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Die Polizeikontrolle beim Fahrrad
Die Polizei hält auch ein Fahrrad an, wenn es um eine Kontrolle geht. Zwar erwischt es Autofahrer um einiges häufiger, jedoch müssen sich auch Radfahrer an die Regeln halten. Tun sie das nicht und werden auffällig, droht eine Kontrolle und folglich eine Strafe. Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf, was passiert, wenn ein Fahrrad von der Polizei angehalten wird und welche Bußgelder drohen, wenn sich ein Radfahrer widersetzt. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Ihr Fahrrad codieren können und welche Vorteile dieses Verfahren hat.
Bußgeldtabelle: Fahrradkontrolle durch Polizei
Tatbestandsnummer | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
136612 | Als Fahrradfahrer nicht das Haltegebot eines Polizeibeamten beachtet | 35 € |
136618 | Als Fahrradfahrer nicht das Zeichen eines Polizeibeamten beachtet | 35 € |
FAQ: Polizeikontrolle beim Fahrrad
Wichtig ist vor allem, dass das Rad verkehrssicher ist. Hierbei wird insbesondere die Fahrradbeleuchtung überprüft.
Wer auf dem Fahrrad Weisungen der Polizei ignoriert, muss in diesem Fall laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro rechnen.
Ja, es besteht ggf. die Möglichkeit, ein Rad bei der Polizei zu registrieren. Was dies konkret bedeutet, lesen Sie hier.
So kontrolliert die Polizei Fahrräder
In einem Rechtstaat wie der deutschen Bundesrepublik wird jeder Gesetzesverstoß mit einer entsprechenden Maßnahme geahndet. Bei Verkehrskontrollen im Straßenverkehr ist es die Aufgabe der Polizeibeamten, darauf zu achten, dass alle Verkehrsteilnehmer die geltenden Gesetze einhalten. Kommt es also dazu, dass Sie von der Polizei auf dem Fahrrad angehalten werden, müssen Sie dem Gebot der Beamten auch Folge leisten.
Im Falle einer mündlichen Verwarnung haben Fahrradfahrer oft noch einmal Glück gehabt. In diesem Fall hat das entsprechende Vergehen keine weiteren Konsequenzen.
Wer auf dem Rad jedoch das Gebot der Polizeibeamten nicht beachtet, muss ein Bußgeld bezahlen. Sowohl für die Missachtung des Haltegebots als auch für das Ignorieren eines Zeichens der Polizei werden 35 Euro fällig.
Das Fahrrad bei der Polizei registrieren – So geht‘s!
Jedes Rad weist eine sogenannte Rahmennummer auf, welche die Polizei mit Leichtigkeit auslesen kann. In der Regel wird diese Nummer während der Herstellung jedem Fahrrad verliehen und am Rahmen sichtbar angebracht. Folglich sollte jedes Fahrrad eine individuelle Erkennungsnummer besitzen.
Manche Radhersteller verwenden jedoch auch die gleichen Nummern für mehrere Räder. Damit Sie Ihren Drahtesel auch dann wiederfinden können, wenn er einmal abhandenkommt, sollten Sie das Fahrrad registrieren. Die Polizei ist dabei die Anlaufstelle.
Um eine Fahrradcodierung bei der Polizei vorzunehmen (auch andere Institutionen können diese durchführen), müssen folgende Daten mitgeteilt werden:
- Das Geburtsdatum
- Die Initialen des Besitzers
- Das Kurzzeichen der Stadt
Diese Daten werden schließlich auch in Ihr Fahrrad eingestanzt, wenn Sie Ihr Fahrrad bei der Polizei registrieren.
Diese Codierung funktioniert dann als zusätzlicher Schutz gegen eventuellen Diebstahl.
Generell ist die Polizei bei Fahrrad-Problemen sehr hilfreich. Bei einem Fahrraddiebstahl ist es grundsätzlich zu empfehlen, eine Anzeige aufzugeben und die Beamten mit allen nötigen Informationen zu versorgen. So hat die Polizei manch ein Fahrrad schon dem Besitzer zurückbringen können. Außerdem können die Beamten Tipps dazu geben, wie sich Fahrraddiebstähle besser vermeiden lassen.
Mir wurde als Ebike-Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 70 € auferlegt, weil ich ein polizeiliches Anhaltezeichen nicht beachtet haben soll.
Die Beamten meinten, das Ebike hätte einen Motor und bei motorisierten Fahrzeugen ist das doppelte Bußgeld fällig.
Ist das richtig so?
Was für ein riesen Bullshit. Geklaute Fahrräder tauchen NIE WIEDER auf, erst recht nicht durch Hilfe der Polizei [von der Redaktion editiert].
Falsch. Meiner Schwester wurde mal das Fahrrad am Bahnhof geklaut… die Polente fand es wieder.
2 km weiter abgestellt.