Die Promillegrenze beim Fahrrad: Alkohol und Drogen

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Welche Promillegrenze gilt auf dem Fahrrad?

Fahrradfahren mit Alkohol

Nicht nur Fahranfänger bekommen richtig Ärger, wenn Sie mit zu viel Alkohol auf dem Fahrrad erwischt werden, nachdem sie fahrauffällig geworden sind. Auch Radfahrer sind ein Teil des Straßenverkehrs und müssen sich an die entsprechenden Gesetze halten. So sind die Promillegrenzen bei Radlern zwar etwas höher angesetzt. Die Strafen, die bei deutlicher Überschreitung fällig werden, sind aber ähnlich hart. Dieser Ratgeber klärt über die gesetzlichen Regelungen zum Alkohol- und Drogenkonsum auf dem Fahrrad auf und weist auf die entsprechenden Strafen hin.

Bußgeldtabelle: Alkohol und Drogen

TatbestandStrafe
Ab 0,3 Promille: Bei auffälliger Fahrweise und Unfallmögliche Strafanzeige
Mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad gefahrenStrafanzeige
3 Punkte
Anordnung einer MPU
Bußgeld (kann sehr hoch ausfallen)
Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahrenAnordnung einer MPU
Strafanzeige

FAQ: Promillegrenze auf dem Fahrrad

Ab wann ist das Fahrradfahren alkoholbedingt nicht mehr erlaubt?

Die Promillegrenze für Fahrradfahrer liegt bei 1,6 Promille. Konsequenzen können jedoch schon ab einem Promillewert von 0,3 drohen.

Drohen also unter 1,6 Promille keine Sanktionen?

Nein, dies stimmt so nicht. Denn kommt es bei einem Blutalkohol vom mindestens 0,3 Promille zu Auffälligkeiten oder einem Unfall mit dem Fahrrad, handelt es sich um eine Straftat.

Welche Sanktionen drohen für Alkoholverstöße auf dem Rad?

Sind Sie alkoholisiert auf dem Rad unterwegs und fahren Sie auffällig, droht ab 0,3 Promille eine Strafanzeige, die üblicherweise eine Geldstrafe zur Folge hat. Ab 1,6 Promille ist eine Anzeige in der Regel sicher. Hinzukommen drei Punkte in Flensburg sowie die Anordnung einer MPU. Eine Übersicht zu den mögliche Sanktionen finden Sie in diese Tabelle.

Video zum Fahrrad fahren mit Alkohol

Fahrrad fahren und Alkohol: Dieses Video zeigt, was für Sie gilt.
Fahrrad fahren und Alkohol: Dieses Video zeigt, was für Sie gilt.

Betrunken Fahrrad fahren: Keine gute Idee

Auf dem Fahrrad die Promillegrenze von 1,6 zu überschreiten, sollte vermieden werden.
Auf dem Fahrrad die Promillegrenze von 1,6 zu überschreiten, sollte vermieden werden.

Die Promillegrenze beim Fahrrad wird etwas anders beurteilt, als es bei Autofahrern der Fall ist. Wer beim Führen eines PKW mit einem Blutalkoholwert von 0,5 erwischt wird, kommt mit einer Geldbuße davon. Ab 1,1 Promille werden Autofahrer als fahruntüchtig angesehen und bekommen nach dem Verstoß den Führerschein für sechs Monate entzogen.

Erst bei einem Wert von 1,6 ist die Promillegrenze für Radfahrer erreicht, bei der diese nach dem Gesetz eine Straftat begehen.

Dadurch kann es durchaus sein, dass nach einer Kontrolle der Polizei weitergefahren werden darf, wenn der Wert bei 1,5 liegt – auch wenn das eher unwahrscheinlich ist. Generell sollte trotz der hohen gesetzlichen Toleranz mit Alkohol auf dem Fahrrad vorsichtig umgegangen werden.

Selbst derjenige, dessen Werte unter die gesetzliche Alkoholgrenze für das Fahrrad fällt, kann mit einer Strafanzeige rechnen. Voraussetzungen dafür ist, dass Verkehrsregeln missachtet, Schlangenlinien gefahren werden oder ein Unfall provoziert wird. Schon wer einen Wert von 0,3 Promille aufweist, hat in diesen Fällen mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Fahrradfahren mit 1,6 Promille: Wie kommt es dazu?

Die Promillegrenze für das Fahrrad ist in Deutschland so angelegt, dass Radfahrer für sich selbst und für andere Verkehrsteilnehmer keine Gefahr darstellen. Doch wie wird ein Wert von 1,6 Promille eigentlich erreicht? Verschiedene Faktoren spielen hier eine Rolle:

  • Das Geschlecht
  • Das Gewicht
  • Die Größe
  • Die Alkoholtoleranz (wie sehr jemand an Alkohol gewöhnt ist)
  • Die Trinkdauer
Zu viel Promille auf dem Fahrrad ist im Straßenverkehr lebensgefährlich.
Zu viel Promille auf dem Fahrrad ist im Straßenverkehr lebensgefährlich.

Zur Veranschaulichung stellen Sie sich folgendes Beispiel vor: Ein etwa 40 Jahre alter Mann, der eine Körpergröße von 1,80 m und ein Körpergewicht von 80 Kilo aufweist, liegt nach knapp drei Litern Bier bei einem Wert von 1,6 Promille. Spätestens nach vier Litern Bier liegen viele Männer über diesem Grenzwert.

Wer einen Blutalkoholwert von mehr als 1,0 Promille aufweist, hat schon keinen leichten Rausch mehr.

Jeder Fahrradliebhaber sollte sich dessen bewusst sein. Und wer exzessiv feiert, überschreitet dieser Grenze sehr schnell.

Während der Anstieg des Blutalkoholwerts von Person zu Person unterschiedlich verläuft, ist die Geschwindigkeit des Alkoholabbaus doch bei allen Menschen relativ konstant. Pro Stunde reduziert sich der Alkohol im Blut für gewöhnlich um 0,1 Promille.

Das Strafmaß für alkoholisierte Fahrradfahrer

Wer die 1,6 – Promillegrenze auf dem Fahrrad überschreitet, wird hart dafür bestraft. Drei Punkte in Flensburg und eine hohe Geldstrafe (die Höhe eines Nettomonatsgehalts ist möglich) sind dann fällig. Hinzu kommt, dass jeder, der diese Promillegrenze überschritten hat, dazu gezwungen wird, an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilzunehmen.

Wer die Promillegrenze für das Fahrrad überschreitet, bekommt schnell Ärger mit dem Gesetz.
Wer die Promillegrenze für das Fahrrad überschreitet, bekommt schnell Ärger mit dem Gesetz.

Wenn die MPU nicht bestanden wird, kann es sogar zu einem Fahrverbot kommen. Alkohol auf dem Velo sollte also entsprechend überlegt sein, wenn einem die Fahrerlaubnis lieb und teuer ist.

Ein mögliches Szenario: Ein Autofahrer hat fünf Punkte in Flensburg gesammelt. Nach einer Feier ist er stark alkoholisiert und entscheidet sich, mit dem Rad nach Hause zu fahren. Nachdem er leichte Schlangenlinien gefahren ist, wird er von der Polizei kontrolliert und durch eine Messung des Blutalkohols als absolut fahruntüchtig befunden.

Neben der Geldstrafe und der Verordnung zur MPU bekommt er weitere drei Punkte in Flensburg, erreicht damit acht Punkte und muss so, durch den Verstoß auf dem Fahrrad, den Führerschein abgeben.

Wer die gesetzliche Promillegrenze auf dem Fahrrad überschritten hat, kann in Einzelfällen sogar ein unbefristetes Rad-Fahrverbot erhalten.

Da das Strafmaß für nur leicht alkoholisierte Fahrradfahrer anhand von Fahrauffälligkeiten gemessen wird, ist die genaue Einschätzung der Fahrtüchtigkeit häufig schwierig. Nicht immer ist es klar ersichtlich, ob bestimmte Ausfallerscheinungen auf die Trunkenheit des Fahrers zurückzuführen sind. So können folgende Handlungen auch von nüchternen Radlern begangen werden:

  • Das Einschalten der Fahrradbeleuchtung vergessen
  • Leichte Schlangenlinien fahren
  • Verkehrsschilder missachten

Aus diesem Grund können die Gesetzeshüter jemanden, der den 1,6 – Promillegrenze auf dem Fahrrad noch nicht erreicht hat, nicht in jedem Fall bestrafen und ihm auch nicht die Weiterfahrt verbieten. Sollten Sie in solch eine Situation geraten, verhalten Sie sich ruhig und einsichtig. Dann stehen die Chancen gar nicht schlecht, dass die Beamten Sie mit einer Belehrung davon kommen lassen.

Es lohnt sich auf jeden Fall, als Radfahrer seine persönliche Grenze zu kennen. So lässt sich ein unnötiges Bußgeld leicht vermeiden.

Die Diskussion um die Promillegrenze beim Fahrrad

Auf dem Fahrrad sollten Alkohol und Drogen lieber vermieden werden. Sonst drohen harte Strafen.
Auf dem Fahrrad sollten Alkohol und Drogen lieber vermieden werden. Sonst drohen harte Strafen.

Einige Parteien fordern, den Grenzwert für Radfahrer von 1,6 auf 1,1 zu senken. Dabei wird darauf plädiert, dass ein Fahrradfahrer sich mit einem Wert von 1,6 Promille unmöglich sicher durch den Straßenverkehr bewegen kann.

Die Gesetzgeber im Ausland scheinen das ähnlich zu sehen. Dort schwankt die Promillegrenze im Schnitt zwischen 0,0 und 0,8. Die skandinavischen besitzen keinen gesetzlichen Grenzwert.

Wer alkoholisiert den Verkehr gefährdet, muss aber auch dort hohe Strafen zahlen.

Für eine Absenkung spricht aber, dass Fahrradnutzer, die alkoholisiert sind, vor allem für sich selbst eine große Gefahr darstellen. Schmerzhafte Verletzungen sind bei einem Unfall mit dem Rad nichts Ungewöhnliches. Dagegen spricht, dass ein Fahrradfahrer für den allgemeinen Straßenverkehr eher eine geringe Gefahr darstellt. Eine Senkung könnte außerdem dafür sorgen, dass angetrunkene Personen wieder mehr zum Kfz tendieren.

Drogen auf dem Drahtesel?

Während das Gesetz eine festgelegte Promillegrenze für das Fahrrad bestimmt, welche bis zum Grenzwert nicht unbedingt zu einer Strafe führen muss, gibt es bei Drogen keine Toleranz von der Polizei. Wer mit Drogen im Blut mit dem Velo im öffentlichen Verkehr erwischt wird, dem wird direkt die Teilnahme an einer MPU verordnet. Zusätzlich droht eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs unter Drogeneinfluss.

Egal, ob Drogen oder Alkohol: Vor allem Fahranfänger in der Probezeit sollten von beidem Abstand halten. Sonst müssen sie mit folgenden möglichen Strafen rechnen:

  • Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
  • Anordnung eines Aufbauseminars
  • Entzug der Fahrerlaubnis (bei mehreren Verstößen)

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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