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Die Helmpflicht für das Fahrrad in Deutschland
Offiziell gibt es keine Fahrradhelmpflicht, die im deutschen Verkehrsgesetz verankert ist. So kann jeder Radfahrer für sich selbst entscheiden, ob er einen Fahrradhelm im Straßenverkehr trägt oder nicht. Entsprechend fahren viele seit Jahren mit dem Fahrrad, ohne sich dabei mit einem Helm zu schützen. Durch die fehlende Vorgabe durch das Gesetz drohen für diese Personen auch keine Bußgelder.
Doch welche Argumente sprechen eigentlich für und gegen einen Schutzhelm? Was sagt die Statistik? Sollten Eltern eine Helmpflicht für ihre Kinder einhalten? Ist im Ausland die Helmpflicht für Radfahrer genauso wie Deutschland? Dieser Ratgeber klärt Sie auf.
FAQ: Helmpflicht auf dem Fahrrad
Nein, eine Helmpflicht für Fahrradfahrer sehen die deutschen Verkehrsregeln nicht vor.
Für das Tragen eines Fahrradhelms spricht die Verringerung von Hirnverletzungen im Falle eines Unfalls. Gleichzeitig wird aber auch befürchtet, dass eine Helmpflicht Menschen vom Fahrradfahren abhalten könnte.
In einigen EU-Staaten gibt es bereits eine Helmpflicht für Fahrradfahrer. So schreibt Österreich Helme beispielsweise für Kinder vor. Weitere Informationen zu den internationalen Regelungen finden Sie hier.
Radfahrer und die Helmpflicht in Zahlen und Statistiken
Wenn die Helmpflicht beim Fahrrad diskutiert wird, kommen häufig Unfallstatistiken zur Sprache, und das auch zurecht.
Schließlich kann die Kopfbedeckung auf dem Fahrrad effektiv vor Verletzungen bewahren.
Es steht außer Frage, dass ein Fahrradhelm sehr nützlich im Straßenverkehr ist. Er ist nämlich genauso nützlich, wie die Gurte im Auto oder die Brandschutzkleidung für Feuerwehrleute – ein Fahrradhelm ist nicht nur nützlich, er ist lebenswichtig.
Zitat-Quelle: https://www.fahrradhelm.org/ratgeber/
Die folgenden Zahlen stammen aus der Datenbank der Unfallforschung der Versicherer (UDV) und ermöglichen jedem, sich eigenständig Gedanken zum Sinn oder Unsinn einer Helmpflicht für Fahrradfahrer zu machen:
- Bei einem Unfall, der durch einen Zusammenprall mit einem Kraftfahrzeug entstand, haben im Schnitt 73 Prozent der Personen, die einen Helm getragen haben, keine Kopfverletzungen davongetragen. Bei den Fahrern ohne Fahrradhelm waren das nur 46 Prozent. Auch schwere Verletzungen gab es bei den Helmträgern nur bei zwei Prozent der Beteiligten, bei den Fahrradfahrern ohne Helm waren es ganze 17 Prozent.
- Einer Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nach trugen nur elf Prozent der Radler im Jahr 2011 einen Helm. Die Untersuchungen anderer Institutionen kamen zu einem sehr ähnlichen Ergebnis.
- Die Fahrradhelmpflicht für Kinder wird dagegen schon ernster genommen. Von der Statistik der BASt wurde erfasst, dass ganze 56 Prozent der zwischen sechs und zehn Jahren alten Kinder mit einem Fahrradhelm unterwegs sind. Sobald die Kinder jedoch älter werden, sinkt diese Prozentzahl rapide ab. Erst im sehr hohen Alter, ab etwa 60 Jahren, fangen die Menschen wieder an, die persönliche Helmpflicht als Radfahrer in Erwägung zu ziehen.
Das Pro und Contra der Helmpflicht beim Fahrrad
Wer sich selbst zu einer Helmpflicht auf dem Fahrrad zwingt, hat eine Menge Vorteile. Allen voran wird das Kopfverletzungsrisiko extrem gesenkt.
Experten behaupten, dass ein Großteil aller Hirnverletzungen verhindert werden können, wenn auf dem Fahrrad ein Schutzhelm getragen wird. Kommt es zu einem Unfall zwischen einem Fahrrad und einem Auto, hat der Fahrradfahrer oft das Nachsehen.
Trotzdem ist das Tragen eines Fahrradhelmes nicht bei allen Menschen so populär. Viele der der Contra-Argumente zur Helmpflicht sind eher spekulativer Natur, da nicht klar ist, ob die genannten Nachteile wirklich auftreten würden. So wird u. a. befürchtet, dass die Pflicht dafür sorgt, dass weniger Menschen mit dem Fahrrad fahren. Das Resultat daraus wären mehr Autofahrer auf der Straße, was für die verbliebenen Nutzer von Fahrrädern wiederum ein höheres Unfallpotential bedeuten würde.
Auch könnten unfreiwillige Helmträger durch die falsche Befestigung der Kopfbedeckung ohne ausreichenden Schutz durch die Stadt fahren. Und natürlich gäbe es bei einer existierenden Helmpflicht in Deutschland auch entsprechende Einträge ins Tatbestandsregister und folglich auch Bußgelder, die bei Missachtung gezahlt werden müssten.
Die Lage im Ausland
Auch bei den europäischen Nachbarn herrscht keine wirkliche Einigkeit zur Helmpflicht auf dem Fahrrad. In Österreich gilt zum Beispiel seit 2011 die Vorgabe, dass Kinder auf dem Fahrrad, die jünger als zwölf Jahre alt sind, einen Schutzhelm tragen müssen. Dafür ist die Helmpflicht auf dem Fahrrad in Italien nicht existent. Das Gleiche gilt für Radfahrer in folgenden EU-Ländern:
- Belgien
- Dänemark
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Lettland
- Luxemburg
- Niederlande
- Polen
- Rumänien
- Ungarn
Rein anekdotisch: ich hatte bisher zwei Unfälle, einmal mit Helm, einmal ohne. Beim ersten war der Helm die Unfallursache, mir war nämlich eine entgegenkommende Biene hineingeraten die erst im Helm herumkrabbelte und dann im Gehörgang zustach. Beim zweiten Mal wurde ich von einem PKW gestreift (natürlich mit Unfallflucht, die Versicherung hat davon also nichts mitbekommen) und habe einen Purzelbaum in den Graben gemacht. Dabei habe ich den Kopf eingezogen, was mit Helm unmöglich gewesen wäre, und habe nur ein paar Kratzer abbekommen. Solche Fälle werden aber in keiner Statistik berücksichtigt. Vielleicht wäre der erste sogar als „Helm rettet Leben“ gezählt worden. Die meisten Fahrradunfälle sind gar nicht Zusammenstöße mit Kfz, sondern Stürze (z. B. durch Schlaglöcher oder Glätte), und die Dunkelziffer dürfte riesig sein. Wenn einer alleine vom Fahrrad fällt, ob nun dank Helm oder dank unbehelmtem Kopfeinziehen nichts schlimmes passiert, ist das schwierig zu zählen. Ich habe dafür leider keine Lösung, aber das sind nunmal die Grenzen der Aussagekraft solcher Statistiken.
Es gibt auch noch mehr Aspekte die die Statistik (in beide Richtungen) verzerren können. Z. B. Gibt es Hinweise (Link von Redaktion entfernt) darauf dass Kfz bei erwachsenen Helmträgern weniger Abstand halten. Kuriere und Sportradler, die eher schneller unterwegs sind, tragen eher Helme. Gleichzeitig ist aus dem Sport bekannt, dass Helme die Risikobereitschaft erhöhen (sowohl im Football als auch beim Radfahren). Die jetzigen Daten müssen also nicht ohne weiteres auf eine 100%-Helmträger-Situation übertragbar sein, es kann auch sein dass diejenigen, die sich plötzlich einen Helm aufsetzen müssen, dann jeglichen Vorteil durch riskanteres Fahrverhalten (und das von anderen Verkehrsteilnehmern) wieder zunichte machen. Dazu kommt noch der von Ihnen genannte Punkt, dass die Helmpflicht zu weniger Radfahren führt. In dem oben von mir verlinkten Artikel wird eine Studie aus Australien zitiert (wo es seit langer Zeit eine Helmpflicht gibt), die zu einem ähnlichen Ergebnis kommt. Es ist alles schwierig aufzudröseln.
Statistiken sollte man auch richtig lesen können. Helme können ganz prima vor kleinen Projektilen schützen, die gegen den Kopf fliegen, aber kein Gehirn in einem Kopf bei einem Aufschlag. Im Gegenteil, sie behindern das körpereigene System, den Kopf vor dem Aufprall zu schützen, durch dessen Vergrößerung. Die zweite Gefahr für’s Hirn ist die höhere Rotationsbeschleunigung, die ein Helm bei tangentialem Aufschlag macht. Unfallopfer ohne Helm kriegt der Arzt einfach auch öfter nicht zu sehen, weil sie unverletzt sind oder zumindest mit dem Kopf kein Hindernis berührt haben.
pdeleuw.de/fahrrad/helm.html
fahrradzukunft.de/14/wirksamkeit-von-fahrradhelmen/
Außerdem gibt es in der Werbung des Hövding (ein Kopfairbag, der sehr gut funktioniert, nur leider nicht für Kinder und Radfahrer, die auch mal springen o.ä. taugt) eine ausführliche Auszüge aus Untersuchungsergebnissen einer Studie der Folksam Versicherung über die (Un-)Wirksamkeit von Fahrradhelmen.
Ich könnte gutes Geld damit verdienen meinen Kunden Helme zu verkaufen. Das wäre aber gegen meine Ethik.
Es gibt immer wieder Leute die ihr Unvermögen anderen zuschreiben wollen!
Drehen wir doch diesen komischen Film mal zurück. „….als der vor mir fahrende PKW abrupt in eine Parlklücke steuerte….“ Demnach hat er doch in der Parklücke geparkt. Aber nein, nach einer dramitischen Notbremsung mit Schlingern und anschließendem Überschlag des Radfahrers fährt der PKW Fahrer seines Weges. Oder wollte der PKW Fahrer in die Parklücke und es passte nicht und fuhr dann weiter. Also war
vieleicht auch erkennbar auf Parkplatzsuche!?
1. Der nachfolgende Fahrer hat einen geeigneten Sicherheitsabstand einzuhalten um, auch im Falle einer
abrupten Bremsung des Vorausfahrenden, sicher anhalten zu können und nicht aufzufahren.
2. Ein Liegedreirad das beim kräftigen Bremsen ins Schlingern gerät und dann auch noch umkippt ist sicher
nicht einem anderen Verkehrsteilnehmer zu zuschreiben.
Hier werden doch zwei Dinge ganz deutlich: Ich habe pauschal Recht und der andere ist pauschal Schuld und der Andere ist an meinem Verhalten schuld.
Nach so einer Erfahrung, sollten Sie sich vielmehr Gedanken über ihre Verkehrsübersicht, Verkehrsverhalten, Verkehrseinschätzung, Fahrvermögen und nicht zuletzt über ihr umkippendes Dreirad
machen, anstatt beschwichtigende Worte zu ignorieren und gegen die Wand zu rennen!
Warum können Gesetze willkürlich angewand werden? Ich bin Liegedreiradfahrer und hatte meinen ersten Unfall in einer dreißiger Zone, als der vor mir fahrende Pkw abrupt in eine Parklücke steuert. Bei dem folgendem Bremsmanöver geriet mein Trike ins schlingern und ich überschlug mich. Der Pkw Fahrer fuhr seines Weges (Unfallflucht?), ich lag noch auf der Straße unter meinem Trike, der Gegenverkehr kümmerte sich um mich. Diesen Vorfall meldete ich der Polizei und bekam „Liegerad fahren ist gefährlich“ als Reaktion auf mein Anliegen. Für mich nicht verständlich, denn ich sehe hier eine ganz klare Unfallflucht und das ist in DE ein Tatbestand und wurde von der Polizei ignoriert. Wenn ich einen Tatbestand melde, haben dementsprechend Aktionen zu erfolgen, denn so etwas ignorieren ist in meinem Rechtsempfinden auch ein Strafbestand (im Namen des Gesetzes) und müsste umgehend geahndet werden.
Hallo Christian,
wir empfehlen Ihnen sich mit diesem Vorfall an einen Anwalt zu wenden, um prüfen zu lassen, ob ggf. Ansprüche bestehen.
Das Team von bussgeldkatalog.net