegt. Dabei wird analysiert, ob:
- eine Körperverletzung tatsächlich stattgefunden hat. Dafür müssen bei dem Opfer Verletzungen nachgewiesen werden.
- ein fahrlässiges Verhalten, also eine Pflichtverletzung, der Grund für den Unfall war.
- es einen Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der Schädigung des Opfers gab. Dieser Punkt ist besonders wichtig und wird im Folgenden durch zwei Beispiele erklärt.
- die Körperverletzung vorhersehbar war.
- eine mögliche Vermeidung der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr möglich gewesen wäre.
Wie bereits erwähnt ist der kausale Zusammenhang zwischen Unfall und Verletzung des Geschädigten entscheiden. Zwei Beispiele sollen als Verdeutlichung dienen:
Beispiel A Sie überfahren ein Stoppschild, ohne vorher anzuhalten. Dadurch behindern Sie eine Radfahrerin, die stark abbremsen muss und infolgedessen stürzt. Sie zieht sich Verletzungen zu und muss von einem Arzt behandelt werden.
In diesem Fall wäre der kausale Zusammenhang gegeben. Die Pflichtverletzung (nicht angehalten am Stoppschild) führte dazu, dass die Radfahrerin abbremsen musste und deswegen stürzte. Es handelt sich also um eine fahrlässige Körperverletzung mit Unfall.
Beispiel B Wieder überfahren Sie ein Stoppschild, ohne vorher anzuhalten. Dieses Mal behindern Sie allerdings keine anderen Verkehrsteilnehmer. Einige Kilometer später werden Sie in einen Unfall mit Blechschaden verwickelt.
In diesem Fall wäre ein Zusammenhang nicht gegeben. Hätten Sie das Stoppschild nicht ohne zu halten überfahren, wären Sie zwar nicht zum Zeitpunkt des Unfalls vor Ort gewesen, aber dennoch resultiert der Unfall nicht unmittelbar aus Ihrer Pflichtverletzung.
Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall – diese Strafe droht
Laut § 229 StGB droht bei einer fahrlässigen Körperverletzung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Das Vergehen kann allerdings in minder schweren Fällen auch mit einer Geldstrafe geahndet werden. Das Strafmaß hängt immer von der Schwere der Tat und damit einhergehend mit der Schwere der Schädigung des Opfers zusammen. Außerdem spielen die Kriterien der Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit eine wichtige Rolle.
Auch das Maß der Fahrlässigkeit ist ausschlaggebend für die Strafe bei einem Autounfall und entstandene fahrlässige Körperverletzung. Außerdem können sich einige Punkte strafmildernd auswirken, zum Beispiel wenn der Unfallverursacher selbst verletzt wurde. Auch eine Mitschuld des Geschädigten oder das Verhalten des Täters nach der Tat können die Strafe mildern.
Ist ein kleiner Auffahrunfall schon fahrlässige Körperverletzung?
Fahrlässige Körperverletzung durch einen Auffahrunfall kann durchaus vorkommen. Dabei muss allerdings durch das Auffahren die Verletzung einer Person entstanden sein. Ein reiner Blechschaden ist natürlich keine Körperverletzung. Diese kann immer nur an einem Menschen begangen werden.
In diesem Fall würde es zu keinem Strafverfahren kommen. Der Schaden müsste über die Versicherung abgewickelt werden, sodass er bei dem Wagen des Geschädigten repariert werden kann und dem Unfallgeschädigten keine Unkosten entstehen.
Bußgeld für fahrlässige Körperverletzung bei Unfall?
Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall wird mit Bußgeld bestraft. Allerdings kann keine pauschale Aussage über die Höhe getroffen werden. Diese ist im Einzelfall festzusetzen und hängt von der Schwere des Vergehens bzw. dem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ab.
Seit der Punktereform 2014 beträgt für fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr die Strafe drei Punkte in Flensburg. Vor der Reform waren es noch fünf Punkte. Die Länge eines möglichen Fahrverbotes hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal angegeben werden.
Schmerzensgeld und Schadensersatz
Neben einem Bußgeld oder einer Geldstrafe kann der Täter zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt werden. Ein Rechtsanwalt wird Sie in diesem Fall beraten. Der Schadenersatz soll dabei materielle Dinge ersetzen, das Schmerzensgeld soll eine Genugtuung und Entschädigung für die erlittenen Schmerzen darstellen. Es hängt von folgenden Faktoren ab:
- Der Schwere der Verletzungen,
- der Dauer und Intensität der erforderlichen Behandlung, unter Berücksichtigung möglicher Folgeschäden und
- dem subjektiven Schmerzempfinden des Opfers und psychischen Schädigungen durch die Tat.
Nach Bewertung dieser Punkte wird von einem Richter die Höhe des Schmerzensgeldesfestgelegt. Dabei entscheidet er immer im Einzelfall. Eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle kann als Orientierung dienen.