Fahrtauglichkeitsuntersuchung: Die Fahreignung unter der Lupe

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 5. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Gesundheitlich fit für den Straßenverkehr

Wann schreibt der Gesetzgeber eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung vor?
Wann schreibt der Gesetzgeber eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung vor?

Um ein Fahrzeug sicher durch den öffentlichen Straßenverkehr zu manövrieren, muss die Person, die hinter dem Steuer Platz nimmt, sowohl geistig als auch körperlich über verschiedene Fähigkeiten verfügen. Der Gesetzgeber fasst diese unter dem Begriff „Fahreignung“ bzw. „Fahrtauglichkeit“ zusammen und überprüft diese ggf. im Zuge einer sogenannten „Fahrtauglichkeitsuntersuchung“.

Doch wann ist eine Überprüfung der Fahreignung nötig? Was umfasst eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung für den Führerschein? Existieren Unterschiede bei Pkw- und Lkw-Fahrern? Und schreibt der Gesetzgeber eine Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren vor? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Fahrtauglichkeitsuntersuchung

Schreibt der Gesetzgeber für den Erwerb des Pkw-Führerscheins eine solche Untersuchung vor?

Ja, allerdings handelt es sich für Erwerb der Führerscheinklasse B lediglich um einen Sehtest.

Bei welchen Krankheiten erfolgt eine Überprüfung der Fahreignung?

Einige Krankheiten, bei denen nicht selten eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung gefordert wird, haben wir hier aufgelistet.

Wann müssen Lkw-Fahrer zur Fahrtauglichkeitsuntersuchung?

Berufskraftfahrer müssen sowohl bei der Erteilung als auch der Verlängerung der Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E spezielle ärztliche Gutachten vorlegen.

Wann erfolgt eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung?

Für alle Führerscheinanwärter sowie bei der Verlängerung oder Erneuerung einer bestehenden Fahrerlaubnis, schreibt der Gesetzgeber eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung vor. Diese soll vor allem dazu dienen, gewisse Standards beim Gesundheitszustand zu gewährleisten und zur Verkehrssicherheit beitragen.

Dabei können sowohl der Inhalt und auch die Intervalle von einem solchen Fahrtauglichkeitstest je nach Fahrerlaubnisklasse variieren. Die Vorschriften dazu lassen sich vor allem der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entnehmen. So heißt es in § 11 Abs. 1 FeV:

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel […] vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird.

Die meisten Pkw-Fahrer müssen im Zuge der Fahrtauglichkeitsprüfung nur einen Sehtest absolvieren.
Die meisten Pkw-Fahrer müssen im Zuge der Fahrtauglichkeitsprüfung nur einen Sehtest absolvieren.


Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für Pkw und Krafträder schreibt der Gesetzgeber ausschließlich eine Untersuchung des Sehvermögens vor. Ein entsprechender Sehtest kann sowohl beim Augenarzt als auch beim Optiker erfolgen. Dieser Teil der Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist mit Kosten in Höhe von 6,43 Euro verbunden. Hierbei handelt es sich um einen einheitlichen Preis, der sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ergibt.

Darüber hinaus kann auch eine ärztliche Untersuchung gefordert werden. Dies erfolgt beim Pkw- und Motorrad-Führerschein aber nur in begründeten Fällen, also zum Beispiel wenn Krankheiten wie Epilepsie oder Diabetes mellitus vorliegen.

Wichtig! Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist nicht gleichzusetzen mit der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU). Denn diese dient bei der Fahrerlaubnisbehörde vor allem als Entscheidungshilfe, ob eine Entziehung bzw. Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgen soll. Die MPU wird zum Beispiel bei schwerwiegenden Alkoholverstößen am Steuer oder nach einem punktebedingten Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet.

Überprüfung der Fahreignung bei Krankheiten

Wie zuvor bereits erwähnt, kann die Fahrerlaubnisbehörde bei verschiedenen Erkrankungen Zweifel an der bestehenden Fahreignung anmelden und die Durchführung einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung fordern. Zu den möglichen Krankheiten, bei denen häufig ein entsprechender Nachweis notwendig ist, zählen unter anderem:

Bei welchen Krankheiten fordert die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen umfassenden Fahrtauglichkeitstest?
Bei welchen Krankheiten fordert die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen umfassenden Fahrtauglichkeitstest?
  • Diabetes
  • Bewegungsbehinderungen
  • eingeschränktes Seh- und Hörvermögen
  • Tagesschläfrigkeit
  • Suchterkrankungen
  • psychische Störungen
  • Schlaganfall
  • Herzinfarkt

Fühlen sich die betroffenen Personen dennoch dazu in der Lage, ein Fahrzeug zu führen, ist eine entsprechende Fahrtauglichkeitsuntersuchung notwendig. Diese führt ein Arzt, welcher über die Zusatzqualifikation „Verkehrsmedizin“ verfügt, durch.

Für die Erstellung eines sogenannten verkehrsmedizinischen Gutachtens sind unbedingt alle vorhandenen Unterlagen zum Gesundheitszustand vorzulegen. Dies beinhaltet unter anderem einen Arztbrief, der über die Therapie informiert, oder den Entlassungsbericht des Krankenhauses.

Achtung! Sind Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis, sind Sie grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, später auftretende Erkrankungen oder Beschwerden der Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Allerdings sollten Sie mit Ihrem behandelnden Arzt abwägen, inwieweit Sie noch dazu in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher durch den Verkehr zu steuern. Dies dient sowohl Ihrer eigenen Sicherheit als auch der der anderen Verkehrsteilnehmer.

Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Lkw-Fahrer

Lkw und Busse bringen einiges an Gewicht auf die Waage, weshalb das Handling eines solchen Fahrzeugs eine besondere Ausbildung erfordert. Um sicherzustellen, dass die Berufskraftfahrer die damit verbundenen Anforderungen erfüllen, ist in Deutschland sowohl für die Erteilung als auch für die Verlängerung einer entsprechenden Fahrerlaubnis eine augenärztliche sowie ärztliche Untersuchung vorgeschrieben.

In Anlage 5 Abs. 1 FeV heißt es dazu:

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen.

Wie hoch die Kosten für eine solche Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Berufskraftfahrer ausfallen, lässt sich pauschal nicht beziffern. Denn hierfür existiert in Deutschland keine einheitliche Gebührenregelung. Dies liegt unter anderem auch daran, dass häufig nicht einzuschätzen ist, welche weiteren Untersuchungen ggf. noch notwendig sind.

Ist ein Fahrtauglichkeitstest für Senioren sinnvoll?

Eine grundsätzliche Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren gibt es in Deutschland nicht.
Eine grundsätzliche Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren gibt es in Deutschland nicht.

Mit zunehmendem Alter verschlechtern sich die Seh- sowie Konzentrationsfähigkeit und auch die Reaktionszeit nimmt zu. Darüber hinaus büßt auch die Beweglichkeit der Halswirbelsäule ein, was unter anderem den Schulterblick erschwert. Allerdings schreibt der Gesetzgeber in Deutschland trotz all dieser altersbedingten Veränderungen keine gesonderte Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Senioren vor.

Anders sieht es hingegen bei vielen europäischen Nachbarstaaten aus. Denn dort sind regelmäßige Gesundheitschecks für ältere Autofahrer bereits gesetzlichen verpflichtend. Eine Übersicht zu den Regelungen der Fahrtauglichkeitsuntersuchung bietet die nachfolgende Tabelle:

LandAb welchem Alter?Wie oft?
Dänemark80 Jahrenjährlich
Finnland70 Jahrenalle 5 Jahre
Großbritannien70 Jahren
alle 3 Jahre
Irland70 Jahrenalle 3 Jahre
Italienab 50 Jahren
ab 70 Jahren
ab 80 Jahren
alle 5 Jahre
alle 3 Jahre
alle 2 Jahre
Niederlandeab 75 Jahrenalle 5 Jahre
Norwegenab 75 Jahrenalle 3 Jahre
Portugalab 50 Jahren
ab 70 Jahren
alle 5 Jahre
alle 2 Jahre
Schwedenunabhängig vom Alteralle 10 Jahre
Schweiz70 Jahrenalle 2 Jahre
Spanien65 Jahrenalle 5 Jahre
Tschechienab 60 Jahren
ab 65 Jahren
ab 68 Jahren
alle 5 Jahre
alle 3 Jahre
alle 2 Jahre

Auch in Deutschland fordern zahlreiche Experten mittlerweile eine regelmäßige Fahrtauglichkeitsuntersuchung samt Sehtest für Rentner. Denn häufig lasse sich nur so gewährleisten, dass mögliche Ausfallerscheinungen rechtszeitig erkannt bzw. den zuständigen Behörden mitgeteilt werden. Einen generellen Führerscheinentzug oder Fahrverbot für Senioren erachten die meisten Fachleute allerdings als falschen Weg, denn ältere Menschen gelten nicht pauschal als Gefahr für die Verkehrssicherheit.

Viele Städten und Gemeinden versuchen mittlerweile Anreize zu schaffen, damit Senioren freiwillig ihren Führerschein abgeben. Hierbei kann es sich zum Beispiel um ein vergünstigtes oder sogar kostenloses Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr handeln.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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