Wann Sie ein Fahrverbot antreten müssen

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrverbot antreten

Der temporäre Verzicht auf die Fahrerlaubnis

Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), müssen diese mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Neben einer Geldbuße oder Punkten in Flensburg hat die Bußgeldstelle auch die Möglichkeit, ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten auszusprechen.

Diese Sanktion trifft Verkehrssünder meist hart, sind diese doch nicht selten auf den Führerschein angewiesen. Schnell steht dann die Frage im Raum, wann sie das Fahrverbot antreten müssen und wann es endet.

In unserem Ratgeber klären wir Sie darüber auf, wann Erst- und Wiederholungstäter ein Fahrverbot antreten müssen und welche Konsequenzen drohen, wenn Sie trotz der temporären Fahrsperre mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

FAQ: Fahrverbot antreten

Wann müssen Ersttäter ein Fahrverbot antreten?

Ersttäter können sich innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft vom Bußgeldbescheid aussuchen, wann sie das Fahrverbot antreten.

Wann müssen Wiederholungstäter ein Fahrverbot antreten?

Als Wiederholungstäter müssen das Fahrverbot umgehend nach der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid antreten.

Wann bekomme ich den Führerschein zurück?

Hier erfahren Sie, wann Sie Ihren Führerschein nach einem Fahrverbot zurückerhalten.

Fahrverbot antreten als Ersttäter

Fahrverbot: Wann Sie es antreten müssen, hängt davon ab, ob Sie Erst- oder Wiederholungstäter sind.
Fahrverbot: Wann Sie es antreten müssen, hängt davon ab, ob Sie Erst- oder Wiederholungstäter sind.

Bevor Betroffene ein Fahrverbot antreten müssen, haben diese sich in aller Regel eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit geleistet. Bei einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Parkverstoß ist der temporäre Verzicht auf den Führerschein nicht vorgesehen.

Dieser soll eine erzieherische Wirkung erfüllen und den Betroffenen dazu bringen, sein Fehlverhalten zu reflektieren und sich künftig an die Regeln der StVO zu halten. Dieser Effekt soll vor allem eintreten, wenn der Betroffene zum ersten Mal ein Fahrverbot antreten muss. Der Zeitpunkt des Verzichts auf den Führerschein ist für Ersttäter variabel.

§ 25 Absatz 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert diesbezüglich:

Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen den Betroffenen nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Wichtig: Es ist also üblich, dass Ersttäter innerhalb einer Frist von vier Monaten festlegen können, wann sie das Fahrverbot antreten. Dies gilt natürlich nur, sofern Gericht und Behörde keinen festen Termin bestimmt haben.

Fahrverbot: Wann Wiederholungstäter es antreten müssen

Wenn Sie das Fahrverbot antreten, dürfen Sie nicht mehr mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.
Wenn Sie das Fahrverbot antreten, dürfen Sie nicht mehr mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.

Wer sich in den letzten zwei Jahren schon einmal eine Ordnungswidrigkeit geleistet hat, welche mit einem Fahrverbot sanktioniert wurde, gilt als „Wiederholungstäter“. Die Abgabefrist von vier Monaten greift in diesem Fall nicht.

Die Betroffenen müssen den Führerschein zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Bußgeldbescheids in amtliche Verwahrung geben. Das genaue Abgabedatum wird in aller Regel auf dem Bußgeldbescheid vermerkt.

Wenn Sie erst einmal das Fahrverbot antreten, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie für mindestens einen Monat nicht mehr mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Setzten Sie sich trotzdem hinters Steuer, erfüllt dies den Straftatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Dieser wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sanktioniert.

Fahrverbot angetreten: Wann bekommen Sie den Führerschein zurück?

Hat das Fahrverbot erst einmal begonnen, zählen Betroffene nicht selten die Tage, bis sie ihren Führerschein endlich wieder in Händen halten. Doch wie bekommen sie das Dokument eigentlich zurück?

Grundsätzlich endet das Fahrverbot nach 30 Tagen. An Tag 31 dürfen Sie also wieder am Straßenverkehr teilnehmen. In aller Regel schickt Ihnen die Behörde, welche den Führerschein verwahrt hat, das Dokument schon einige Tage früher per Post wieder zu.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

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