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An die gültigen Verkehrsregeln müssen sich alle Verkehrsteilnehmer halten – unabhängig davon, ob sich ihr Wohnsitz im In- oder Ausland befindet. Doch was passiert eigentlich, wenn ein Ausländer in Deutschland geblitzt wird? Droht hier nur ein Bußgeld oder ist auch ein Fahrverbot für Ausländer möglich? Und können Ausländer in Deutschland Punkte bekommen?
Der nachfolgende Ratgeber geht näher auf diese Fragen ein und erläutert darüber hinaus, ob ein deutsches Fahrverbot im Heimatland des Verkehrssünders gültig ist und ob deutsche Behörden einen ausländischen Führerschein einziehen dürfen.
FAQ: Fahrverbot für Ausländer
Ja, auch ausländische Verkehrsteilnehmer können nach einem Verkehrsverstoß ein Fahrverbot in Deutschland erhalten. Diese wird in der Regel auf dem Führerschein bzw. in einem Register vermerkt. Fahren Sie trotz Fahrverbot, machen Sie sich strafbar und müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
In der Regel können deutsche Behörden einen ausländischen Führerschein nicht einziehen. Allerdings können sie unter bestimmten Umständen den Führerschein in Verwahrung nehmen. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.
Nein, in der Regel ist ein verhängtes Fahrverbot nur im Tatland, in diesem Fall in Deutschland, gültig. Wann ein Fahrverbot für Ausländer verhängt werden kann, lesen Sie hier.
Fahrverbot: Müssen Ausländer mit einem solchen rechnen?
Dass ausländische Verkehrsteilnehmer mit Sanktionen rechnen müssen, wenn sie sich nicht an die Vorschriften halten, ist in fast jedem Land eine Selbstverständlichkeit. In der Regel gehen Fahrer davon aus, dass sie ein Bußgeld zahlen müssen, ihnen aber sonst keine Konsequenzen drohen. Das ist allerdings oft falsch. Je nach nationalen Bestimmungen müssen sie bei Verkehrsverstößen mitunter auch mit weiteren Folgen rechnen. So auch in Deutschland. Hier ist ein Fahrverbot auch für Ausländer eine mögliche Sanktion, mit der sie rechnen müssen.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs. Dieser urteilte, dass deutsche Behörden das Recht haben, ein Fahrverbot gegen ausländische Fahrer mit einem EU-Führerschein auszusprechen (EuGH, 23.04.2015 – C-260/13). Aber auch Inhaber eines Nicht-EU-Führerscheins kommen um ein Fahrverbot nicht herum, wenn dieses als Sanktion bei einem Verkehrsverstoß vorgesehen ist.
Diese Fahrverbot ist dann allerdings nur in Deutschland gültig. Das bedeutet, dass Betroffene im Zeitraum des Fahrverbots in Deutschland kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug führen dürfen. Ob sie den Führerschein in Verwahrung geben müssen oder das Fahrverbot nur vermerkt wird, ist von bestimmten Faktoren abhängig. Einen Entzug der Fahrerlaubnis können deutsche Behörden allerdings nicht vornehmen, da dies nur den Behörden im Ausstellungsland bzw. am ordentlichen Wohnsitz obliegt.
Achtung: Ein Fahrverbot für Ausländer kann auch dann drohen, wenn diese zu viele Punkte in Flensburg angesammelt haben. Denn entgegen der weitläufigen Annahme, dass Ausländer keine Punkte erhalten, gibt es für sie Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Müssen ausländische Fahrer ihren Führerschein abgeben?
Ob ausländische Fahrer ihren Führerschein bei einem Fahrverbot in Verwahrung geben müssen, hängt davon ab, wo sie ihren ständigen Wohnsitz haben. Es macht also einen Unterschied, ob der Führerscheininhaber in Deutschland wohnt oder seinen Wohnsitz im Ausland hat.
Die rechtliche Grundlage bildet das Straßenverkehrsgesetz (STVG), insbesondere § 25 Abs. 2 StVG. Dieser bestimmt, dass deutsche Behörden den Führerschein während eines gültigen Fahrverbots in Verwahrung nehmen dürfen, wenn:
- der Führerschein in der EU oder einen EWR-Staats ausgestellt wurde
- sich der ordentliche Wohnsitz in Deutschland befindet.
Das Fahrverbot beginnt auch für Ausländer mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids bzw. der entsprechenden Entscheidung. Haben ausländische Verkehrsteilnehmer ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland, müssen sie ihren Führerschein zur Verwahrung bei der Behörde abgeben. Bezüglich der Abgabe ist in § 25 StVG zudem noch Folgendes bestimmt:
Wird er nicht freiwillig herausgegeben, so ist er zu beschlagnahmen.
Wie auch bei einheimischen Führerscheininhabern wird das Dokument nach Ablauf des Fahrverbots entweder per Post zugesandt oder es kann bei der Behörde abgeholt werden. Wichtig ist, dass Fahrer während des Zeitraums kein Führerscheindokument besitzen. Wollen sie in anderen Ländern als Deutschland fahren, sollten sie sich genau informieren, ob dies überhaupt möglich ist. Es kann durchaus untersagt sein, ohne vorhandene Dokumente zu fahren.
In Deutschland ist das Fahren bei einem Fahrverbot sowohl für Ausländer als auch für deutsche Führerscheininhaber ohnehin nicht erlaubt. Tun sie es dennoch, machen sie sich strafbar und müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen.
Wohnsitz nicht in Deutschland oder Nicht-EU-Führerschein: Was gilt?
Haben ausländische Fahrer ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Deutschlands, müssen sie das Dokument nicht abgegeben. In diesem Fall bestimmt § 25 Abs. 3 StVG, dass das Fahrverbot vermerkt wird. Das kann auch im Dokument selbst erfolgen, wofür Beamte dieses dann beschlagnahmen dürfen. Eingezogen wird der Führerschein jedoch nicht. Das Dokument wird üblicherweise nach Eintragung des Vermerks bzw. Anbringen eines entsprechenden Aufklebers wieder ausgehändigt.
Mit einem solchen Vermerk ist es dann unzulässig, in Deutschland zu fahren. Das gilt während des gesamten Zeitraums des Fahrverbots. Außerhalb Deutschlands können Betroffene allerdings fahren, da das Fahrverbot für Ausländer dort nicht vollstreckbar ist und sie ihren Führerschein weiterhin bei sich führen.
Gleiches gilt, wenn es sich um einen Führerschein aus einem Drittstaat handelt. Auch in diesem Fall wird ein Fahrverbot für Ausländer im Dokument oder in einem Register vermerkt und Fahrer müssen das Dokument nicht abgegeben.
Sowohl bei einem EU-Führerschein mit Wohnsitz im Ausland als auch bei einem Nicht-EU-Führerschein steht Betroffenen bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland allerdings die Option offen, den Führerschein doch zur Verwahrung abzugeben. Hier erhalten sie das Dokument ebenfalls nach Ablauf des Fahrverbots wieder zurück.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Daniel, und ich würde gerne Ihre Unterstützung in Bezug auf meinen Führerschein erbitten. Die deutschen Behörden haben mich zu einer MPU-Prüfung verpflichtet, die ich nicht ablegen konnte, da ich inzwischen nach Ungarn zurückgezogen bin. Die ungarischen Behörden wollen mir meinen ungarischen Führerschein nicht zurückgeben und behaupten, dass ich die MPU-Prüfung in Deutschland ablegen müsste. Da ich seit über einem Jahr nicht mehr in Deutschland lebe, kann ich die MPU-Prüfung jedoch nicht ablegen.
Könnten Sie mir bitte dabei helfen, herauszufinden, wie ich wieder ein Fahrzeug führen kann?
Mit freundlichen Grüßen:
Daniel