Die Straßenverkehrsordnung: Das Fahrrad gehört dazu
Im Straßenverkehr gelten die Verkehrsregeln auch für das Fahrrad und seinen Besitzer. Wer beispielsweise ein Verkehrszeichen mit dem Fahrrad missachtet, kann durchaus mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Verkehrsregeln für Radfahrer beziehen sich dabei hauptsächlich auf Vorschriften, die direkt in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für das Fahrrad festgelegt wurden. So klärt dieser Ratgeber über die vorliegenden Regelungen auf und gibt zudem die Bußgelder an, die bei Missachtung gezahlt werden müssen.
Bußgeldtabelle: Fahrrad nach StVO
Tatbestandsnummer | Tatbestand | Bußgeld in € |
---|---|---|
141446 | Sie haben einen Radweg nicht benutzt, obwohl er durch ein blaues Schild ausgezeichnet war | 20 |
141447 | ... und haben dadurch jemanden behindert | 25 |
141448 | ... und haben dadurch jemanden gefährdet | 30 |
141449 | ... und haben dadurch einen Unfall oder eine Sachbeschädigung verursacht | 35 |
141149 | Sie haben einen ausgezeichneten Radweg in falscher Richtung befahren | 20 |
141151 | ... und dadurch jemanden gefährdet | 30 |
141152 | ... und dadurch einen Unfall oder eine Sachbeschädigung verursacht | 35 |
102142 | Sie haben das Rechtsfahrgebot missachtet | 15 |
102143 | ... und dadurch jemanden behindert | 20 |
102144 | ... und dadurch jemanden gefährdet | 25 |
102145 | ... und dadurch einen Unfall verursacht | 30 |
141169 | Sie sind auf einem Gehweg oder in einer Fußgängerzone unerlaubt mit dem Fahrrad gefahren | 25 |
141170 | ... und haben dadurch jemanden behindert | 30 |
141171 | ... und haben dadurch jemanden gefährdet | 35 |
141172 | ... und haben dadurch einen Unfall verursacht | 40 |
102167 | Sie sind neben einem anderen bzw. anderen Radfahrern gefahren und haben andere dadurch behindert | 20 |
102168 | ... und dadurch wurden andere gefährdet | 25 |
102169 | ... und dadurch kam es zu einem Unfall | 30 |
141187 | Sie haben mit Ihrem Fahrrad ein Verbot der Einfahrt missachtet | 20 |
141188 | ... und dadurch jemanden behindert | 25 |
141189 | ... und dadurch jemanden gefährdet | 30 |
141190 | ... und dadurch einen Unfall verursacht | 35 |
123006 | Sie sind freihändig gefahren | 5 |
FAQ: Fahrrad & StVO
Ja, so werden unter anderem die Straßennutzung sowie besondere Verkehrszeichen und Verkehrsregeln definiert.
Laut StVO müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit dem Rad den Gehweg nutzen. Bis zum zehnten Lebensjahr darf dieser weiterhin genutzt werden. Danach ist die Verwendung von Radweg und Straße vorgeschrieben.
Radfahrer, die sich nicht an die geltenden Verkehrsregeln halten, müssen mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und ggf. einem Fahrverbot rechnen. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für die einzelnen Tatbestände vorsieht, verrät diese Tabelle.
Inhaltsverzeichnis
Das Fahrrad und seine Verkehrsregeln
Nicht nur spezielle Verkehrsschilder weisen dem Fahrrad und seinen Anhängern den Weg, auch gewisse Grundregeln sind durch die Straßenverkehrsordnung festgelegt. Ein Großteil der Fahrrad-Regeln basieren auf § 2 Absatz 4 StVO.
Dort wird unter anderem festgelegt, dass stets hintereinander gefahren werden muss. Die Erlaubnis nebeneinander zu fahren, gilt nur dann, wenn dadurch nicht der Verkehr behindert wird. Weiterhin sagt das Gesetz:
“Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.“
Es ist also immer erlaubt, mit einem Fahrrad den Radweg auf der rechten Fahrbahnseite zu benutzen.
Ein Verkehrsschild für Fahrräder ist generell in blauer und weißer Farbe gehalten. Dazu zählen auch die genannten Zeichen. Ist ein Schild dieser Art vorhanden, ist ihm in jedem Fall Folge zu leisten. So entscheiden diese Zeichen auch, ob das Radfahren auf dem Gehweg gestattet ist. Sind keine Schilder vorhanden, gehört jedes Fahrrad auf die Straße. Wer dann sein Fahrrad auf dem Gehweg führt, riskiert ein Bußgeld von 25 Euro.
Die Ausnahme hier sind Heranwachsende. So sollen Kinder ihr Fahrrad auf dem Gehweg benutzen, bis sie acht Jahre alt sind. Bis zum zehnten Lebensjahr bleibt ihnen dieses Privileg auf freiwilliger Basis erhalten.
Ähnlich wie beim Auto gilt, dass bei Missachtung der Verkehrsregeln für Fahrradfahrer das jeweilige Bußgeld höher ausfällt, wenn durch den Verstoß eine Gefährdung vorgelegen hat oder ein Unfall ausgelöst wurde.
Damit beim Fahrrad die StVO durchgesetzt werden kann, sind müssen Polizeibeamte jedoch direkt vor Ort sein und Kontrollen durchführen.
Selbst wenn ein Vergehen durch elektronische Geräte erfasst wird, ist die Verfolgung des Täters kaum möglich, da Fahrräder keine Nummernschilder haben, die eine Identifikation ermöglichen. Trotzdem sollte jedes Fahrrad den Regeln im Straßenverkehr entsprechend geführt werden. Wer sich den Vorschriften für Fahrräder bewusst ist, kann sie auch leicht einhalten.
Guten Tag, ich bin der Meinung, dass der Tatbestand zu der Tatbestandsnummer 141169 nicht genug dargestellt wurde.
Es fehlt der Zusatz, dass diese Tatbestandsnummer nur bei den Verkehrszeichen 239/241/242.1 gilt.
Wenn ich richtig informiert bin gibt es keinen speziellen Tatbestand für Radfahrer auf dem Gehweg,
Nur der Allgemeine 102100 Sie benutzten vorschiriftswidrig den Gehweg.
Ich würde mich über ein Feedback freuen.
Mit freundlichen Grüßen Holger