Der temporäre Fahrerlaubnisentzug schmerzt
Regelmissachtungen im Straßenverkehr ziehen unterschiedliche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog nach sich. Während Parkverstöße „nur“ ein Verwarnungsgeld zur Folge haben, kann eine gravierende Geschwindigkeitsüberschreitung schnell ein hohes Bußgeld sowie Punkte in Flensburg begründen.
Bei besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder beharrlichen Pflichtverletzungen kann zudem ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten ausgesprochen werden. Für diesen Zeitraum ruht die Fahrerlaubnis und der Betroffene darf nicht mehr mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.
Dann fragen sich die Betroffenen häufig: „Wie kann ich ein Fahrverbot umgehen?“ Verhindern lässt sich der temporäre Entzug der Fahrerlaubnis tatsächlich in einigen Fällen. Wie genau das funktioniert, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahrverbot umgehen
Hier erfahren Sie, ob und wie es möglich ist, ein Fahrverbot zu umgehen.
Im Rahmen eines Verfahrens vor Gericht kann das Fahrverbot im Einzelfall in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden.
Als Ersttäter haben Sie die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots in einem Zeitraum von vier Monaten selbst zu bestimmen.
Video: Lässt sich ein Fahrverbot abwenden?
Fahrverbot abwenden: Wann ist das möglich?
Haben sich Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit geleistet und wurden dabei erwischt, wird in aller Regel ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ist der Fahrer ermittelt bzw. eindeutig identifiziert, erhält dieser einen Bußgeldbescheid.
In diesem sind die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, zu denen auch ein Fahrverbot gehören kann, aufgeführt. Wollen Betroffene dann das für 1 Monat verhängte Fahrverbot umgehen, können diese einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Dieser muss binnen zwei Wochen schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen. Das Schreiben sollte eine Begründung enthalten, warum die Sanktionen gegen Sie ungerechtfertigt sind. Hat der Einspruch Erfolg, weil beispielsweise die Verjährung schon eingetreten ist, haben Sie es geschafft, dass 4-Wochen-Fahrverbot zu umgehen.
Wird der Einspruch allerdings abgelehnt und Sie legen keine weiteren Rechtsmittel, wie zum Beispiel eine Klage ein, muss das Fahrverbot angetreten werden.
Wie kann man ein Fahrverbot umgehen?
Ein Fahrverbot ist natürlich für jeden Verkehrsteilnehmer ärgerlich, allerdings trifft es einige dabei härter als andere. Sind Sie beispielsweise beruflich auf den Führerschein angewiesen, weil Sie als Paketzusteller oder Lkw-Fahrer arbeiten, kann der temporäre Fahrerlaubnisentzug zu einer existenziellen Bedrohung werden.
Dann rückt natürlich die Frage, wie Betroffene ein Fahrverbot umgehen können, stark in den Fokus. In Ausnahmefällen ist es möglich, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Die Entscheidung darüber wird allerdings stets im Einzelfall getroffen.
Können Sie aus beruflichen Gründen nicht auf den Führerschein verzichten, kann dies einen Härtefall darstellen. Dieser tritt auch ein, wenn beispielsweise die Pflege von Angehörigen durch den temporären Verlust der Fahrerlaubnis nicht mehr möglich wäre.
Liegen solche Gründe bei Ihnen vor, empfiehlt es sich, einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann eine entsprechende Argumentation ausarbeiten und somit Ihre Chancen, das Fahrverbot zu umgehen, erhöhen.
Können Sie ein Fahrverbot verschieben?
Wollen Temposünder ein aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausgesprochenes Fahrverbot umgehen und scheitern mit diesem Vorhaben, steht oft die Frage im Raum, ob der temporäre Führerscheinentzug nicht zumindest verschoben werden kann.
§ 25 Absatz 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt diesbezüglich Folgendes:
Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen den Betroffenen nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Mussten Sie also in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot ableisten und gelten somit als „Ersttäter“, ist es möglich, den Zeitraum von selbigem innerhalb einer Frist von vier Monaten selbst zu wählen.
Das bietet den Freiraum, das Verbot auf einen kürzeren Monat zu legen. Allerdings ist es nicht möglich, ein Fahrverbot teilweise zu umgehen, indem Sie dieses aufteilen. Ist es erst einmal angetreten, gilt es für mindestens einen Monat.
Fahrverbot vermeiden: Die Regeln der StVO einhalten
So banal es klingen mag, aber die einfachste Methode, ein Fahrverbot zu umgehen, ist, sich keine schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zu leisten. Eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung wird in aller Regel nicht dazu führen, dass der Führerschein für einen Monat futsch ist.
Doch ab wann wird ein Fahrverbot eigentlich ausgesprochen? Grundsätzlich müssen Sie einen Monat auf den Führerschein verzichten, wenn Sie eine rote Ampel überfahren, welche schon länger als eine Sekunde „rot“ war.
Gleiches gilt, wenn Sie innerorts das Tempolimit um 31 km/h oder mehr überschreiten. Auch beim Fahren unter Alkohol oder Drogeneinfluss wird in aller Regel ein Fahrverbot ausgesprochen, wenn es nicht sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt.
Können Sie einen Führerscheinentzug umgehen?
Von einem Fahrverbot, welches nur temporär ist und maximal für drei Monate ausgesprochen werden kann, ist der Entzug der Fahrerlaubnis klar abzugrenzen. Bei ersterem ruht die Berechtigung zum Führen eines Kfz nur für einen gewissen Zeitraum.
Mit dem Fahrerlaubnisentzug geht diese Berechtigung allerdings komplett verloren und kann in aller Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist erneut beantragt werden. Für die Wiedererteilung können Auflagen gestellt werden, welche nicht selten die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) erfordern.
Da ein Entzug der Fahrerlaubnis quasi das letzte Mittel darstellt, muss sich der Betroffene eine schwerwiegende Regelmissachtung leisten, bis dieser angeordnet wird. Dies ist beispielsweise bei Straftaten, welche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen, der Fall.