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Gesundheitlich fit für den Straßenverkehr
Um ein Fahrzeug sicher durch den öffentlichen Straßenverkehr zu manövrieren, muss die Person, die hinter dem Steuer Platz nimmt, sowohl geistig als auch körperlich über verschiedene Fähigkeiten verfügen. Der Gesetzgeber fasst diese unter dem Begriff „Fahreignung“ bzw. „Fahrtauglichkeit“ zusammen und überprüft diese ggf. im Zuge einer sogenannten „Fahrtauglichkeitsuntersuchung“.
Doch wann ist eine Überprüfung der Fahreignung nötig? Was umfasst eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung für den Führerschein? Existieren Unterschiede bei Pkw- und Lkw-Fahrern? Und schreibt der Gesetzgeber eine Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren vor? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Fahrtauglichkeitsuntersuchung
Ja, allerdings handelt es sich für Erwerb der Führerscheinklasse B lediglich um einen Sehtest.
Einige Krankheiten, bei denen nicht selten eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung gefordert wird, haben wir hier aufgelistet.
Berufskraftfahrer müssen sowohl bei der Erteilung als auch der Verlängerung der Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E spezielle ärztliche Gutachten vorlegen.
Wann erfolgt eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung?
Für alle Führerscheinanwärter sowie bei der Verlängerung oder Erneuerung einer bestehenden Fahrerlaubnis, schreibt der Gesetzgeber eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung vor. Diese soll vor allem dazu dienen, gewisse Standards beim Gesundheitszustand zu gewährleisten und zur Verkehrssicherheit beitragen.
Dabei können sowohl der Inhalt und auch die Intervalle von einem solchen Fahrtauglichkeitstest je nach Fahrerlaubnisklasse variieren. Die Vorschriften dazu lassen sich vor allem der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entnehmen. So heißt es in § 11 Abs. 1 FeV:
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel […] vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird.
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für Pkw und Krafträder schreibt der Gesetzgeber ausschließlich eine Untersuchung des Sehvermögens vor. Ein entsprechender Sehtest kann sowohl beim Augenarzt als auch beim Optiker erfolgen. Dieser Teil der Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist mit Kosten in Höhe von 6,43 Euro verbunden. Hierbei handelt es sich um einen einheitlichen Preis, der sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ergibt.
Darüber hinaus kann auch eine ärztliche Untersuchung gefordert werden. Dies erfolgt beim Pkw- und Motorrad-Führerschein aber nur in begründeten Fällen, also zum Beispiel wenn Krankheiten wie Epilepsie oder Diabetes mellitus vorliegen.
Überprüfung der Fahreignung bei Krankheiten
Wie zuvor bereits erwähnt, kann die Fahrerlaubnisbehörde bei verschiedenen Erkrankungen Zweifel an der bestehenden Fahreignung anmelden und die Durchführung einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung fordern. Zu den möglichen Krankheiten, bei denen häufig ein entsprechender Nachweis notwendig ist, zählen unter anderem:
- Diabetes
- Bewegungsbehinderungen
- eingeschränktes Seh- und Hörvermögen
- Tagesschläfrigkeit
- Suchterkrankungen
- psychische Störungen
- Schlaganfall
- Herzinfarkt
Fühlen sich die betroffenen Personen dennoch dazu in der Lage, ein Fahrzeug zu führen, ist eine entsprechende Fahrtauglichkeitsuntersuchung notwendig. Diese führt ein Arzt, welcher über die Zusatzqualifikation „Verkehrsmedizin“ verfügt, durch.
Für die Erstellung eines sogenannten verkehrsmedizinischen Gutachtens sind unbedingt alle vorhandenen Unterlagen zum Gesundheitszustand vorzulegen. Dies beinhaltet unter anderem einen Arztbrief, der über die Therapie informiert, oder den Entlassungsbericht des Krankenhauses.
Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Lkw-Fahrer
Lkw und Busse bringen einiges an Gewicht auf die Waage, weshalb das Handling eines solchen Fahrzeugs eine besondere Ausbildung erfordert. Um sicherzustellen, dass die Berufskraftfahrer die damit verbundenen Anforderungen erfüllen, ist in Deutschland sowohl für die Erteilung als auch für die Verlängerung einer entsprechenden Fahrerlaubnis eine augenärztliche sowie ärztliche Untersuchung vorgeschrieben.
In Anlage 5 Abs. 1 FeV heißt es dazu:
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen.
Wie hoch die Kosten für eine solche Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Berufskraftfahrer ausfallen, lässt sich pauschal nicht beziffern. Denn hierfür existiert in Deutschland keine einheitliche Gebührenregelung. Dies liegt unter anderem auch daran, dass häufig nicht einzuschätzen ist, welche weiteren Untersuchungen ggf. noch notwendig sind.
Ist ein Fahrtauglichkeitstest für Senioren sinnvoll?
Mit zunehmendem Alter verschlechtern sich die Seh- sowie Konzentrationsfähigkeit und auch die Reaktionszeit nimmt zu. Darüber hinaus büßt auch die Beweglichkeit der Halswirbelsäule ein, was unter anderem den Schulterblick erschwert. Allerdings schreibt der Gesetzgeber in Deutschland trotz all dieser altersbedingten Veränderungen keine gesonderte Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Senioren vor.
Anders sieht es hingegen bei vielen europäischen Nachbarstaaten aus. Denn dort sind regelmäßige Gesundheitschecks für ältere Autofahrer bereits gesetzlichen verpflichtend. Eine Übersicht zu den Regelungen der Fahrtauglichkeitsuntersuchung bietet die nachfolgende Tabelle:
Land | Ab welchem Alter? | Wie oft? |
---|---|---|
Dänemark | 80 Jahren | jährlich |
Finnland | 70 Jahren | alle 5 Jahre |
Großbritannien | 70 Jahren | alle 3 Jahre |
Irland | 70 Jahren | alle 3 Jahre |
Italien | ab 50 Jahren ab 70 Jahren ab 80 Jahren | alle 5 Jahre alle 3 Jahre alle 2 Jahre |
Niederlande | ab 75 Jahren | alle 5 Jahre |
Norwegen | ab 75 Jahren | alle 3 Jahre |
Portugal | ab 50 Jahren ab 70 Jahren | alle 5 Jahre alle 2 Jahre |
Schweden | unabhängig vom Alter | alle 10 Jahre |
Schweiz | 70 Jahren | alle 2 Jahre |
Spanien | 65 Jahren | alle 5 Jahre |
Tschechien | ab 60 Jahren ab 65 Jahren ab 68 Jahren | alle 5 Jahre alle 3 Jahre alle 2 Jahre |
Auch in Deutschland fordern zahlreiche Experten mittlerweile eine regelmäßige Fahrtauglichkeitsuntersuchung samt Sehtest für Rentner. Denn häufig lasse sich nur so gewährleisten, dass mögliche Ausfallerscheinungen rechtszeitig erkannt bzw. den zuständigen Behörden mitgeteilt werden. Einen generellen Führerscheinentzug oder Fahrverbot für Senioren erachten die meisten Fachleute allerdings als falschen Weg, denn ältere Menschen gelten nicht pauschal als Gefahr für die Verkehrssicherheit.
ich würde gerne eine fachmännische Auskunft (Test für Fahrerlaubnis) für meine Mutter (87) haben, bevor sie sich nach einem Unfall wieder ans Steuer setzt.
Wo kann man solche Tests machen lassen?