Viele sind mit Fahrrad auf einer Bundesstraße unterwegs
Autofahrer beschweren sich gerne über sie: Radfahrer, die auf der Bundesstraße fahren. Für die Kraftfahrer steht scheinbar außer Zweifel, dass die Radler eine Verkehrsbehinderung darstellen – insbesondere an kurvigen Stellenabschnitten, wo kein Überholen möglich ist. Den Radfahrern bleibt hingegen oftmals nichts anderes übrig, als auf die Straße auszuweichen, weil es entlang vieler Bundesstraßen keinen entsprechenden Radweg gibt.
Sicher, wie die Rechtslage zum Fahrradfahren auf der Bundesstraße aussieht, sind sich die wenigsten Verkehrsteilnehmer. Bevor Sie eine Radtour planen, sollten Sie jedoch wissen, ob Sie mit dem Fahrrad auf die Bundesstraße dürfen oder ob Ihnen die Straßennutzung eventuell ein Bußgeld einbringt. Aus diesem Grund werden wir Sie im Folgenden informieren, welche Regelungen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu der Fahrt auf der Bundesstraße mit dem Fahrrad enthält.
FAQ: Bundesstraße mit dem Fahrrad befahren
Ja, in der Regel erlaubt die StVO das Befahren mit dem Rad.
Ist neben der Bundesstraße ein benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert, muss dieser verwendet werden. Handelt es sich bei der Bundesstraße um eine Kraftfahrstraße, ist das befahren ebenfalls untersagt.
Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro vor.
Video: Die Kraftfahrstraße und ihre Regeln
Inhaltsverzeichnis
Darf man mit dem Fahrrad auf der Bundesstraße fahren?
Das Radfahren auf Bundesstraßen ist nicht nur gängige Praxis, sondern ist in den meisten Fällen auch tatsächlich erlaubt. Weist kein blaues Verkehrszeichen die Radfahrer ausdrücklich darauf hin, dass sie die Radwege benutzen müssen oder sind, wie es vielerorts noch der Fall ist, gar keine vorhanden, können bzw. müssen sie notgedrungen auf die Straße ausweichen.
Die Pflicht, den Radweg zu benutzen, kann es auch nur geben, wenn seine Nutzung gefahrlos möglich ist und der Weg die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Sollten die Radwege vereist, zugestellt oder zugeparkt worden sein, müssen Radfahrer sogar auf die Fahrbahn wechseln.
Ganz so einfach ist die Frage, ob Sie auf der Bundesstraße Radfahren dürfen, allerdings nicht zu beantworten. Sie dürfen nämlich nicht jede Bundesstraße mit dem Fahrrad befahren, weil es sich dabei auch um unterschiedliche Straßentypen handeln kann. So ist die Fahrt auf Überlandstraßen, die für den überregionalen Verkehr ausgelegt sind, gestattet. Auf einer als Kraftfahrstraße ausgeschilderten Bundesstraße sollte das Fahrradfahren besser unterlassen werden.
Wann ist das Radfahren auf Bundesstraßen verboten?
Eine Bundesstraße ist eben nicht nur eine Bundesstraße. Wer mit Fahrrad unterwegs ist, sollte deshalb genau auf ein Schild achten, dass die Straße als Kraftfahrstraße kennzeichnet. Andernfalls macht sich der Fahrer auf seinem Rad nämlich der regelwidrigen Straßennutzung schuldig und kann ein Bußgeld erhalten.
Warum ist das so? Auf einer Kraftfahrstraße muss im Gegensatz zur Überlandstraße sichergestellt sein, dass die Fahrzeuge mindestens 60 km/h fahren können. Deshalb wird sie auch als Schnellstraße bezeichnet. Langsamere Verkehrsteilnehmer, und dazu zählen die Radfahrer nun einmal, dürfen eine solche Straße nicht befahren. Benutzen sie die Bundesstraße mit dem Fahrrad, obgleich es sich dabei um eine Kraftfahrstraße handelt, kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro gegen die Betreffenden verhängt werden.
Rücksichtnahme der Radfahrer auch gegenüber anderer Verkehrsteilnehmer gewünscht. Bedenke: Jeder Radfahrer, ist auch mal Fußgänger und Autofahrer!
komisch dass sich die Frage stellt? Früher wurde nur auf Straßen, auch auf Bundesstraßen mit dem Fahhrad gefahren. Die Gehwege gehörten ausnahmslos den Fußgängern, Fam. u. Einzelpersonen mit Kindern, alten Meschen und auch Behinderten.
Jetzt bekommt man fast einen Herzinfarkt wie schnell die Rad, MTB u. E Bike Fahrer heranrasen und sich rücksichtslos benehmen!
Es ist doch eigentlich ganz einfach. §2(1) StVO von 1998. Fahrzeuge alsp auch Farräder MÜSSEN auf der Fahrbahn (Ungangssprachlich Strasse) fahren. Einzige Ausnahme. Es handelt sich um eine Kraftfahrstrasse (Schnellstrasse) oder eine Autobahn oder es gibt einen mit VZ237, 240 oder 241 gekennzeichneten Radweg. Und selbst das gilt nur dann wenn der Weg zumutbar, benutzbar und fahrbahnbegleitend ist. Es ist also ganz einfach. Liebe Autofahrer rechnet Immer mit Radfahrern dann braucht ihr wärend der Fahr nicht über juristische Fragen nach zu grübeln und müsst nicht erst stundenlang hirnen ob ihr die Radfahrer nun durch zu enges überholen bestrafen müsst oder nicht.
Wenn man eine juristische Website betreibt, sollte man schon praezise formulieren koennen. Folgende zwei Saetze von Ihnen kann man genau umgekehrt zur eigentlichen Aussage verstehen: „Wer mit Fahrrad unterwegs ist, sollte deshalb genau auf ein Schild achten, dass die Straße als Kraftfahrstraße kennzeichnet. Andernfalls macht sich der Fahrer auf seinem Rad nämlich der regelwidrigen Straßennutzung schuldig und kann ein Bußgeld erhalten.“
Hallo Frittenfred,
was verstehen Sie daran nicht?
– Die Redaktion
Das heißt zusammenfassend, dass ich auf allen (Bundes-)Straßen fahren darf mit Ausnahme:
– Generell Kraftfahrstraßen/Schnellstraßen
– Generell Autobahnen
– Wo es durch ein „Fahrfahrer verboten“ Schild verboten wird
– Der Radweg durch das blau/weiße Schild ausweist (Ausnahme siehe Text)
Ist das so richtig?
Hallo Danny,
das ist soweit richtig.
– Die Redaktion
Was ist denn eine „Überlandstraße“?
Wo ist eine solche rechtlich relevant definiert und wo sind Verkehrsvorschriften, welche daran anknüpfen, zu finden?
Hallo Rupert,
eine Überlandstraße gehört zu den Fernstraßen. Das Bundesfernstraßengesetz zählt Autobahnen und Bundesstraßen (Landstraßen) zu den Fern- und damit Überlandstraßen.
– Die Redaktion