Rechts und links abbiegen – Bußgeldkatalog Fahrrad

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Vorfahrtsregeln für Radfahrer

Schon junge Grundschüler lernen in der Verkehrserziehung, was beim Abbiegen mit dem Rad beachtet werden muss. Doch schnell sind wichtige Grundregeln vergessen. Dieser Ratgeber soll dabei helfen, das Wissen zum Abbiegen mit dem Bike wieder aufzufrischen. Auch wird auf die Bußgelder hingewiesen, die bei Missachtung der Vorfahrtsregeln bezahlt werden müssen.

Tatbestands­nummerTatbestandStrafe
(€)
109177eine Kreuzung überquert und die Vorfahrt missachtet15 €
109178... mit Behinderung20 €
109179... mit Gefährdung25 €
109180... es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung30 €
109183nicht den vorhandenen Fahrradweg beim Linksabbiegen benutzt15 €
109184... mit Behinderung20 €
109185... mit Gefährdung25 €
109186... es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung30 €

FAQ: Abbiegen mit dem Fahrrad

Wie müssen Fahrradfahrer den Abbiegevorgang ankündigen?

Wer Abbiegen möchte, muss dies gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern gemäß StVO ankündigen. Fahrradfahrer nutzen dafür die Hände.

Welche Vorschriften gelten fürs Abbiegen mit dem Rad?

Über das richtige Vorgehen informieren wir Sie hier.

Was kann für Fehler beim Abbiegen drohen?

Diese Bußgeldtabelle verrät, welche Sanktionen der Bußgeldkatalog vorsieht.

Das Rechtsabbiegen und Linksabbiegen mit dem Fahrrad

Beim Linksabbiegen mit dem Fahrrad muss auf Autos und Fußgänger geachtet werden.
Beim Linksabbiegen mit dem Fahrrad muss auf Autos und Fußgänger geachtet werden.

Wer als Fahrradfahrer die Vorfahrt nicht beachtet, kann sehr schnell Unfälle auslösen.

Entsprechend sollten die wichtigsten Verhaltensregeln, die für das Abbiegen im Verkehr mit dem Fahrrad festgelegt wurden, beachtet werden.

Dabei gibt es einige Vorgehensweisen, die in der richtigen Reihenfolge befolgt werden müssen. Wer sich daran hält, schützt sich und andere Verkehrsteilnehmer vor gefährlichen Unfällen:

  • Damit ein Radfahrer die Vorfahrt dem gewähren kann, der sie besitzt, muss er zunächst darauf achten, dass hinter oder neben seinem Rad keine anderen Fahrzeuge fahren. Überholt ein Auto von hinten, muss der Vorgang des Abbiegens vorerst abgebrochen werden.
  • Sind keine anderen Verkehrsteilnehmer in Reichweite, muss vom Fahrrad aus ein Handzeichen gegeben werden. Dabei wird der Arm in die Richtung, in die abgebogen werden soll, ausgestreckt. Diese Bewegung muss deutlich sein und darf nicht zu kurz ausfallen.
  • Dann folgt das richtige Einordnen. Gerade wenn Sie links abbiegen, muss das Fahrrad mittig auf der Fahrbahn sein. Dabei gilt außerdem, dass der Gegen- und Querverkehr Vorfahrt hat.
Wer links abbiegen und das Fahrrad nach dem Handzeichen einlenken möchte, sollte zum Abschluss des Vorgangs wieder beide Hände an den Lenker legen, damit das Rad sicher kontrolliert wird.
Die Vorfahrtsregeln für Radfahrer müssen beachtet werden.
Die Vorfahrtsregeln für Radfahrer müssen beachtet werden.

Das Fahrrad kann beim Linksabbiegen an großen Kreuzungen entweder direkt über die Fahrbahn oder auch über einen extra für Fahrradfahrer angelegten Abbiegestreifen am Fahrbahnrand (indirekt) bewegt werden.

Letztere sind aber nur an besonders stark befahrenen Kreuzungen zu finden. Wer indirekt links abbiegen und das Fahrrad so über die Kreuzung befördern möchte, sollte Ampeln benutzen, um zur gegenüberliegenden Straßenseite zu fahren.

Das braucht mehr Zeit, gerade wenn beim Eintreffen mit dem Fahrrad eine rote Ampel zu sehen ist. Jedoch ist dies eine sehr sichere Methode. Und auf Sicherheit sollte gerade bei starkem Gegenverkehr geachtet werden.

Die Vorfahrt für das Fahrrad ist wie bei Autofahrern geregelt: Bei entsprechenden Schildern dürfen Fahrradfahrer zuerst fahren. So gilt in 30er Zonen auch „Rechts vor Links“.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 ist Dr. Philipp Hammerich als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Er studierte an der Universität Hamburg und promovierte bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Mit seinem fundierten Wissen erläutert er unterschiedliche verkehrsrechtliche Themen verständlich für Verbraucher.

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