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Kann man ein Fahrverbot splitten?
Halten sich Autofahrer nicht an die geltenden Vorschriften zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, sieht der Gesetzgeber für die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten verschiedene Sanktionen vor. Neben einer Geldsanktion oder Punkten in Flensburg kann es sich dabei auch um ein Fahrverbot handeln. Der temporäre Verlust des Führerscheins stellt für viele Verkehrssünder einen schwerwiegenden Einschnitt in ihrer Mobilität dar. Dabei wäre es häufig so viel einfacher, ließe sich das Fahrverbot aufteilen.
Doch können Sie grundsätzlich ein Fahrverbot von 1 Monat splitten? Was sagt der Gesetzgeber zu dieser Möglichkeit? Und gibt es vielleicht Maßnahmen, die sinnvoller sind, als der Versuch, ein Fahrverbot aufteilen zu wollen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Fahrverbot aufteilen
Nein, ein Fahrverbot muss grundsätzlich am Stück absolviert werden.
Gelten Sie beim Fahrverbot als Ersttäter, können Sie den Beginn der Sanktion in einem gewissen Zeitfenster selbst bestimmen. Wiederholungstäter können dies hingegen nicht.
In Ausnahmefällen lässt sich ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln. Ob diese Option in Ihrem Fall besteht, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
Können Verkehrssünder ihr Fahrverbot aufteilen?
Beim Fahrverbot handelt es sich um eine Nebenstrafe, die ergänzend zu einem Bußgeld oder auch einer Geldstrafe drohen kann. Der Autofahrer muss dabei für einen bestimmten Zeitraum seinen Führerschein beim Ordnungsamt oder der Polizei abgeben und darf währenddessen kein Auto, Motorrad etc. steuern. Dies kann insbesondere für Personen, die für den Beruf oder den Arbeitsweg auf den fahrbaren Untersatz angewiesen sind, zu Problemen führen.
Natürlich wäre es für ebendiese Autofahrer praktisch, ließe sich der 1 Monat Fahrverbot splitten und zum Beispiel auf Wochenenden oder den Urlaub verteilen. Allerdings würde die Sanktion dadurch ihren Zweck verlieren. Denn der Verkehrssünder soll die Zwangspause vom Autofahren dazu nutzen, sein Fehlverhalten zu überdenken und daraus seine Konsequenzen ziehen.
Zwar räumt der Gesetzgeber bei vielen Vorschriften und Vorgaben Ausnahmenregelungen ein, in diesem Punkt bleibt er allerdings standhaft. So sieht das Verkehrsrecht grundsätzlich keine Möglichkeit vor, mit der sich ein Fahrverbot aufteilen ließe. Stattdessen ist dieses in einem Stück zu absolvieren.
Fahrverbot: Umgehen statt aufteilen?
Wie zuvor bereits erwähnt, lässt sich ein Fahrverbot nicht aufteilen. Allerdings bestehen andere Optionen, mit denen sich ggf. die Auswirkungen von einem temporären Verlust des Führerscheins abmildern bzw. verändern lassen.
So besteht unter Umständen die Möglichkeit, ein Fahrverbot in eine höhere Geldsanktion umzuwandeln. In § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) heißt es dazu:
Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.
Diese Option steht Verkehrssündern aber nicht nur aus Bequemlichkeit zu. Stattdessen wird diese von Gerichten und Behörden in der Regel nur eingeräumt, wenn der betroffene Autofahrer auf seinen Führerschein angewiesen ist und zum Beispiel die berufliche Existenz in Gefahr ist.
Alternativ dazu können Ersttäter bei einem einmonatigen Fahrverbot innerhalb von vier Monaten frei entscheiden, wann sie dieses antreten. Durch eine kluge Planung und die Ausnutzung von Feier- und Urlaubstagen kann so der Zeitraum, in denen der Führerschein benötigt wird, effektiv reduziert werden, sodass gar nicht mehr die Notwendigkeit besteht, ein Fahrverbot aufteilen zu wollen.