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Begrenzte Fahrzeiten als Arbeitsschutz
Um sicherzustellen, dass die Regale in den Supermärkten immer gut gefüllt sind, sind Lkw-Fahrer in ganz Europa unterwegs. Entspannte Fahrten sind dies meist nicht, denn in der Branche herrscht üblicherweise ein starker Zeitdruck. Um dennoch sicherzustellen, dass die Kraftfahrer regelmäßig Pausen einlegen, definiert der Gesetzgeber verpflichtende Lenk- und Ruhezeiten. Kommt es dennoch zu einer Fahrzeitüberschreitung mit dem Lkw, drohen Sanktionen.
Doch welche Vorschriften gelten für die Fahrzeit? Sehen die Vorgaben tägliche oder wöchentliche Höchstlenkzeiten vor? Gibt es Ausnahmeregelungen? Welche Konsequenzen kann eine Fahrzeitüberschreitung nach sich ziehen? Und muss nur der Lkw-Fahrer mögliche Bußgelder begleichen oder muss auch das Unternehmen für mögliche Verstöße zahlen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Bußgeldkatalog zur Lenkzeitüberschreitung
Verstoß | Bußgeld für den Fahrer | Bußgeld fürs Unternehmen |
---|---|---|
Die zulässige tägliche Fahrzeit wurde überschritten | ||
… bis zu 1 Stunde | 30 Euro | |
… mehr als 1 und bis zu 2 Stunden | 30 Euro je angefangene halbe Stunde | |
… bis zu 2 Stunden | 90 Euro je angefangene halbe Stunde | |
… mehr als 2 Stunden | 60 Euro je angefangene halbe Stunde | 180 Euro je angefangene halbe Stunde |
Die zulässige wöchentliche Fahrzeit von 56 Stunden wurde überschritten | ||
… bis zu 2 Stunden | 30 Euro | |
… mehr als 2 und bis zu 9 Stunden | 30 Euro je angefangene Stunde | |
… bis zu 9 Stunden | 90 Euro je angefangene Stunde | |
… mehr als 9 Stunden | 60 Euro je angefangene Stunde | 180 Euro je angefangene Stunde |
Bußgeldrechner zu den Lenk- und Ruhezeiten
FAQ: Fahrzeitüberschreitung
Für Kraftfahrer im Güterverkehr ist sowohl die tägliche als auch die wöchentliche Fahrzeit durch den Gesetzgeber beschränkt. Genauere Informationen dazu hier.
Einen Überblick zu möglichen Tatbeständen und der Höhe der dafür vorgesehenen Bußgelder liefert diese Tabelle.
Bei vielen Verstößen gegen die Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten müssen sowohl der Lkw-Fahrer als auch der verantwortliche Unternehmer mit Sanktionen rechnen.
Vorschriften zur Fahrzeit
Unter der Bezeichnung „Fahrzeit“ ist grundsätzlich die Dauer der Lenktätigkeit von Kraftfahrern bei gewerblichen Gütertransporten zu verstehen. Die Vorschriften dazu ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben auch eingehalten werden, müssen alle Tätigkeiten sowie die Lenk- und Ruhezeiten mithilfe von Kontrollgeräten – also analogen oder digitalen Tachographen – dokumentiert werden.
Doch wann begehen Lkw-Fahrer eine Fahrzeitüberschreitung? Für Lkw- und Busfahrer ist die tägliche Lenkzeit üblicherweise auf 9 Stunden begrenzt. Allerdings erlaubt der Gesetzgeber innerhalb einer Woche zweimal die Verlängerung auf 10 Stunden, ohne dass dafür ein Ausgleich erfolgen muss. Vorgeschrieben sind darüber hinaus konkrete Pausen. Die sogenannten Lenkzeitunterbrechungen müssen spätestens nach 4,5 Stunden erfolgen und 45 Minuten dauern. Zusätzlich zu den täglichen Vorgaben existiert bei der Fahrzeit auch ein wöchentliches Maximum, diese liegt üblicherweise bei 56 Stunden.
Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann eine Fahrzeitüberschreitung vorliegen. Für Lkw-Fahrer bedeutet dies im Zuge eine Verkehrskontrolle ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Ausmaß der Überschreitung ab. Konkrete Informationen dazu liefert die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers.
Übrigens! Nicht nur der Fahrer muss mit zusätzlichen Kosten für eine Fahrzeitüberschreitung mit dem Lkw rechnen. Denn der Gesetzgeber sieht auch das Unternehmen in der Verantwortung. Schließlich muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Vorschriften für den Arbeitsschutz eingehalten werden.
Ausnahmeregelung: Wann ist eine Fahrzeitüberschreitung mit dem Lkw erlaubt?
In der Praxis lässt sich eine Fahrzeitüberschreitung mit dem Lkw aber nicht immer vermeiden. So können zum Beispiel Unfälle und Staus dazu führen, dass sich die Pausenzeiten verschieben. Ein großes Problem ist zudem der Mangel an geeigneten Parkplätzen. Aus diesem Grund sieht die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 unter Artikel 12 Ausnahmen vor:
Sofern die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird, kann der Fahrer von den Artikeln 6 bis 9 abweichen, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, soweit dies erforderlich ist, um die Sicherheit von Personen, des Fahrzeugs oder seiner Ladung zu gewährleisten.
In Notsituationen oder aufgrund von unvorhergesehenen Umständen kann eine Fahrzeitüberschreitung also zulässig sein. Wichtig ist dabei aber, dass die Abweichung keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat.
Kommt es wegen besonderer Umstände zu einer Fahrzeitüberschreitung, muss der Lkw-Fahrer diese dokumentieren. Dabei ist der Grund sowie die Art der Abweichung auf dem Ausdruck des Kontrollgeräts bzw. dem Schaublatt zu vermerken.
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