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Alkohol am Steuer: So lange müssen Sie den Führerschein abgeben
Nach der Party doch noch schnell mit dem Auto nach Hause? Wer mit Alkohol im Blut beim Autofahren erwischt wird, dem droht neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot.
Hier erfahren Sie unter anderem, welche Promille-Grenzen beim Auto- und Fahrradfahren gelten, wie lange der „Lappen“ gegebenenfalls weg ist und was Sie unter Umständen gegen ein Fahrverbot tun können.
FAQ: Fahrverbot nach Alkohol-Konsum
Ein Fahrverbot droht ab Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze oder ab einem Blutalkoholgehalt von 0,3 Promille, wenn bei der Fahrt der Straßenverkehr gefährdet wurde.
Bei Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze beträgt das Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. Ab 1,1 Promille wird die Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis individuell durch den Richter bestimmt.
Auch dann kann ein Fahrverbot verhängt werden. Allerdings gilt beim Fahrradfahren grundsätzlich eine Toleranzgrenze von 1,6 Promille.
Video: Verstoß gegen die Promillegrenze
Fahren unter Alkoholeinfluss ist ein gefährliches Vergehen, welches nach deutschem Recht strikt geahndet wird. Insbesondere führt Alkohol am Steuer zum Nachlassen der Reaktionsgeschwindigkeit und Konzentrationsfähigkeit. Auch das Abschätzen von Geschwindigkeiten und Abständen funktioniert nicht mehr so gut wie im nüchternen Zustand und das Sichtfeld ist eingeengt (sogenannter Tunnelblick). Außerdem hat Alkohol bekanntermaßen eine enthemmende Wirkung und führt zu höherer Risikobereitschaft. Nach Alkohol-Konsum zu fahren gefährdet den Straßenverkehr erheblich. Etwa jeder zwölfte Verkehrstote ist auf Alkohol am Steuer zurückzuführen.
Alkohol am Kfz-Steuer – was sind die Folgen?
Ob es sich beim Fahren unter Alkoholeinfluss um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt und was die Folgen sind, kommt darauf an, mit wie viel Promille im Blut jemand unterwegs war.
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze | ||||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen ** |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen ** |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille) | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe | Hier prüfen ** | |
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe | Hier prüfen ** |
Die folgenden Promille-Grenzen sind im Straßenverkehr zu beachten.
0,3 Promille
Mit zwischen 0,3 und 0,5 Promille Alkohol im Blut machen Sie sich nur strafbar, wenn Ihr Fahrverhalten auffällig ist oder Sie einen Unfall verursachen. Man spricht hier von relativer Fahruntüchtigkeit.
0,5 Promille
Überschreiten Sie diese Promille-Grenze, droht in jedem Fall ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer. Außerdem müssen Sie ein Bußgeld von mindestens 500€ zahlen und bekommen zwei Punkte in Flensburg.
1,1 Promille
Ab diesem Grenzwert kommt es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate und nicht im klassischen Sinne zu einem Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer. Von einem Fahrverbot nach Alkohol-Konsum mit 1,4 Promille kann strikt genommen nicht gesprochen werden.
Sie gelten ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig. Es liegt eine Straftat vor, wegen der eine Geld- oder Freiheitsstrafe individuell bestimmt wird. Außerdem drohen Ihnen laut Bußgeldkatalog 3 Punkte in Flensburg.
1,6 Promille
Die Strafen entsprechen grundsätzlich denen, die nach Überschreitung der 1,1-Promille-Grenze drohen. Außerdem wird häufig ebenfalls eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
Diese Werte beziehen sich nur auf Personen außerhalb der Probezeit, die mindestens 21 Jahre alt sind. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt eine strikte 0-Promille-Grenze.
Wie lange dauert das Fahrverbot an?
Bei einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,1 Promille liegt das Fahrverbot – wie Sie der Tabelle entnehmen können – zwischen einem und drei Monaten. Etwas anderes gilt, wenn der Promillewert über 1,1 liegt oder der Straßenverkehr durch die Trunkenheitsfahrt mit dem Kfz gefährdet wurde. Dann liegt eine Straftat vor.
Grundsätzlich droht bei Fahrten mit mindestens 1,1 Promille eine Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wurden andere Personen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert (ab ca. 750€) gefährdet, ist theoretisch sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. Die Sanktionen werden von der Richterin oder dem Richter im Einzelfall bestimmt. Auch 9 Monate Fahrverbot werden nach Alkohol-Fahrten mit Straßenverkehrsgefährdung oft verhängt.
Fahrrad gefahren unter Einfluss von Alkohol – Fahrverbot?
Auch, wer nach Alkohol-Konsum aufs Fahrrad steigt, kann mit einem Fahrverbot belegt werden. Allerdings gelten in diesem Fall deutlich höhere Promille-Grenzen als beim Fahren eines Kfzs.
Ein Fahrverbot droht alkoholisierten Fahrradfahrern in zwei Fällen:
- Sie werden mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr angehalten
- Trotz eines geringeren Promillewerts weist Ihr Fahrverhalten Auffälligkeiten auf, beispielsweise durch das Fahren von Schlangenlinien
Ist es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen?
Ein Fahrverbot kann besonders unangenehm sein, wenn Betroffene beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind. Deshalb kommt häufig die Frage auf, ob es Möglichkeiten gibt, ein Fahrverbot zu umgehen. Gegen das Fahrverbot kann zunächst Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass die Frist für ein Fahrverbot nicht beginnt, bevor die Sache nochmal geprüft wurde. Endgültig vermeiden lässt sich ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer allerdings nur sehr selten. Um Ihre Erfolgschancen zu besprechen, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.