Fahrschule besuchen: Was ist nötig, um den Führerschein zu machen?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 3. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

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Autofahren lernen: Der Besuch der Fahrschule ist Pflicht

Fahrschule: Ehe Sie den Führerschein bekommen, ist Lernen angesagt!
Fahrschule: Ehe Sie den Führerschein bekommen, ist Lernen angesagt!

Wollen Sie in Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben, sind Sie in der Regel verpflichtet, eine Fahrschule zu besuchen und dort eine bestimmte Anzahl an theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Führerscheinanwärter alle nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, um ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr führen zu können.

Selbst wenn Sie also schon Fahrerfahrung besitzen und der Meinung sind, die Straßenverkehrs-Ordnung auswendig zu können, reicht das nicht, um sich für die Fahrprüfung anmelden zu können. Sie müssen nachweisen, dass Sie eine ausreichende Ausbildung in einer Fahrschule absolviert haben. Wie diese abläuft, wie die Anmeldung funktioniert und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erläutern wir in diesem Ratgeber.

FAQ: Fahrschule

Ich möchte eine Fahrschule besuchen. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Ein pauschaler Betrag kann hier nicht genannt werden, da jede Fahrschule ihre eigenen Preise festlegen kann. Außerdem spielt es eine große Rolle, wie viele Fahrstunden Sie benötigen, ehe Ihr Fahrlehrer Sie für ausreichend vorbereitet für die Fahrprüfung hält. Für den Pkw-Führerschein müssen Sie als Fahrschüler in der Regel mit Kosten zwischen 1500 und 2200 Euro rechnen.

Wie viele Fragen sind es in der Theorieprüfung?

Wollen Sie den Pkw-Führerschein machen (Klasse B) und handelt es sich um Ihre erste Fahrerlaubnis, müssen Sie in der Theorieprüfung 30 Fragen beantworten. Gleiches gilt für den Ersterwerb der Klassen AM, A1, A2, A, L und T. Wollen Sie Ihre Fahrerlaubnis hingegen um eine neue Klasse erweitern, kann die Anzahl der theoretischen Prüfungsfragen auch anders ausfallen.

Welche Sonderfahrten sind in der Fahrschulausbildung vorgeschrieben?

Dies kommt auf die Fahrerlaubnisklasse an, die Sie erwerben möchten. Beim Ersterwerb eines Pkw- (Klasse B) oder Motorradführerscheins (Klassen A1, A2 oder A) müssen Sie insgesamt 5 Unterrichtsstunden Überlandfahrt, 4 Unterrichtsstunden Autobahnfahrt und 3 Unterrichtsstunden Nachtfahrt absolvieren. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.

Weiterführende Ratgeber zur Fahrschule

Die richtige Fahrschule finden

Welches ist die richtige Fahrschule?
Welches ist die richtige Fahrschule?

Zunächst müssen Sie sich entscheiden, bei welcher Fahrschule Sie Ihre Ausbildung absolvieren möchten. Im Idealfall sollte sich diese in Ihrem Wohnort befinden oder in einem Ort, in dem Sie arbeiten, studieren oder die Schule besuchen. Gemäß § 17 Abs. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dürfen Sie nämlich in der Regel nur an einem solchen Ort die praktische Fahrprüfung ablegen. Grundsätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde zwar auch erlauben, dass Sie die Prüfung an einem anderen Prüfort absolvieren, dafür gibt es aber keine Garantie. Möchten Sie unbedingt eine Fahrschule außerhalb Ihres Wohn-, Arbeits- oder Ausbildungsortes besuchen, sollten Sie deshalb besser noch vor der Anmeldung nachfragen, ob Ihre Fahrerlaubnisbehörde dies gestatten würde.

Ansonsten haben Sie bei der Wahl Ihrer Fahrschule freie Hand. Sie können z. B. danach entscheiden, welche Fahrschule die günstigsten Preise anbietet oder welche die beste Lage hat. Und natürlich sollten Sie darauf achten, dass die Fahrschule wirklich die Ausbildung anbietet, die Sie benötigen.

Möchten Sie z. B. eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C oder CE erwerben, könnte der Besuch einer speziellen Lkw-Fahrschule angebracht sein. Haben Sie wiederum nur wenig Zeit, ist möglicherweise eine Intensivfahrschule das Richtige für Sie. Hier können Sie die Ausbildung meist binnen weniger Wochen absolvieren, anstatt die Fahrschule über Monate hinweg besuchen zu müssen.

Letztendlich bleibt es aber Ihnen überlassen, nach welchen Gesichtspunkten Sie Ihre Fahrschule auswählen.

So melden Sie sich in der Fahrschule an

Bei vielen Fahrschulen können Sie die Anmeldung online oder telefonisch vornehmen. Es spricht aber auch nichts dagegen, einfach persönlich bei der Fahrschule zu erscheinen und sich vor Ort anzumelden.

In manchen Fahrschulen wird zeitgleich mit dieser Anmeldung auch der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis erstellt. Für den Pkw- oder Motorradführerschein sind dafür in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Nachweis über Sehtest
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Haben Sie den Sehtest oder den Erste-Hilfe-Kurs zu diesem Zeitpunkt noch nicht absolviert, ist es meist kein Problem, dies später nachzuholen und zumindest schon mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen. Sobald Sie jedoch mit den praktischen Fahrstunden beginnen möchten, verlangt die Fahrschule üblicherweise den Sehtestnachweis. Die Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs muss spätestens dann vorliegen, wenn die Fahrschule den Führerscheinantrag abschickt.

Hinweis: Möchten Sie eine Fahrerlaubnis der C- oder D-Klassen erwerben, benötigen Sie anstelle eines Sehtestnachweises ein augenärztliches Gutachten. Außerdem müssen Sie eine ärztliche – und im Falle der D-Klassen auch eine psychologischeUntersuchung durchführen lassen, um Ihre Fahreignung nachzuweisen.

Theorieunterricht: In der Fahrschule lernen Sie die Verkehrsregeln

Die theoretische Ausbildung in der Fahrschule findet üblicherweise in Doppelstunden à 90 Minuten statt. Die Fahrschule kann sich aber auch dazu entschließen, stattdessen Einzelstunden à 45 Minuten abzuhalten.

Der Theorieunterricht in der Fahrschule bringt Ihnen alle wichtigen Verkehrsregeln bei.
Der Theorieunterricht in der Fahrschule bringt Ihnen alle wichtigen Verkehrsregeln bei.

Der Inhalt des Theorieunterrichts ist gesetzlich geregelt. So müssen Sie gemäß § 4 Abs. 3 FeV beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis mindestens 12 Doppelstunden zum Grundstoff absolvieren. Dieser umfasst folgende Themenkomplexe:

  • Persönliche Voraussetzungen
  • Risikofaktor Mensch
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
  • Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
  • Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
  • Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  • Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  • Ruhender Verkehr
  • Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
  • Lebenslanges Lernen

Hinzu kommt der klassenspezifische Zusatzstoff. Hier wird Ihnen Wissen vermittelt, das Sie speziell für die Fahrerlaubnisklasse benötigen, die Sie erwerben möchten. Denn natürlich müssen Sie beispielsweise als künftiger Lkw-Fahrer andere Dinge wissen, als wenn Sie sich auf den Motorradführerschein vorbereiten.

Möchten Sie den Pkw-Führerschein erwerben (Klasse B) müssen Sie insgesamt 2 Doppelstunden Zusatzstoff absolvieren. Dabei werden folgende Themenbereiche behandelt:

  • Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung – umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
  • Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen

Finden die praktischen Fahrstunden parallel zur Theorie statt?

Wann Sie mit den praktischen Fahrstunden anfangen können, entscheidet jede Fahrschule selbst. Manche lassen ihre Fahrschüler gleich von Anfang an hinters Steuer, so dass theoretischer und praktischer Unterricht parallel zueinander stattfinden. Andere Fahrschulen wiederum bestehen darauf, dass Sie erst den kompletten Theorieunterricht samt theoretischer Prüfung absolvieren, ehe Sie mit den praktischen Stunden beginnen können.

In der Regel wird meist auf einen Mittelweg zurückgegriffen: Fahrschüler müssen eine bestimmte Anzahl von Theorieeinheiten hinter sich haben, ehe sie hinters Steuer dürfen, es ist aber nicht erforderlich, bereits den kompletten Theorieunterricht abgeschlossen zu haben. Fragen Sie ggf. direkt bei Ihrer Fahrschule nach, wann Sie mit den praktischen Fahrstunden beginnen können.

Endlich hinters Steuer! Der praktische Fahrschulunterricht

Der praktische Unterricht in der Fahrschule findet immer mit einem Fahrlehrer statt.
Der praktische Unterricht in der Fahrschule findet immer mit einem Fahrlehrer statt.

Die praktischen Fahrstunden finden in einem speziellen Fahrschulauto statt. Diese haben nicht nur auf der Fahrerseite Pedale, sondern auch auf der Beifahrerseite. Auf diese Weise kann Ihr Fahrlehrer neben Ihnen das Kuppeln und Bremsen übernehmen, falls erforderlich. Dies soll nicht nur mehr Sicherheit gewährleisten, sondern Ihnen als Fahrschüler auch die Angst vor dem praktischen Fahrunterricht nehmen: Sollten Sie einen Fahrfehler begehen, kann Ihr Fahrlehrer im Notfall immer noch eingreifen und so womöglich eine Kollision vermeiden.

Auch der praktische Unterricht in der Fahrschule ist gesetzlich geregelt. So ist zwar nicht festgelegt, wie viele Fahrstunden Sie insgesamt absolvieren müssen, aber zumindest die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten ist gesetzlich vorgeschrieben. Für den Pkw-Führerschein müssen Sie z. B. folgende Sonderfahrten absolvieren:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandfahrt): 5 Stunden à 45 Minuten, wobei eine Fahrt mit mindestens zwei Unterrichtsstunden erfolgen muss.
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 4 Stunden à 45 Minuten, wobei eine Fahrt mit mindestens zwei Unterrichtsstunden erfolgen muss. Außerdem sollte nach Möglichkeit mindestens eine Unterrichtsstunde auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von mindestens 120 km/h stattfinden.
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (Nachtfahrt): 3 Stunden à 45 Minuten, wobei mindestens die Hälfte der Unterrichtsfahrten auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen erfolgen muss.

Es ist durchaus erlaubt, die jeweiligen Sonderfahrten „am Stück” zu absolvieren. Statt also z. B. in drei Nächten für jeweils 45 Minuten zu fahren, können Sie auch eine einzige Nachtfahrt von 135 Minuten absolvieren. Beachten Sie außerdem, dass Sie die Sonderfahrten nicht aufeinander anrechnen können. Fahren Sie z. B. nachts für 45 Minuten auf der Autobahn, kann dies entweder als Ihre Autobahn- oder als Ihre Nachtfahrt gewertet werden, nicht jedoch als beides.

Neben den Sonderfahrten sollten Sie natürlich noch unter „normalen” Bedingungen in der Fahrschule üben, also bei Tageslicht im Stadtverkehr. Hierfür gibt es keine vorgeschriebene Anzahl bezüglich der Unterrichtseinheiten. Sie können also so viele Fahrstunden absolvieren, wie Sie (oder Ihr Fahrlehrer) für nötig erachten.

Die theoretische und praktische Fahrprüfung

Nach bestandener Prüfung gilt die Fahrschule als abgeschlossen.
Nach bestandener Prüfung gilt die Fahrschule als abgeschlossen.

Sobald Sie den Theorieunterricht in der Fahrschule abgeschlossen haben, können Sie die theoretische Prüfung ablegen. Dies ist zum Beispiel beim TÜV oder der DEKRA möglich. Die Theorieprüfung findet an einem Computer statt, auf dem Ihnen eine bestimmte Anzahl an Prüfungsfragen gestellt wird. Möchten Sie beispielsweise den Pkw-Führerschein erwerben, müssen Sie 30 Fragen beantworten.

Sammeln Sie dabei mehr als 10 Fehlerpunkte oder beantworten Sie mindestens zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch, gelten Sie als durchgefallen. Dies ist jedoch kein Drama, denn Sie können die Prüfung so oft wiederholen, wie Sie möchten. Allerdings müssen Sie natürlich auch jedes Mal aufs Neue die Prüfungsgebühr zahlen. Außerdem müssen zwischen zwei Versuchen in der Regel wenigstens 14 Tage vergehen. Dies gibt Ihnen Gelegenheit, erneut für den Fahrschultest zu lernen.

Die praktische Prüfung können Sie wiederum erst antreten, wenn Sie die Theorieprüfung bestanden haben und Ihre Fahrschule Sie für bereit hält. Möchten Sie den Pkw-Führerschein erwerben, dauert die praktische Prüfung insgesamt 55 Minuten. Dabei müssen Sie insgesamt drei Grundfahraufgaben durchführen, die Ihnen der Prüfer vorgibt:

  • Eine Alternativaufgabe aus folgender Auswahl: Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt ODER Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
  • Zwei Alternativaufgaben aus folgender Auswahl: Umkehren ODER Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung) ODER Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Hinweis: Legen Sie die Prüfung für eine andere Fahrerlaubnisklasse ab, können andere Grundfahraufgaben auf Sie zukommen.

Haben Sie die Prüfungsfahrt zur Zufriedenheit Ihres Prüfers durchgeführt, haben Sie bestanden. Damit haben Sie die Fahrschule erfolgreich abgeschlossen und können endlich Ihren Führerschein in Händen halten.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte ist seit 2017 Teil unserer Redaktion. Sie schreibt und recherchiert über Verkehrsverstöße, rechtliche Grundlagen und technische Themen. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns im Lektorat.

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