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Bußgeldkatalog zum Fahrradtuning
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
364100 | Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen. | 15 |
365000 | Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. | 10 |
367100 | Sie nahmen das Fahrrad in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. | 20 |
FAQ: Fahrradtuning
Grundsätzlich gibt es verschiedenste Möglichkeiten, um ein Fahrrad mithilfe von Tuning den eigenen Bedürfnissen anzupassen. So können Sie zum Beispiel die Optik verändern, die Sicherheit verbessern oder auch Maßnahmen ergreifen, um schneller zu fahren.
Wollen Sie mit dem Fahrrad ein höheres Tempo erreichen, kann es sinnvoll sein, nicht benötigte Bauteile zu entfernen. Neben dieser Reduktion des Gewichtes sind auch ein Wechsel zu leichteren Reifen und die Optimierung des Luftdrucks denkbar.
Entspricht das Fahrrad durch das Tuning nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Laut Bußgeldkatalog müssen Sie in einem solchen Fall üblicherweise mit einem Verwarnungsgeld zwischen 10 und 20 Euro rechnen. Die konkreten Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Häufig lohnt sich ein solcher Umbau nicht, da die Umrüstung relativ kompliziert und teuer ist. Zudem ist auch nicht immer die Verkehrssicherheit gewährleistet, denn nicht alle Fahrräder für die zusätzliche Belastung durch den E-Antrieb geeignet.
Ist Tuning beim Fahrrad möglich?
Beim Tuning geht es grundsätzlich um die individuelle Modifikation von Fahrzeugen, wobei der Zweck bzw. das Ziel der Veränderungen sehr unterschiedlich sein kann. Darüber hinaus wird in der Regel an Kraftfahrzeugen geschraubt, wobei es natürlich auch möglich ist, an Fahrrädern Anpassungen vorzunehmen.
Wichtig ist allerdings, dass beim Fahrradtuning die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Denn nicht alle Veränderungen die technisch möglich sind, sind auch rechtlich zulässig. So gilt es vor allem die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu beachten, die dazu dienen, eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten. Besonders vorsichtig sollten Schrauber daher sein, wenn Sie beim Fahrrad mithilfe von Tuning folgende Teile verändern wollen:
- Klingel
- Bremsen
- Beleuchtung
Doch was schreibt der Gesetzgeber konkret zu diesen Bauteilen vor? Gemäß § 64a StVZO müssen Fahrräder mit einer helltönenden Glocke ausgestattet sein. Andere Einrichtungen für Schallzeichen – wie etwa eine Ballhupe – dürfen demnach nicht montiert werden.
Auch zu den Bremseinrichtungen gibt es Vorgaben, die es beim Fahrradtuning zu beachten gilt. So heißt es unter § 65 Abs. 1 Satz 2 StVZO:
Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben.
Besonders umfassende Vorgaben gelten zu den lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern. So verlangt der Gesetzgeber gemäß § 67 StVZO folgende Bestandteile:
- vorne: weißer Frontscheinwerfer und -reflektor
- hinten: rotes Rücklicht und roter Rückstrahler
- Pedale: gelbe Reflektoren
- Speichen bzw. Reifen: Reflektoren oder Reflexstreifen
Durch die Vorgaben der StVZO sind Schraubern also etwas die Hände gebunden. Dennoch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, beim Fahrrad mithilfe von Tuning die Optik zu verändern oder etwa Komfort und Sicherheit zu verbessern.
Veränderungen am Fahrrad: Tuning-Tipps für mehr Tempo, Komfort & Co.
Beim Fahrradtuning stellt sich grundsätzlich die Frage, welchen Zweck die Veränderungen erfüllen sollen. Möglich Aspekte die dabei eine Rolle spielen können, sind zum Beispiel eine höhere Geschwindigkeit, ein besserer Komfort, mehr Sicherheit oder eine individuelle Optik.
Wer mit seinem Fahrrad besonders schnell unterwegs sein will, sollte bereits beim Kauf das richtige Modell wählen. Denn das Gewicht beeinflusst die Höchstgeschwindigkeit. So zeichnen sich Rennräder durch eine besonders leichte Bauweise aus. Aber auch reguläre Drahtesel können durch das Fahrradtuning schneller werden, etwa indem Anbauteile wie Gepäckträger oder Schutzbleche entfernt werden. Auch leichtere Reifen können zu mehr Geschwindigkeit beitragen.
Unternehmen Sie mit dem Fahrrad lieber entspannte Ausflugsfahrten, kann der Komfort eine wichtige Rolle spielen. Dieser lässt sich zum Beispiel durch einen neuen Sattel oder eine gefederte Sattelstützte verbessern. Um den Rücken zu schonen kann es zudem sinnvoll sein, eine andere Lenkerform zu wählen.
Kommt das Fahrrad im Alltag regelmäßig zum Einsatz, ist die Sicherheit ein wichtiger Aspekt. Eine Beleuchtung mit Standlicht oder hydraulische Felgenbremsen können dann eine Option sein. Aber auch kleinere Veränderungen wie die Verwendung von pannensicheren Reifen oder der Anbau eines Rückspiegels sind beim Fahrradtuning möglich.
Soll das Fahrrad aus der Masse hervorstechen, lässt sich auch an der Optik viel verändern. Ein neuer Lack, farbige Reifen und individuelle Sticker können dazu beitragen. Mitunter kommt auch eine Blumengirlande am Fahrradkorb zum Einsatz.
Nicht zuletzt lassen sich beim Fahrradtuning auch die Transportmöglichkeiten optimieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Installation eines Kindersitzes handeln. Erledigen Sie Einkäufe mit dem Rad, kann zudem die Anbringung von Taschen bzw. Körben eine sinnvolle Maßnahme sein.
Wichtig! Wollen Sie Personen über 7 Jahren auf dem Fahrrad mitnehmen, benötigen Sie dafür ein Fahrrad, welches für die Personenbeförderung geeignet ist. Hierbei handelt es sich meist um spezielle Lastenräder.