Kontrolle durch die Polizei – Bußgeldkatalog Fahrrad

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 4. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kann die Polizei Sie für Verkehen auf dem Fahrrad belangen?

Die Polizeikontrolle beim Fahrrad

Die Polizei hält auch ein Fahrrad an, wenn es um eine Kontrolle geht. Zwar erwischt es Autofahrer um einiges häufiger, jedoch müssen sich auch Radfahrer an die Regeln halten. Tun sie das nicht und werden auffällig, droht eine Kontrolle und folglich eine Strafe. Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf, was passiert, wenn ein Fahrrad von der Polizei angehalten wird und welche Bußgelder drohen, wenn sich ein Radfahrer widersetzt. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Ihr Fahrrad codieren können und welche Vorteile dieses Verfahren hat.

Bußgeldtabelle: Fahrradkontrolle durch Polizei

Tatbestands­nummerTatbestandStrafe
(€)
136612Als Fahrradfahrer nicht das Haltegebot eines Polizeibeamten beachtet35 €
136618Als Fahrradfahrer nicht das Zeichen eines Polizeibeamten beachtet35 €

FAQ: Polizeikontrolle beim Fahrrad

Worauf achtet die Polizei bei Fahrradkontrollen?

Wichtig ist vor allem, dass das Rad verkehrssicher ist. Hierbei wird insbesondere die Fahrradbeleuchtung überprüft.

Was droht, wenn Radfahrer die Weisungen der Polizei missachten?

Wer auf dem Fahrrad Weisungen der Polizei ignoriert, muss in diesem Fall laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro rechnen.

Kann ich mein Fahrrad mithilfe der Polizei vor einem Diebstahl schützen?

Ja, es besteht ggf. die Möglichkeit, ein Rad bei der Polizei zu registrieren. Was dies konkret bedeutet, lesen Sie hier.

So kontrolliert die Polizei Fahrräder

Jedes Fahrrad hat eine Rahmennummer, die die Polizei auslesen kann.
Jedes Fahrrad hat eine Rahmennummer, die die Polizei auslesen kann.

In einem Rechtstaat wie der deutschen Bundesrepublik wird jeder Gesetzesverstoß mit einer entsprechenden Maßnahme geahndet. Bei Verkehrskontrollen im Straßenverkehr ist es die Aufgabe der Polizeibeamten, darauf zu achten, dass alle Verkehrsteilnehmer die geltenden Gesetze einhalten. Kommt es also dazu, dass Sie von der Polizei auf dem Fahrrad angehalten werden, müssen Sie dem Gebot der Beamten auch Folge leisten.

Im Falle einer mündlichen Verwarnung haben Fahrradfahrer oft noch einmal Glück gehabt. In diesem Fall hat das entsprechende Vergehen keine weiteren Konsequenzen.

Wer auf dem Rad jedoch das Gebot der Polizeibeamten nicht beachtet, muss ein Bußgeld bezahlen. Sowohl für die Missachtung des Haltegebots als auch für das Ignorieren eines Zeichens der Polizei werden 35 Euro fällig.

Flüchten Sie vor einer Kontrolle, wird der Verdacht erregt, dass Sie etwas verbergen. Auch wenn die Flucht auf dem Fahrrad in Deutschland nicht geahndet wird, so nehmen Beamte der Polizei in einem solchen Fall häufig die Verfolgung auf. Steht den Polizisten ein Streifenwagen zur Verfügung, kann so eine Verfolgung schnell enden. Wurde zuvor auch nur eine kleine Ordnungswidrigkeit begangen, kann die Flucht ein höheres Strafmaß nach sich ziehen.

Das Fahrrad bei der Polizei registrieren – So geht‘s!

Jedes Rad weist eine sogenannte Rahmennummer auf, welche die Polizei mit Leichtigkeit auslesen kann. In der Regel wird diese Nummer während der Herstellung jedem Fahrrad verliehen und am Rahmen sichtbar angebracht. Folglich sollte jedes Fahrrad eine individuelle Erkennungsnummer besitzen.

Manche Radhersteller verwenden jedoch auch die gleichen Nummern für mehrere Räder. Damit Sie Ihren Drahtesel auch dann wiederfinden können, wenn er einmal abhandenkommt, sollten Sie das Fahrrad registrieren. Die Polizei ist dabei die Anlaufstelle.

Wer sein Fahrrad polizeilich registrieren lässt, hat bessere Chancen, es nach einem Diebstahl wiederzuerlangen.
Wer sein Fahrrad polizeilich registrieren lässt, hat bessere Chancen, es nach einem Diebstahl wiederzuerlangen.

Um eine Fahrradcodierung bei der Polizei vorzunehmen (auch andere Institutionen können diese durchführen), müssen folgende Daten mitgeteilt werden:

  • Das Geburtsdatum
  • Die Initialen des Besitzers
  • Das Kurzzeichen der Stadt

Diese Daten werden schließlich auch in Ihr Fahrrad eingestanzt, wenn Sie Ihr Fahrrad bei der Polizei registrieren.

Diese Codierung funktioniert dann als zusätzlicher Schutz gegen eventuellen Diebstahl.

Wenn bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird, dass Ihr Fahrrad ein gestohlenes Fahrzeug ist, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. In dem Moment, indem Sie feststellen, dass Sie ein geklautes Fahrrad gekauft haben, können Sie beim Verkäufer Schadensersatzansprüche geltend machen. Kann die Polizei den rechtmäßigen Besitzer ein halbes Jahr lang nach Benachrichtigung nicht auswindig machen, können Sie ein sogenanntes Eigentum an der Fundsache anmelden und das Rad legal erstehen.

Generell ist die Polizei bei Fahrrad-Problemen sehr hilfreich. Bei einem Fahrraddiebstahl ist es grundsätzlich zu empfehlen, eine Anzeige aufzugeben und die Beamten mit allen nötigen Informationen zu versorgen. So hat die Polizei manch ein Fahrrad schon dem Besitzer zurückbringen können. Außerdem können die Beamten Tipps dazu geben, wie sich Fahrraddiebstähle besser vermeiden lassen.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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